MKL1888:Wechselform

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Wechselform“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 16 (1890), Seite 464
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Wechselform. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 464. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Wechselform (Version vom 09.12.2023)

[464] Wechselform, die förmliche Art und Weise, in welcher eine wechselmäßige Verpflichtung eingegangen wird. Dazu gehört die Herstellung des Wechsels (Kreationsakt) mit allen gesetzlichen Erfordernissen (s. Wechsel) und die Begebung der Wechselurkunde, d. h. die Aushändigung des Wechselbriefs an den Berechtigten seitens des Verpflichteten.