MKL1888:Versorgungsberechtigung
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[160] Versorgungsberechtigung, der durch Gesetz, Vertrag oder letztwillige Verfügung begründete Anspruch auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Dahin gehören namentlich die Ansprüche der Beamten und Offiziere auf Versorgung ihrer Witwen und Waisen, ferner deren Pensionsansprüche (s. Pension) sowie die Militärversorgung (s. d.) überhaupt.