MKL1888:Sohm

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Sohm“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 765
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Sohm. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 765. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Sohm (Version vom 29.09.2022)

[765]  Sohm, Rudolf, Rechtslehrer, geb. 29. Okt. 1841 zu Rostock, studierte daselbst, in Berlin, Heidelberg und München, habilitierte sich 1866 in Göttingen, ward 1870 zum außerordentlichen Professor daselbst und noch in demselben Jahr zum ordentlichen Professor in Freiburg ernannt, 1872 nach Straßburg und von da 1887 als Professor für deutsches Recht an die Universität Leipzig berufen. Unter seinen Schriften sind besonders zu nennen: „Die Lehre von subpignus“ (Rostock 1864); „Der Prozeß der Lex Salica“ (Weim. 1867, auch in das Französische übersetzt); „Fränkische Reichs- und Gerichtsverfassung“ (Bd. 1, das. 1871); „Das Verhältnis von Staat und Kirche aus dem Begriff von Staat und Kirche entwickelt“ (Tübing. 1873); „Das Recht der Eheschließung“ (Weim. 1875); „Trauung und Verlobung, eine Entgegnung auf Friedbergs ‚Verlobung und Trauung‘“ (das. 1876); „Institutionen des römischen Rechts“ (Leipz. 1883, 4. Aufl. 1889); „Kirchengeschichte im Grundriß“ (5. Aufl. 1890); „Die obligatorische Zivilehe und ihre Aufhebung; ein Gutachten“ (Weim. 1880). Endlich ist seine Bearbeitung der „Lex Ripuaria“ in den „Monumenta Germaniae historica“ (Hannov. 1883) hervorzuheben.