MKL1888:Schikane
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[467] Schikane (franz. chicane), eine in böser Absicht veranlaßte Schwierigkeit, durch welche namentlich die von einem andern bezweckte Ausführung einer Sache verzögert oder verhindert werden soll (calumnia). Zur Sicherung gegen S. im Prozeß diente nach älterm Rechte der sogen. Gefährdeeid (jusjurandum calumniae speciale). Daher Schikaneur, einer, der darauf ausgeht, die Rechtsansprüche eines andern nicht zur Geltung kommen zu lassen, Ränkemacher.