MKL1888:Schifferfachschulen

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schifferfachschulen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Schifferfachschulen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 18 (Supplement, 1891), Seite 826
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Schifferfachschulen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 18, Seite 826. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Schifferfachschulen (Version vom 10.11.2022)

[826] Schifferfachschulen haben den Zweck, den im Schiffergewerbe beschäftigten jungen Leuten neben einer Befestigung und Erweiterung der Elementarschulkenntnisse einen fachwissenschaftlichen Unterricht in Bezug auf dieses Gewerbe zu teil werden zu lassen. In Deutschland bestehen die S. erst seit den letzten Jahren, hauptsächlich als ein Verdienst des Elbeschiffervereins in Magdeburg, der an der Elbe bereits eine Anzahl dieser Schulen gründete. Der Unterricht in den S. findet zu einer Zeit statt, wo die Schiffahrt ruht, etwa vom 15. Dez. bis Ende Februar, und erstreckt sich auf Rechnen, deutsche Sprache, Geographie, Schiffsdienst, Schiffbau, Korrespondenz, Handelslehre und Gesetzeslehre. Aufnahmefähig ist jeder mindestens 16 Jahre alte Jungmann des Schiffergewerbes mit genügender Elementarbildung, welcher bereits eine Schiffahrtsperiode praktisch in der Schiffahrt thätig war. Die Kosten des Unterrichts werden aus den gemeinsamen Mitteln des jährlich für jede Schule vom preußischen Handelsminister bis zur Höhe von 500 Mk. zur Verfügung gestellten Betrags sowie von den Schulgeldbeiträgen (3 Mk. pro Schüler und Kursus) bestritten. Von besonderer Wichtigkeit werden die S., wenn, wie dies beabsichtigt ist, für das Schiffergewerbe der Befähigungsnachweis eingeführt wird. Vgl. „Die preußischen Elbeschifferfachschulen, ihre Entstehung, Zweck und Organisation“ (hrsg. von der Kommission für preußische Elbeschifferfachschulen, Magdeb. 1889).