MKL1888:Schwarze
[694] Schwarze, Friedrich Oskar von, bedeutender Kriminalist, geb. 30. Sept. 1816 zu Löbau in der Oberlausitz, widmete sich zu Leipzig dem Studium der Rechte, ward 1839 Sekretär im Kultusministerium, 1843 Assessor beim Appellationsgericht zu Dresden, 1846 Justizrat im Spruchkollegium zu Leipzig, 1848 Appellationsgerichtsrat und Hilfsarbeiter am Oberappellationsgericht zu Dresden, 1849 Mitglied der Gesetzgebungskommission und Referent für den von ihm selbst abgefaßten Entwurf der Strafprozeßordnung, 1854 Oberappellationsgerichtsrat, 1856 Oberstaatsanwalt und 1860 Generalstaatsanwalt. Seit 1867 Vertreter des vierten sächsischen Wahlkreises im Reichstag des Norddeutschen Bundes, dann des deutschen Reichstags, gehörte er zur liberalen Reichspartei. 1875 wurde er in den österreichischen erblichen Adelstand erhoben. Er starb 17. Jan. 1886 in Dresden. Unter seinen wissenschaftlichen Arbeiten, durch die er sich namentlich um das Strafrecht große Verdienste erworben hat, sind hervorzuheben: „Die Reform des Strafverfahrens im Königreich Sachsen“ (Leipz. 1850); „Kommentar zur Strafprozeßordnung des Königreichs Sachsen“ (das. 1855–56, 2 Bde.); „Das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung für das Königreich Sachsen“ (das. 1855, 2 Bde.; 3. Aufl. 1863; Nachträge 1866); „Grundsätze des sächsischen Strafprozeßrechts“ (das. 1856); „Zur Lehre von dem sogen. fortgesetzten Verbrechen“ (Erlang. 1857); „Das Verbrechen des ausgezeichneten Diebstahls“ (das. 1863); „Die Strafprozeßgesetze im Königreich Sachsen“ (Leipz. 1869–70, 2 Bde.); „Kommentar zum Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich“ (5. Aufl., das. 1884); „Kommentar zu der deutschen Strafprozeßordnung“ (das. 1878); „Erörterungen praktisch wichtiger Materien aus dem deutschen Strafprozeßrecht“ (das. 1881, Bd. 1). Außerdem beteiligte sich S. an der Redaktion der „Neuen Jahrbücher für sächsisches Strafrecht“ (1841–56, 9 Bde.) sowie des „Gerichtssaals“ (seit 1854) und gab die „Allgemeine Gerichtszeitung für das Königreich Sachsen“ (Leipz. 1857–71, 15 Bde.), ferner die „Übersicht der Ergebnisse der Zivil- und Strafrechtspflege im Königreich Sachsen“ (Dresd. 1865–81, 7 Bde.) heraus; auch hat er die Herausgabe des 3. und 4. Teils von Curtius’ „Zivilrecht“ (1851–58) besorgt.