MKL1888:Wandergewerbe
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[380] Wandergewerbe, Gewerbe, welche im Gegensatz zum stehenden Gewerbebetrieb im Umherziehen, d. h. außerhalb des Wohnorts und ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung, betrieben werden. Die deutsche Gewerbeordnung schreibt für Ausübung derselben die Lösung eines Legitimationsscheins oder Wandergewerbescheins vor und unterwirft sie besondern Beschränkungen im Interesse der Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit. S. Gewerbegesetzgebung, S. 294.