MKL1888:Telegraphenbeamte

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Telegraphenbeamte“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Telegraphenbeamte“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 15 (1889), Seite 573
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Telegraphenbeamte. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 573. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Telegraphenbeamte (Version vom 18.06.2022)

[573] Telegraphenbeamte. Für den Eintritt in den Beamtendienst der Telegraphie sind im allgemeinen dieselben Bedingungen wie für den Postdienst zu erfüllen (s. Postbeamte); in Deutschland ist jedoch der Eintritt in die ausschließlich für den technischen Telegraphendienst bestimmten Beamtenstellen in weiterm Umfang als bei der Post den versorgungsberechtigten Militärpersonen vorbehalten.