MKL1888:Zehn Gebote

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Zehn Gebote“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 16 (1890), Seite 841
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Zehn Gebote. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 841. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Zehn_Gebote (Version vom 23.10.2021)

[841] Zehn Gebote, eigentlich „Zehn Worte“ (Dekalog), die den Israeliten nach der Überlieferung durch Moses auf dem Berg Sinai gegebenen zehn Grundlagen ihres religiös-politischen Volkslebens. Die Z. G. waren nach ägyptischer Sitte auf zwei steinerne Tafeln (Gesetztafeln, Tafeln des Zeugnisses) geschrieben, welche in der Bundeslade aufbewahrt wurden und noch zu Salomos Zeiten vorhanden gewesen sind (1. Kön. 8, 9). Jetzt besitzen wir sie nur in zwei oder drei erweiterten und untereinander mannigfach differierenden Redaktionen (2. Mos. 20, 2–17; 34, 11–26; 5. Mos. 5, 6–18). Die christlichen Kirchen haben diesen Stand althebräischer Sittlichkeit und Religiosität zur Grundlage ihres Beichtverfahrens und des katechetischen Jugendunterrichts gemacht. So bilden sie bekanntlich das erste „Hauptstück“ des lutherischen Katechismus, welcher jedoch von dem Heidelberger darin abweicht, daß im letztern nach richtiger Zählung als 2. Gebot erscheint: „Du sollst dir kein Bildnis machen“, was die katholische Kirche gar nicht, die lutherische nur als Anhang zum 1. Gebot hat, wogegen das 9. und 10. des Lutherschen Katechismus, als sachlich sich deckend, bei den Reformierten zu Einem verbunden sind.