MKL1888:Reskribieren
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[743] Reskribieren (lat.), zurückschreiben, Bescheid erteilen, namentlich bei Oberbehörden gebräuchlich; daher Reskript, eine von einer höhern Behörde an eine untere oder wohl auch an eine Privatperson ausgefertigte Zuschrift. Ministerialreskript, eine vom Ministerium ausgehende Verfügung.