MKL1888:Wetterau

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Wetterau“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 16 (1890), Seite 573
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Wetterau. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 573. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Wetterau (Version vom 21.03.2023)

[573] Wetterau, wellenförmiger, reichbewässerter, höchst fruchtbarer Landstrich, welcher sich zwischen dem Vogelsberg und dem Taunus, dem Main und der Lahn ausbreitet, größernteils zur großherzoglich hessischen Provinz Oberhessen, kleinernteils zu den preußischen Regierungsbezirken Wiesbaden und Kassel gehört und ungefähr 800 qkm (15 QM.) mit mehr als 90,000 Einw. umfaßt. Er wird von der Wetter (die ihm den Namen gibt), der Use, Horloff, Nidda und den Main bewässert, ist zum Teil mit Bergen umgeben, erzeugt wenig Holz, aber viel Obst und Getreide, selbst zu reichlicher Ausfuhr, und wird von der Bahnlinie Frankfurt-Kassel durchschnitten. – Die W. umfaßt das Gebiet des alten Gaues Wettereiba, hatte bis 1174 Gaugrafen, zuletzt aus der Familie der Grafen von Nüringen, seit der Mitte des 13. Jahrh. Landvögte, denen die Aufsicht über die im Gau zerstreut liegenden Reichsbesitzungen oblag. Seit 1381 befanden sich die Grafen von Nassau im Besitz der Landvogtei. Bei dem deutschen Reichstag hieß eins der vier Kollegien, in welche die Reichsgrafen und Herren geteilt waren, das wetterauische Grafenkollegium, zu welchem die Fürsten und Grafen von Isenburg, Solms, Stolberg u. a. gehörten. Die vier wetterauischen Reichsstädte waren: Frankfurt, Wetzlar, Friedberg und Gelnhausen, von denen die beiden ersten aber nicht auf dem ursprünglichen Gebiet der W. lagen. Vgl. Thudichum, Rechtsgeschichte der W. (Tübing. 1867, Bd. 1).