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MKL1888:Schiffahrtsprämien

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schiffahrtsprämien“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Schiffahrtsprämien“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 14 (1889), Seite 462
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Schiffahrtsprämien. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 462. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Schiffahrtspr%C3%A4mien (Version vom 27.12.2022)

[462] Schiffahrtsprämien, Prämien, welche zur Förderung des Schiffbaues als Ausrüstungsprämien, nach der Zahl der Bemannung, Tonnengehalt, Gewicht der Maschinen, Geräte etc. bemessen, und der Schiffahrt, insbesondere der langen Fahrt, gewährt werden. In Frankreich erhält seit 1881 der Erbauer von Segelschiffen zur Ausgleichung der Lasten, welche ihm der Zolltarif auferlegt, „Vergütungen“ von 12 bis 60 Frank für die Tonne Bruttogehalt. Dann werden für die Dauer von zehn Jahren bei in Frankreich erbauten Schiffen mit 1,50 Fr. beginnende und dann jährlich sich mindernde Prämien für je eine Tonne und 1000 durchlaufene Seemeilen gewährt.