MKL1888:Zöpfl
[967] Zöpfl, Heinrich Matthias, ausgezeichneter Rechtslehrer, geb. 6. April 1807 zu Bamberg, studierte in Würzburg und habilitierte sich 1828 als Privatdozent zu Heidelberg. 1839 zum Professor des Staatsrechts ernannt, verwaltete er während der Bewegungen von 1849 das Prorektorat der Universität mit Umsicht und Festigkeit und ward 1850 von derselben zum Abgeordneten für die badische Erste Kammer gewählt. Er starb in der Nacht vom 3.–4. Juli 1877. Seine Hauptwerke sind: „Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte“ (Heidelb. 1834–36, 3 Abtlgn.; 4. Aufl., Braunschw. 1871–72, 3 Bde.); „Grundsätze des allgemeinen und des konstitutionell-monarchischen Staatsrechts“ (das. 1841; 5. Aufl., Leipz. 1863, 2 Bde.); „Altertümer des deutschen Reichs u. Rechts“ (das. 1860–61, 3 Bde.). Ferner sind zu nennen: „Das alte Bamberger Recht“ (Heidelb. 1839); „Die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. nebst der Bamberger und der Brandenburger Halsgerichtsordnung“ (das. 1842; 3. Ausg., Leipz. 1883); „Über hohen Adel und Ebenbürtigkeit nach dem deutschen Reichsstaatsrecht“ (Stuttg. 1853); „Die Demokratie in Deutschland“ (1. und 2. Aufl., das. 1853). Auch bearbeitete Z. die 3. Auflage von P. A. G. v. Meyers „Corpus juris confoederationis germanicae“ (Frankfurt a. M. 1858–69, 3 Bde.). Nach seinem Tod erschien noch: „Grundriß zu Vorlesungen über Rechtsphilosophie“ (Berl. 1878).