MKL1888:Vakánz
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[34] Vakánz (lat.), das Erledigtsein einer Stelle, insbesondere einer kirchlichen, namentlich eines Bischofsitzes (Sedisvakanz). Da die Vakanzen oft ungebührlich ausgedehnt wurden, besonders durch die Zögerung der Kirchenpatrone, so bestimmte die Kirche, binnen welcher Zeit ein neuer Geistlicher angestellt sein mußte; als Maximum galt ein halbes Jahr. Auch in der protest. Kirche währen die Vakanzen gewöhnlich nicht länger; einstweilen werden die Amtsgeschäfte meist von den benachbarten Geistlichen besorgt. V. nennt man auch die Zeit der Schulferien.