MKL1888:Wechselform
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[464] Wechselform, die förmliche Art und Weise, in welcher eine wechselmäßige Verpflichtung eingegangen wird. Dazu gehört die Herstellung des Wechsels (Kreationsakt) mit allen gesetzlichen Erfordernissen (s. Wechsel) und die Begebung der Wechselurkunde, d. h. die Aushändigung des Wechselbriefs an den Berechtigten seitens des Verpflichteten.