Magyarische Willkür
[528] Magyarische Willkür. Das Briefgeheimniß ist von den civilisirten Völkern der Erde von jeher als eine geheiligte Institution betrachtet worden, und so lange Menschen über Menschen richten, galt Derjenige für frivol und verfehmt, der dieses Geheimniß verletzte. Zufolge einer Mittheilung des kaiserlichen Postamts Leipzig sind von hier expedirte Briefe in Ungarn mit Beschlag belegt und von dortigen Postofficianten eröffnet worden, und zwar lediglich auf den Verdacht hin, dieselben könnten Exemplare unserer im Lande der Magyaren bekanntlich verbotenen Zeitschrift enthalten. Die eröffneten Briefe sind weder den Adressaten zugestellt, noch den Absendern zurückgesandt worden, sondern einfach den Weg alles Papiers gegangen. Wir stehen nicht an, ein solches Verfahren, abgesehen von der kleinlichen Art der Kriegführung, die es documentirt, als eine höchst unwürdige und gröbliche Verletzung des Briefgeheimnisses zu bezeichnen. Was den Absendern jener Briefe gestern passirt ist, das kann heute und morgen jedem Anderen in Ungarn begegnen; ist es doch nunmehr der Privat-Willkür jedes der dortigen Herren Postbeamten anheimgegeben, diese und jene Briefschaften unter dem sehr wohlfeilen Vorwande: „Ich bin auf Gartenlauben-Suche“ zu eröffnen. Die ungarische Post – und noch mehr vielleicht die Behörde, welche sie dazu veranlaßt – hat sich durch diese Maßnahmen in der öffentlichen Meinung des In- und Auslandes arg discreditirt. Wir haben diese Mittheilung nicht unterdrücken wollen, um die correspondirende Welt vor ähnlichen Gefahren im Königreiche Ungarn zu warnen.