MKL1888:Verlassenschaft
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[138] Verlassenschaft, s. v. w. Erbschaft, namentlich eine vom Erben noch nicht angetretene Erbschaft, welche von einem Verlassenschaftspfleger (Nachlaßkurator) verwaltet wird.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 16 (1890), Seite 138 | |||
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[138] Verlassenschaft, s. v. w. Erbschaft, namentlich eine vom Erben noch nicht angetretene Erbschaft, welche von einem Verlassenschaftspfleger (Nachlaßkurator) verwaltet wird.