MKL1888:Wali
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[360] Wali (türk.), Titel des türk. Generalgouverneurs, der an der Spitze einer Provinz (Wilajet) steht. Derselbe wird direkt vom Sultan ernannt, herrscht ziemlich unbeschränkt und ist der Träger der Exekutivgewalt in allen Zweigen des Gemeinwesens, mit Ausnahme der Rechtspflege und des Militärwesens. Ein Beigeordneter (Muawin) fungiert zugleich als sein Stellvertreter.
Wali (Ali), in der nord. Mythologie ein Ase, Sohn des Odin und der Rinda, ein kühner Krieger und ebenso ausgezeichneter Schütze, rächt den Tod seines Halbbruders Balder und gehört zu den Göttern, welche den Weltuntergang überleben, und unter denen ein Reich des Friedens ersteht.