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MKL1888:Zahlmeister

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Zahlmeister“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Zahlmeister“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 16 (1890), Seite 815
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Zahlmeister. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 815. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Zahlmeister (Version vom 20.04.2022)

[815] Zahlmeister, Militärbeamter mit Offiziersrang zur Besorgung des Zahlungs- und Rechnungswesens bei den Truppen; jedes Bataillon, Kavallerieregiment und jede Feldartillerieabteilung hat einen Z., der gleichzeitig Mitglied der Kassenkommission ist; einer der Z. beim Regiment ist Mitglied der Bekleidungskommission (Regimentszahlmeister). Die Z. werden vom Kriegsminister aus den Zahlmeisteraspiranten ernannt. Diese sind bestimmt, im Frieden die Z. zu unterstützen und zu vertreten, bei einer Mobilmachung die bei den Neuformationen fehlenden Z. zu ersetzen. Sie ergänzen sich aus dem Mannschaftsstand, haben bei der Intendantur sich einer Prüfung zu unterziehen und tragen, wenn sie diese Prüfung bestanden und eine etatmäßige Stelle innehaben, eine der der Z. ähnliche Uniform. Die Marinezahlmeister haben als Oberzahlmeister, Z. und Unterzahlmeister den Rang eines Kapitänleutnants, Leutnants zur See und Unterleutnants; sie ergänzen sich aus den Zahlmeisteraspiranten, welche bei der Zahlmeistersektion der Werftdivisionen ausgebildet werden.