MKL1888:Seisachtheia
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[838] Seisachtheia (griech., „Lastenabschüttelung“), die drei Gesetze, welche Solon 594 noch vor seiner Verfassung erließ, und durch welche 1) die persönliche Schuldknechtschaft aufgehoben und die Freigebung der wegen Schulden in Leibeigenschaft geratenen sowie der Freikauf der nach auswärts verkauften Athener auf Staatskosten angeordnet, 2) durch Herabsetzung des Münzfußes (100 neue Drachmen waren an Silberwert gleich 70 alten) die Rückzahlung der Schulden erleichtert und 3) der Zinsfuß ermäßigt wurde.