MKL1888:Telemann

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Telemann“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 574
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Telemann. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 574. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Telemann (Version vom 18.06.2022)

[574] Telemann, Georg Philipp, Komponist, geb. 14. März 1681 zu Magdeburg, bezog zum Studium der Rechte 1700 die Universität Leipzig, widmete sich aber hier der Musik mit solchem Erfolg, daß er schon vier Jahre später die Organistenstelle an der Neuen Kirche und die Leitung des studentischen Gesangvereins Collegium musicum übernehmen konnte. In der Folge wirkte er als Kapellmeister erst in Sorau (an der Kapelle des Grafen Promnitz), dann in Eisenach, endlich von 1712 an in Frankfurt a. M. Von hier wurde er 1721 als städtischer Musikdirektor nach Hamburg berufen, wo er 25. Juli 1767 starb. T. stand als ebenso fleißiger wie gewandter Komponist und als Mann von reicher wissenschaftlicher Bildung bei seinen Zeitgenossen in höchstem Ansehen. Als er die ihm 1722 angetragene Stellung eines Thomaskantors in Leipzig ausschlug, war der dortige Rat sehr enttäuscht, auch dann noch, als J. S. Bach für dies Amt gewonnen war. Die Hoffnungen, welche Hamburg auf ihn gesetzt, konnte er nur teilweise erfüllen, sofern man erwartet hatte, er werde die am Anfang des Jahrhunderts blühende nationale Oper von ihrem inzwischen eingetretenen Niedergang wieder emporheben, was ihm nicht gelingen sollte. Von seinen fast unzählbaren Werken (darunter 44 Passionsmusiken und an 40 Opern) hat nicht ein einziges ihren Schöpfer zu überleben vermocht.