MKL1888:Wangenheim

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Wangenheim“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 16 (1890), Seite 383
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Wangenheim. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 383. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Wangenheim (Version vom 19.10.2021)

[383] Wangenheim, Amtsgericht, s. Friedrichswerth.

Wangenheim, Karl August, Freiherr von, württemberg. Staatsmann, geb. 14. März 1773 zu Gotha, studierte in Jena und Erlangen erst Theologie, dann die Rechte, wurde 1795 Assessor, dann Rat in der sachsen-koburg-saalfeldischen Landesregierung, erhielt 1804 wegen einer Differenz mit dem Minister als Vizepräsident seine Entlassung (vgl. seine „Beiträge zur Geschichte der Organisation der sachsen-koburg-saalfeldischen Lande“, Gotha 1805) und ging nach Stuttgart, wo er 1806 zum Präsidenten des Oberfinanzdepartements, 1809 zum Präsidenten der Oberregierung und nach deren Aufhebung 1811 zum Präsidenten des Obertribunals und Kurator der Universität in Tübingen, im November 1816 zum Kultusminister und 1817 zum Bundestagsgesandten ernannt wurde. Hier war er in mehreren Kommissionen, namentlich in der Reklamationskommission, sehr thätig, vertrat gegenüber den absolutistischen Großmächten die liberalen konstitutionellen Prinzipien der süddeutschen Regierungen und zog sich dadurch den Zorn Metternichs zu, bis sein Vortrag über die Beschwerde des westfälischen Domänenkaufs im Juli 1823 einen Vorwand zu seiner Abberufung gab. Er lebte seitdem abwechselnd in Dresden, Koburg und Jena den Wissenschaften und der Zeitgeschichte. Im Dezember 1832 ward er zum Deputierten des württembergischen Oberamts Ehingen in die Zweite Kammer gewählt, seine Wahl indessen von der Kammer für ungültig erklärt. Er starb 19. Juli 1850 in Koburg. Vgl. v. Treitschke, K. A. v. W. („Historisch-politische Aufsätze“, 5. Aufl., Leipz. 1886).