Räuberhauptmann Kneißl vor dem Schwurgericht
Noch in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts hörte man von großen Räuberbanden, die in den verschiedensten Gegenden des Deutschen Reiches und der Nachbarländer auftauchten. Der Fortschritt der Zeit hat auch das Räuberleben der Romantik entkleidet. Es ist den Räubern kaum noch möglich, im Waldesdickicht ihr Heim aufzuschlagen. Infolge der vielen Verkehrsmittel haben die Landbewohner nicht mehr nötig, durch den Wald zu gehen, um in ihr Heim zu gelangen. An der Wende des zwanzigsten Jahrhunderts tauchte in Oberbayern der bekannte Räuber Matthias Kneißl auf, der ganz in moderner Form, auf einem eleganten Zweirad, mit Dolchen, Gewehren, Revolvern und Patronen ausgerüstet, die Lande durchstreifte. Kneißl war lange Zeit der Schrecken der Bewohner eines Teiles von Oberbayern. Obwohl er keine Bande zu kommandieren hatte, sondern zumeist auf eigene Faust seine Raubzüge unternahm‚ so verstand er es dennoch, die Dorfbewohner derartig in Angst und Schrecken zu setzen, daß diese ihm vielfach Obdach und Verpflegung gewährten und ihn vor den ihn verfolgenden Gendarmen verbargen, weil sie seine Rache fürchteten. Dies mag wohl auch die Ursache gewesen sein, daß, obwohl 1000 M. Belohnung auf die Ergreifung des „zweiten Bayerschen Hiesel“, wie er sich selbst mit Vorliebe nannte, ausgesetzt war und obwohl Gendarmen- und Schutzmannspatrouillen, zum Teil ebenfalls per Rad, den kühnen Räuber Tag und Nacht verfolgten, es letzterem dennoch möglich war, sich lange seinen Verfolgern zu entziehen. Kneißl, der am 25. Oktober 1875 zu Unterweikertshofen geboren war, entstammte einer alten Verbrecherfamilie. Sein Vater, ein Müllermeister, war der Besitzer der „Schachermühle“ in Unterweikertshofen, die schon vor Jahrzehnten allem Räubergesindel als Unterschlupf gedient hatte. Der Vater starb auf dem Transport nach dem Gefängnis, die Mutter war wegen Hehlerei und Diebstahls mit langjährigem Gefängnis bestraft. Der Oheim des Kneißl, namens Pascolini, war bereits vor 40 Jahren der gefürchtetste Räuberhauptmann in Oberbayern. Er ist auf dem Schafott gestorben. Kneißl war der Familientradition treu geblieben. Schon in der Schule hatten die Lehrer große Not mit dem trotzigen, zu Gewalttätigkeiten neigenden Knaben. Im Jahre 1891, als er kaum 16 Jahre alt war, wurde er wegen Jagdfrevels bestraft. 1892 verübte er mit seinem jüngeren Bruder einen höchst verwegenen Einbruchsdiebstahl. Als Gendarmen in die „Schachermühle“ drangen, um die beiden „Kneißlbuben“ oder „Pascolinis“, wie sie im Dorfe genannt wurden, zu verhaften, wurden sie von den beiden jugendlichen Einbrechern mit Gewehrschüssen empfangen und zum Teil ganz erheblich verletzt. Erst nach heftiger Gegenwehr gelang es den Gendarmen, die jugendlichen Verbrecher zur Haft zu bringen. Sie wurden beide zu langjährigem Gefängnis verurteilt. Als Mathias Kneißl im Februar 1899 aus dem Gefängnis entlassen war, arbeitete er als Schreinergeselle. Obwohl er wegen seines jugendlichen Alters nicht zur Zulässigkeit von Polizeiaufsicht verurteilt werden konnte, wurde er von der Polizei beobachtet. Dadurch wurde seine Vergangenheit sehr bald bekannt. Er ging infolgedessen immer nach kurzer Zeit seiner Arbeit verlustig. Bei einem Meister arbeitete er sieben volle Monate. Der Meister war mit dem Fleiß und der Geschicklichkeit Kneißls sehr zufrieden. Eines Tages kam ein Gendarm, sich nach Kneißl zu erkundigen. Der Meister hätte trotzdem den tüchtigen und fleißigen Gesellen sehr gern behalten, er war aber genötigt, ihn zu entlassen, da die anderen Gesellen sich weigerten, noch länger mit dem Verbrecher zusammenzuarbeiten. Kneißl fehlte schließlich der Mut, sich weiter um Arbeit zu bemühen. Er verband sich mit einem übelberüchtigten Menschen, namens Hausleitner. Beide bewaffneten sich mit Revolvern, Gewehren und Dolchen und verübten gemeinsam die verwegensten Einbrüche. In einer dunklen Nacht brachen sie in einen einsam belegenen Bauernhof ein. Als die Bewohner erwachten, wurden sie von den frechen Räubern durch Bedrohung mit sofortigem Erschießen verhindert, sich zur Wehr zu setzen oder auch nur um Hilfe zu schreien. Am folgenden Tage saß Kneißl ganz wohlgemut im Wirtshause des Nachbardorfes. Eine Anzahl Dorfbewohner erkannte ihn und wollte zu seiner Verhaftung schreiten. Kneißl wußte jedoch durch Bedrohung mit seinem Gewehr die Leute von sich abzuhalten und unbehelligt die Dorfstraße zu erreichen. Einige beherzte Bauernburschen verfolgten ihn. Am Ausgange des Dorfes waren ihm seine Verfolger dicht auf den Fersen. Als Kneißl die Gefahr erkannte, drehte er sich um, feuerte mehrere Schüsse ab und traf den Gürtlerssohn Seitz so unglücklich, daß dieser schwerverletzt niederfiel. Infolgedessen ließen die anderen jungen Leute von der weiteren Verfolgung des gefürchteten Räubers ab. Hausleitner fiel sehr bald der Polizei in die Hände und wurde im Februar 1901 vom Schwurgericht zu Straubing zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Kneißl setzte darauf allein, bekleidet mit grauer Lederjoppe und Gamaschen, grauem Hut mit Spielhahnfeder, mit geladenem Revolver, einem „Drilling“ und Patronen ausgerüstet, auf einem Zweirad seine Raubzüge fort. Eine förmliche Kneißllegende umwob den kühnen Räuber. Überall tauchte die gefürchtete Räubergestalt auf. Sobald der Abend zu dämmern begann, wurden in ganz Oberbayern die Bauernhöfe fest verrammelt und verriegelt und große bissige Hunde, die des Tages über an der Kette gelegen, von ihren Fesseln befreit. Niemand wagte sich allein auf die Landstraße oder gar in den Wald. Starke Gendarmerieposten durchzogen, bis an die Zähne bewaffnet, das „Kneißlgebiet“, überall die Spuren Kneißls verfolgend, es wollte aber nicht gelingen, des Räubers habhaft zu werden. Einmal begegnete der Unhold einer beherzten Landfrau. „Bist wohl der Kneißl?“ fragte sie. „Was fragst mi denn, wenn mi kennst?“ erhielt sie zur Antwort. – Am Spätabende des 30. November 1900 kam Kneißl nach Irchenbrunn. Er klopfte an die Fensterläden des „Fleckelbauern“ Michael Rieger. Dieser, ein sehr übelbeleumdeter Mann, war schon vor vielen Jahren Freund des Vaters des Kneißl und war auch oftmals Gast in der „Schachermühle“ gewesen. Die „Fleckelbäuerin“ öffnete das Fenster und bedeutete dem Kneißl, daß ihr Mann im Wirtshause sei. Kneißl wagte es nicht, in das Wirtshaus hineinzugehen. Er wartete vor dem Wirtshaus. Als Rieger nach einer Weile herauskam, bat er diesen, ihm Obdach, sowie Speise und Trank zu geben. Rieger willigte sofort ein, ließ aber auch sogleich die Gendarmerie von der Anwesenheit Kneißls benachrichtigen. Rieger holte aus dem Wirtshaus Brot und Fleisch und zwei Maß Bier. Damit begab er sich mit Kneißl in seine Behausung. Wie bemerkt, hatte er durch einen jungen Mann die Gendarmerie benachrichtigen lassen. Sehr bald klopften auch der Stationskommandant Brandmeier und der Gendarm Scheidler an dem Riegerschen Gehöft. Die Gendarmen hatten sechs beherzte Bauernburschen ersucht, sie zu begleiten. Als auf mehrfaches Klopfen nicht geöffnet wurde, rief Brandmeier: Öffnen Sie, sonst wird mit Gewalt geöffnet. Rieger antwortete: „I mach nit auf.“ Endlich öffnete aber Rieger. Zunächst traten die jungen Leute ein. Diesen folgten die Gendarmen. Kneißl war es inzwischen gelungen, sich zu verstecken. Als die Beamten den Versteck ausfindig gemacht hatten, schoß Kneißl auf sie. Brandmeier wurde sogleich, tödlich getroffen, zu Boden gestreckt und Scheidler so schwer verletzt, daß er sofort ins Krankenhaus transportiert werden mußte. Dort ist er nach kurzer Zeit an den erlittenen Verletzungen gestorben. Kneißl konnte nun unbehelligt seine Raubzüge fortsetzen. Endlich im März 1901 wurde der Gendarmerie der Aufenthalt Kneißls in Geisenhofen verraten. Eine große Anzahl Gendarmen, sowie Kriminalbeamte und Schutzleute umzingelten das Haus. Sie wagten aber nicht, das Haus zu betreten, da sie wußten‚ daß Kneißl sie mit Gewehrfeuer empfangen würde. Sie beschossen daher das Haus. Als sie hörten, daß Kneißl schwer verwundet war, drangen sie ein und nahmen den gefährlichen Räuber fest. Kneißl‚ der einen Schuß in den Unterleib erhalten hatte, mußte zunächst ins Krankenhaus gebracht werden, in dem er monatelang mit dem Tode rang. Infolge der kräftigen Natur des Räubers gelang jedoch den Ärzten seine Wiederherstellung. Kneißl hatte sich vom 14. bis 19. November 1901 vor dem Schwurgericht zu Augsburg wegen zweier Mordtaten‚ versuchten Totschlags, sowie wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung zu verantworten. Neben ihm mußte Fleckelbauer Rieger wegen Beihilfe zum Morde auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Anklagebehörde hatte angenommen: Rieger habe die Gendarmerie von der Anwesenheit Kneißls in seiner Wohnung benachrichtigen lassen, um Kneißl Gelegenheit zu geben, die Gendarmen zu erschießen. Den Vorsitz des Schwurgerichts führte Oberlandesgerichtsrat Rebholz. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Farnbecher. Die Verteidigung führten Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz (München) für Kneißl und Rechtsanwalt Prechtl (Augsburg) für Rieger. Die Verhandlung wurde‚ erklärlicherweise in ganz Bayern mit größter Spannung verfolgt. Zahlreiche Gendarmen und Schutzleute waren aufgeboten, um ein Entweichen des kühnen Räubers zu verhindern. Obwohl am ersten Verhandlungstage ein feiner Regen herniederrieselte und es bei Beginn der Sitzung gegen 8 Uhr morgens noch fast dunkel war, drang doch eine ungeheure Menschenmenge in den Zuhörerraum des Schwurgerichtssaales. Kneißl‚ dem an Händen und Füßen eiserne Ketten angelegt waren, machte keineswegs den Eindruck eines zweiten bayrischen Hiesel. Er war nicht unschön zu nennen. Er war mittelgroß, schlank, erdfahl im Gesicht und hatte einen dunkelblonden, kleinen Schnurrbart. Seine Wangen waren hohl und eingefallen. Er saß, in sich zusammengeknickt, wie ein armer Sünder auf der Anklagebank. Rechts und links hatte je ein Gendarm neben ihm Platz genommen. Man sah es ihm an, daß er lange Zeit schwer krank gewesen war. Rieger war bedeutend älter und größer als Kneißl. Er machte mit seinem bartlosen Gesicht den Eindruck eines Zuchthäuslers. Auf dem Korridor, vor dem Eingang zum Schwurgerichtssaal, stand die Mutter des Kneißl, eine kleine, sehr abgehärmt aussehende, sauber gekleidete Frau. Sie weinte bitterlich um ihren verlorenen Sohn. Zwei Gendarmen waren bemüht, die Frau zu trösten. –
Kneißl war im allgemeinen der ihm zur Last gelegten Straftaten geständig, er bestritt aber mit großer Entschiedenheit, daß er die Gendarmen habe erschießen wollen. Hätte er dies beabsichtigt, so bemerkte er auf Befragen des Vorsitzenden, dann würde er nicht nach den Beinen, sondern in den Kopf oder in die Brust geschossen haben. Er wollte die Gendarmen nur kampfunfähig machen, um dadurch sich der Verhaftung zu entziehen. – Vors.: Es wird von mehreren Zeugen behauptet: Sie haben die Leiche des Stationskommandanten Brandmeier mit dem Fuße gestoßen und in verächtlichem Tone gesagt: „Du bist gut hin“? – Kneißl: Das ist nicht wahr. – Vors.: Sie hatten einen Oheim, den Bruder Ihrer Mutter, namens Pascolini. Dieser hat etwa zehn Jahre lang, von Anfang der 1860er Jahre bis 1871, das Handwerk eines sehr gefürchteten Räuberhauptmanns in Oberbayern betrieben. Sie waren ja damals noch nicht auf der Welt, eine solche Familientradition wird doch aber in der Familie besprochen? – Kneißl: Ich habe davon gehört, es ist aber in unserer Familie davon nicht gesprochen worden. – Vors.: Das ist doch aber anzunehmen. Es ist ja nicht recht, von einem Familienmitgliede auf die ganze Familie zu schließen; ein Pascolini hat sich in der Untersuchung gegen Sie als Zeuge sehr korrekt benommen. Der Räuberhauptmann Pascolini hat auf dem Schafott geendet? – Kneißl: Soweit mir bekannt, starb er im Zuchthaus. – Vors.: Haben Sie nicht geäußert, Sie wollten es Ihrem Oheim nachmachen? – Kneißl: Nein, das hat mein Bruder gesagt. – Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden bemerkte Kneißl: Als er 1899 aus dem Gefängnis entlassen war, sei er aus München ausgewiesen worden. Er habe alsdann kurze Zeit in Nußbrunn als Schreinergeselle gearbeitet, sei aber sehr bald wieder entlassen worden, da der Meister seine Vorstrafen erfuhr. Er habe sich darauf vielfach, jedoch stets vergeblich nach Arbeit, auch um eine Anstellung als Förster beworben. Im Oktober 1899 sei er durch einen Mann, namens Lorenz, mit Holzleitner bekannt geworden. Lorenz war ein alter Bekannter von ihm. Holzleitner sagte: Lorenz schicke ihn zu ihm, er habe etwas mit ihm zu besprechen. Holzleitner habe nun den Vorschlag gemacht, mit ihm eine „Spritztour“ nach Niederbayern zu unternehmen. In Freysingen sei ein Pfarrhof. Der Pfarrer sei ein alter Herr und habe 40–50000 M. Geld, dies könnte man holen. – Vors.: Sind Sie auf den Vorschlag eingegangen? – Kneißl: Ich sagte mir, Arbeit bekomme ich doch nicht; wenn ich so viel Geld habe, dann rücke ich aus nach Amerika. – Vors.: Hat nicht auch Holzleitner gesagt: Wenn sich jemand in den Weg stellt, dann wenden wir Gewalt an? – Kneißl: Nein, das hat er nicht gesagt. – Vors.: Nun sind Sie mit Holzleitner nach Freysingen gefahren? – Kneißl: Ja, aber mit dem Pfarrhof war es nichts, wir gingen nicht hinein. – Vors.: Hatte Holzleitner keine Courage, in den Pfarrhof zu gehen? – Kneißl: „Courag“ hätt’ er schon gehabt, aber ich wollt’ nicht. – Vors.: Weshalb wollten Sie nicht? – Kneißl: Ich sah Leute im Pfarrhof. – Der Angeklagte erzählte weiter auf Befragen des Vorsitzenden: Sie seien alsdann nach Oberbirnbach gegangen und wollten dort in einen einsam gelegenen Bauernhof eindringen. Er sei zunächst in den Bauernhof hineingegangen, um die Örtlichkeit auszukundschaften. Er habe sich als Hopfenhändler aus Nürnberg ausgegeben. Als er von der Örtlichkeit Kenntnis genommen hatte, sei er mit Holzleitner in den Bauernhof hineingegangen. Es war um die Mittagszeit, die Bäuerin sei allein im Hause gewesen. Holzleitner erbrach mehrere Kisten, und als die Bäuerin sich dagegen sträubte, habe Holzleitner ihr mit Erschießen gedroht. Holzleitner habe fünf Einhundertmarkscheine und für mehrere tausend Mark Wertpapiere genommen. Er (Kneißl) habe sich weder an der Bedrohung noch an dem Raub beteiligt, sondern nur, mit einem geladenen Revolver in der Hand, Wache gestanden. Er habe 270 M. bar und 500 M. in Pfandbriefen erhalten. – Vors.: Es war auch verabredet worden, in dem Bauernhof die Kisten aufzubrechen‚ Geld zu rauben und sobald sich die Leute zur Wehr setzen, Gewalt anzuwenden? – Kneißl: Jawohl. – Auf ferneres Befragen des Vorsitzenden bemerkte Kneißl: Zwei Tage nach dem Raube sei er mit Holzleitner nach Oberschweinbach gekommen. Dort haben sie sich als Metzger ausgegeben und sich bemüht, die geraubten Wertpapiere einzuwechseln. Sie seien zunächst ins Wirtshaus zum Sedlmeyer gegangen. Der von ihnen verübte Raub sei jedoch durch die Zeitungen bereits bekannt gewesen. Ein Mann habe die Leute im Wirtshaus auf sie aufmerksam gemacht. Die Leute wollten sie verhaften, sie haben aber mit Erschießen gedroht. Dadurch gelang es ihnen, aus dem Wirtshause und aus dem Dorfe zu entkommen. Den Pfandbrief von 500 M. habe er nicht wechseln können und schließlich verloren. Nach der Flucht in Oberschweinbach habe er sich eine Zeitlang bei seiner Mutter in München aufgehalten und alsdann mit seinem Rade das Land durchstreift. Am Abend des 27. November 1900 kam er nach dem Kirchdorf Paar. Als er bei einem Bauernhof vorüberkam, sei ein Hund auf ihn zugesprungen. Er habe deshalb mit seinem „Drilling“ den Hund erschossen. Der Drilling sei ein Jagdgewehr, das er von seinem Vater geerbt habe. Ehe der Hund auf ihn zugesprungen sei, hatte er Hühner gestohlen und diesen den Kopf umgedreht. Infolge des Schusses sei eine Anzahl Leute aus dem Wirtshaus und aus den Häusern gestürzt. Ein Mann habe ihn festnehmen wollen, es sei möglich, daß das der Bürgermeister war. Er habe dem Mann zugerufen: „Ich habe soeben einen kalt gemacht, wenn Sie mir nahe kommen, dann mache ich mit Ihnen dasselbe.“ – Vors.: Mit dem „soeben kalt gemacht“ meinten Sie den Hund, den Sie erschossen hatten? – Kneißl: Jawohl. Eine große Anzahl Menschen verfolgte mich. Ich rief den Leuten zu: Was wollt ihr von mir? Haltet eure Hunde an euch, dann werde ich nicht schießen. Ich wurde aber trotzdem bis an den Ausgang der Dorfstraße verfolgt. Der Gürtlerssohn Seitz war dicht hinter mir. Um diesen von mir abzuwehren‚ drehte ich mich um und schoß mit meinem „Drilling“ auf ihn. Ich hatte aber nicht die Absicht, den jungen Mann zu erschießen. Es ist bekannt, daß ich ein sehr guter Schütze bin. Wenn ich Seitz erschießen wollte, dann wäre er nicht in das Knie, sondern in die Brust oder in den Kopf geschossen worden. Kneißl erzählte weiter, daß er am Spätabend des 30. November 1900 nach Irchenbrunn gekommen und er dort von dem „Flecklbauer“ Rieger aufgenommen worden sei. Er bestritt mit großer Entschiedenheit, daß er die Gendarmen habe erschießen wollen, er habe lediglich geschossen, um die Beamten von sich abzuwehren. – Vors.: Als Sie im Jahre 1893 nach Nürnberg transportiert wurden, sollen Sie zu dem Stationskommandanten Schnitzler gesagt haben: „Ich bin der zweite bayrische Hiesel. Wenn ich wieder herauskomme, dann will ich den bayrischen Hiesel in jeder Beziehung übertreffen. Über mich muß ein großes, dickes Buch geschrieben werden, viel dicker als über den bayrischen Hiesel. Wenn ich erst wieder herauskomme, dann erschieße ich mehrere, zuerst meine Schwester“? – Kneißl: Davon ist kein Wort wahr. – Vors.: Sie sollen ferner gesagt haben: Ich bin gut, ich kann aber auch schlimm werden. Ich lasse mich nicht wieder fangen. Ich werde es so weit bringen, daß man mir den Kopf abschlägt, einsperren lasse ich mich aber nicht? – Kneißl: Das ist alles nicht wahr. – Vors.: Sie sollen ferner gesagt haben: Wer mir nahe kommt, den erschieße ich, insbesondere erschieße ich die Grünröcke? – Kneißl: Auch das ist eine Lüge. – Vors.: Einem Mädchen sollen Sie einen silbernen Knopf geschenkt und gesagt haben: „Das gebe ich dir zum Andenken, ich bin der zweite bayrische Hiesel.“ – Kneißl: Dem Mädchen habe ich nur einen Taler zum Andenken geschenkt, ich habe aber nicht gesagt, ich bin der zweite bayrische Hiesel. – Vors.: Weshalb schenkten Sie dem Mädchen den Taler zum Andenken? – Kneißl: Ich dachte, ich komme doch sobald nicht mehr heraus, vielleicht überhaupt nicht mehr, deshalb will ich dem Mädchen einen Taler zum Andenken schenken. – Vert. Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz: Ich ersuche, den Angeklagten zu fragen, ob es wahr ist, daß sein Vater ihm eingeschärft hat, nicht auf Gendarmen zu schießen. Es seien dies auch Menschen, zumeist Familienväter. Wenn man einen solchen Mann erschießt, dann belastet man sein Gewissen, eine Familie ihres Ernährers beraubt zu haben. – Vors.: Ist das richtig? – Kneißl: Jawohl, Herr Präsident, das hat mein Vater zu mir gesagt. – Vors.: Sie haben diese Lehre beherzigt, indem Sie auf zwei Gendarmen in Irchenbrunn geschossen haben, so daß der eine sofort tot war, der andere nach kurzer Zeit verstarb? – Kneißl: Ich konnte ja gar nicht sehen, daß es Gendarmen waren. – Auf Antrag des Verteidigers wurde ein Brief verlesen, den Kneißl 1895 aus dem Gefängnis an seine Mutter geschrieben hat. In diesem erinnerte Kneißl an die erwähnte Lehre seines Vaters. – Staatsanwalt: Hat der Herr Verteidiger außer diesem Brief noch einen anderen Beweis? – Vert.: Nein, dieser Brief ist aber zu einer Zeit geschrieben, als der Angeklagte nicht wissen konnte, daß er ihm zu einem gerichtlichen Beweis dienen könnte. – Die erste Zeugin war die Bauernhofsbesitzerin Ottilie Scheurer: Am 25. Oktober 1900 um die Mittagszeit, als sie gerade mit ihrem Mann und ihren Kindern bei Tisch saß, habe es bei ihnen angeklopft. Es seien zwei junge Männer ins Zimmer getreten, die sich als Hopfenhändler aus Nürnberg bezeichneten und vorgaben, Hopfen kaufen zu wollen. Die Hopfen waren in einem gegenüberliegenden Gehöft aufgespeichert. Sie ersuchte daher die zwei Männer, etwas zu verweilen. Inzwischen waren die Männer ins Schlafzimmer gegangen. Als sie (Zeugin) den Männern nachging, sah sie, daß diese die Betten und Strohsäcke durchwühlt hatten und bemüht waren‚ Kästen zu erbrechen. Noch ehe sie um Hilfe schreien konnte, packte sie Holzleitner, warf sie aufs Bett, hielt ihr den Mund zu, fuchtelte ihr mit einem Revolver über das Gesicht und sagte: Wenn Ihr einen Laut von Euch gebt, schieße ich. Nachdem sie versichert hatte, daß sie nicht schreien werde, habe sie Holzleitner losgelassen und nach Geld gesucht. Er fand aber nur 20 M. in Silber; dies nahm Kneißl an sich. Kneißl sagte: „Wir müssen ’raufgehen und oben suchen.“ – Vors.: Hat Sie Kneißl auch bedroht? – Zeugin: Nein. – Vors.: Was tat Kneißl? – Zeugin: Der stand an der Tür. Die Zeugin erzählte weiter: Die beiden Männer erbrachen alle Kisten, nahmen Schmucksachen, einen Pfandbrief von 2000, einen Pfandbrief von 500 M. und fünf Einhundertmarkscheine. – Vors.: Wer nahm das an sich? – Zeugin: Der Kneißl. Holzleitner sagte: Anzeigen dürft Ihr es nicht, sonst geht alles in Rauch auf. Alsdann gingen die Männer in den Keller und begannen dort zu suchen. Dort fanden sie aber nur die Sachen von dem Hütbuben. Kneißl sagte: Die nimm nicht, laß dem Hütbuben seine Sach. Die Männer haben sie (Zeugin) schließlich in den Keller eingesperrt, jedenfalls um unbehelligt entkommen zu können. Erst nach längerer Zeit sei sie durch ihre Angehörigen aus dem Keller befreit worden. – Vors.: Hat Sie Kneißl auch bedroht? – Zeugin: Nein. – Vors.: Kneißl hat sich aber an dem Erbrechen der Kästen beteiligt? – Zeugin: Jawohl. – Kneißl bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich habe die Frau nicht bedroht, sondern zu Holzleitner gesagt: Einer alten Frau darf man nichts tun. Ich würde niemals auf eine so alte Frau schießen. Ich habe auch die Frau nicht in den Keller gesperrt. – Vors.: Wer hat Sie in den Keller gesperrt, Frau Scheurer? – Zeugin: Holzleitner. – Fräul. Marie Scheurer, Tochter der Vorzeugin: Die Räuber haben ihr all ihren Schmuck, den sie sich zum Teil erarbeitet hatte, weggenommen. – Alsdann wurde Holzleitner‚ der wegen des Raubes bei Scheurer in Oberbirnbach und noch eines anderen Raubes wegen vom Schwurgericht zu Straubing zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, als Zeuge in den Saal geführt. Dieser, am 12. Mai 1877 geboren, war außerdem mehrfach wegen Eigentumsverbrechen bestraft. Er wurde selbstverständlich uneidlich vernommen und bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Den Angeklagten Mathias Kneißl kannte er nicht, er hatte aber dessen Bruder Alois im Gefängnis kennen gelernt. Er kannte auch den Lorenz, mit dem er zusammen einen schweren Einbruchsdiebstahl verübt hatte. – Vors.: Das war der Einbruch, dessentwegen Sie vom Schwurgericht Straubing bestraft wurden? – Zeuge: Nein, das war wieder ein anderer Einbruch. – Der Zeuge erzählte ferner auf Befragen des Vorsitzenden: Alois Kneißl und Lorenz haben ihn auf Mathias Kneißl aufmerksam gemacht. Er habe daher letzteren aufgefordert, mit ihm etwas zu unternehmen. Zunächst habe er vorgeschlagen, einem Pfarrhof, wo der Pfarrer schon ein alter Mann sei, einen Besuch abzustatten. Kneißl habe sich anfänglich entschieden geweigert, er wollte durchaus nicht „anbeißen“. Erst als er zu Kneißl sagte: „Du scheinst nicht die mindest Courag’ zu haben, da hat Lorenz ganz andern ‚Schneid‘, mit diesem habe ich ganz andere Einbrüche verübt“, habe Kneißl sich bereit erklärt. – Vors.: Aus dem Einbruch in den Pfarrhof wurde aber nichts? – Zeuge: Nein. – Vors.: Weshalb nahmen Sie davon Abstand? – Zeuge: Die Pfarrersköchin trat gerade aus der Tür, als wir hineingeben wollten, dadurch verlor Kneißl die „Courag‘“. Der Zeuge schilderte alsdann den Einbruch in dem Bauerngehöft von Scheurer in Oberbirnbach in fast genau derselben Weise wie Frau Scheurer. – Der 62jährige Privatier Josef Mooseder aus Langenfettbach bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Eines Abends, als er gerade die Fensterläden schließen wollte, sei ein Mann, der eine schwarze Kappe vor dem Gesicht hatte, so daß man nur die Augen sehen konnte, in sein Haus gedrungen. Der Mann habe ihn sofort an der Gurgel gefaßt, ihm einen Revolver und ein großes Schlachtmesser vors Gesicht gehalten und gesagt: „Gieb mir dein Geld oder ich schieß’ dich nieder!“ Sehr bald sei seine (des Zeugen) Frau herbeigeeilt. Der Räuber habe auch dieser mit Erschießen oder Erstechen gedroht, wenn sie schreien sollte. Seine Frau sei auf die Knie gesunken und habe gebetet. Da habe der schwarze Mann gesagt: „Laßt das Beten sein, das nützt euch nichts, gebt euer Geld heraus oder ich schieße euch beide nieder.“ Er (Mooseder) habe darauf eine Schublade aufgezogen, in der seine Börse mit 56 M. Silbergeld lag. Diese Börse habe er dem Mann gegeben. „Hast du nicht mehr Geld?“ fragte der schwarze Mann. „Das ist mein ganzes Geld“, versetzte er. Der schwarze Mann entfernte sich darauf. Er habe erst am folgenden Tage Anzeige erstattet. – Vors.: Neben Ihnen wohnt doch Ihr Schwiegersohn, haben Sie diesem nicht noch an demselben Abend Mitteilung gemacht? – Zeuge: Nein, ich war so erschrocken, daß ich mich an demselben Abend nicht mehr hinaustraute. – Vors.: Hat nicht auch der schwarze Mann gesagt: Ich hätte schon längst durchs Fenster geschossen, wenn nicht Ihre Frau mit dem Kind auf dem Arm gestanden hätte? – Zeuge: Das hat er gesagt. – Vors.: Ihre Frau war vorher mit einem Enkelkind auf dem Arm am Fenster gestanden? – Zeuge: Jawohl. – Vors. (auf Kneißl zeigend): War das der Mann? – Zeuge: Jawohl, das war er. – Staatsanwalt: Besaßen Sie noch mehr Geld? – Zeuge: Gewiß, das hat allerdings der Mann nicht gewußt. – Kneißl: Ich hätte die alten Leute nicht erschossen, ich habe nur gedroht, da ich Geld brauchte. Ich wollte nicht mehr wie 56 M. haben. Ich hätte noch viel mehr nehmen können, denn es lagen in der Schublade noch mehrere Scheine. – Frau Mooseder: Das ist nicht wahr, in der Schublade hat der Mann allerdings gesucht, es lag aber kein Geld weiter drin. Der Mann konnte nicht wissen, daß noch Geld im Hause war. – Staatsanwalt: Kneißl‚ Sie sollen zu Lorenz gesagt haben: Da habe ich einen alten Bauer ausgenommen, der Lump hat aber nur 56 M. gehabt. – Kneißl: Das ist eine Lüge; auch ist es nicht wahr, daß ich gesagt habe: Ich hätte schon längst durchs Fenster geschossen, wenn die Frau nicht mit einem Kind auf dem Arm am Fenster gestanden wäre. – Frau Mooseder: Das ist doch wahr. – Kneißl: Das Kind hat geschrien, ich habe deshalb die Leute aufgefordert, das Kind am Schreien zu hindern. – Vors.: Das Kind hatte sich jedenfalls vor dem schwarzen Mann gefürchtet? – Frau Mooseder: Nein, das Kind war ganz ruhig. – Vors.: Kennen Sie den Mann wieder? – Zeugin: Nein. Die Zeugin bemerkte noch, daß sie vor Schreck lange Zeit krank war. – Vors.: Kneißl, hatten Sie bei diesem Raub Helfershelfer? – Kneißl: Draußen hatten zwei Männer Wache gestanden. – Vors.: Wer waren diese Männer? – Kneißl: Das sind zwei Familienväter, deshalb will ich sie nicht verraten. – Der dreizehnjährige Xaver Schmauß, der alsdann als Zeuge erschien, machte trotz seiner Jugend einen sehr glaubwürdigen Eindruck. Während die große Mehrheit der erwachsenen Zeugen sich in bayrischem Platt ausdrückte, sprach dieser Knabe hochdeutsch. Er bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Im Winter vorigen Jahres, etwa im März, es lag noch Schnee, ging ich nach Oberkirchbach. Da kam von einem Seitenwege ein junger Bursche auf mich zu und begann ein Gespräch mit mir. Er fragte mich, was wohl der Kneißl bekommen würde, wenn sie ihn erwischten. Ich sagte: Das weiß ich nicht. Kennst du den Kneißl? fragte er. Nein, erwiderte ich. Ich bin der Kneißl, aber mich erwischen sie nicht, sagte der Mann. Er fragte mich weiter, ob in Kirchbach Nachtwache sei? Ich antwortete: Ich weiß es nicht. Na, wenn auch Nachtwache ist, sagte Kneißl, mich erwischen sie trotzdem nicht. – Vors. (auf Kneißl zeigend): Ist das dieser Mann? – Zeuge: Jawohl. Der Zeuge bekundete weiter: Dem Kneißl sei plötzlich sein Schnurrbart heruntergefallen. – Vors.: Der Schnurrbart war also angesteckt? – Zeuge: Jawohl. Der Zeuge bekundete noch: Kneißl habe ihm Fleisch und Brot angeboten, er habe aber nichts angenommen. Er wollte schnell vorwärtsgehen, Kneißl hatte ihm aber befohlen, langsam zu gehen. Kneißl bestritt, jener Mann gewesen zu sein, er sei zur Zeit in einer ganz anderen Gegend gewesen. Der Zeuge bemerkte jedoch mit großer Bestimmtheit, daß es dieser Angeklagte Kneißl war. – Eine Anzahl Zeugen gaben hierauf der Überzeugung Ausdruck: Flecklbauer Rieger habe die Gendarmen nur rufen lassen, um sie vor die Gewehrmündung Kneißls zu bringen. Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. v. Pannwitz geben mehrere als Zeugen vernommene Gendarmen zu, daß Kneißl nach seiner Gefangennahme in Geisenhofen furchtbar geschlagen worden sei. – R.-A. Dr. v. Pannwitz zu dem Sicherheitskommissar Boshart (München): Ist es richtig, daß Schutzleute genötigt waren, den Kneißl mit ihrem Körper vor den Mißhandlungen der Gendarmen zu schützen, so daß letztere selbst Schläge erhielten? – Zeuge: Davon weiß ich nichts. Als Kneißl heruntergebracht wurde, sagte ich mit lauter Stimme: „Nun verlange ich aber vollständige Ruhe. Wir haben es jetzt nicht mehr mit dem Räuber oder Mörder Kneißl, sondern mit einem schwerkranken Menschen zu tun.“ – Frau Mathilde Lorenz, die Cousine des Kneißl, bekundete als Zeugin: Kneißl habe ihr einmal ein „Zipferl“ gezeigt, das er angelegt habe, um Mooseder zu berauben. Frau Mooseder sei niedergekniet und habe gebetet. Da habe er gesagt: Das Beten hat keinen Wert, ihr könnt mir doch kein Geld herbeten. Wenn ihr nicht Geld hergebt, dann erschieße ich euch. Mooseder habe ihm darauf 56 M. gegeben. Kneißl sagte: Der alte Spitzbube hat schon mehr Geld gehabt, er hatte bloß alles ausgeliehen. Er hat mir auch die Schuldscheine gezeigt. – Frau Franziska Scheidler, Witwe des von Kneißl in Irchenbrunn niedergeschossenen Gendarmen Scheidler, bekundete weinend auf Befragen des Staatsanwalts, daß sie fünf kleine Kinder habe; das jüngste sei 11/4 Jahr alt. – Die Krankenhausschwester Adelgunde, Maria Pittero, bekundete: Kneißl sei, als er in das Krankenhaus gebracht wurde, sehr schwach gewesen, so daß er einige Male bewußtlos geworden sei. – Staatsanwalt: Ist Ihnen bekannt, daß eine junge Schwester versetzt werden mußte, weil ihr von Kneißl ein unzüchtiger Antrag gemacht wurde? – Zeugin: Davon ist mir nichts bekannt. – Vert. R.-A. Dr. v. Pannwitz: Ich habe von dieser Sache noch niemals etwas gehört, ich muß deshalb den Herrn Staatsanwalt bitten, nähere Angaben hierüber zu machen. – Staatsanwalt: Herr Kriminalwachtmeister Fürst in München hat mir dies mitgeteilt, ich bin bereit, den Kriminalwachtmeister zu laden. – Vert.: Ich kann mich leider damit nicht begnügen, sondern bin zu meinem Bedauern genötigt, die Ladung der Schwester zu beantragen, der der unzüchtige Antrag gemacht sein soll. Der Herr Kriminalwachtmeister ist doch jedenfalls nicht dabei gewesen, sondern hat es nur gehört. – Staatsanwalt: Der Kriminalwachtmeister hat es von Kneißl selbst gehört. Kneißl erzählte ihm: Eines Tages, als gerade der Pfarrer zu ihm ins Zimmer trat, hatte er seinen Arm um eine junge „schwarze“ Schwester geschlungen. Der Pfarrer sagte: „Das sind ja schöne Geschichten.“ Der Pfarrer habe von diesem Vorkommnis sofort Anzeige erstattet, deshalb sei die junge Schwester sofort in ein anderes Krankenhaus versetzt worden. – Vert.: Ich will mich damit begnügen und auf weitere Zeugen hierüber verzichten. Ich will auch auf die vielen schwärmerischen Liebesbriefe nicht zurückkommen, die Kneißl von einer ganzen Anzahl selbst hochstehender Damen erhalten hat. – Mathilde Danner‚ Cousine des Kneißl, bekundete: Kneißl habe ihr erzählt: Als die Gendarmen in Irchenbrunn klopften, habe der Flecklbauer öffnen wollen. Er habe darauf zum Flecklbauer gesagt: Wenn du aufmachst, dann schieße ich dich sofort mausetot. Der Flecklbauer sei darauf furchtbar unruhig auf und abgegangen. Er (Kneißl) habe sich durch die Hintertür flüchten wollen. Inzwischen habe der Flecklbauer geöffnet. Er habe sich deshalb in die Küche geflüchtet und von dieser auf die Gendarmen geschossen. Hätte er geahnt, welches Unheil er dadurch anrichten werde, dann hätte er sich lieber im Hause des Flecklbauern fangen lassen. – Vert. Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz: Ist es richtig, daß Kneißl mit Ihnen nach Amerika gehen wollte und daß er sagte: Sobald es ihm gelungen sein werde, falsche Papiere zu erlangen, dann werde es ihm möglich sein, in Gemeinschaft mit Ihnen nach Amerika zu entkommen? – Zeugin: Jawohl. – Vert.: Sie waren auch bereit, mit Kneißl nach Amerika zu gehen? – Zeugin (nach längerem Zögern): Das weiß ich nicht. – Sattlergeselle Dannhofer: Am Abend des 6. Dezember 1900 bin ich nach Maisach gegangen. Kurz vor Maisach kam ein Mann auf mich zu und fragte mich, ob ich Geld habe. Ich verneinte. Daraufhin erhielt ich von dem Mann einen heftigen Stoß ins Genick, so daß ich zu Boden stürzte. Der Mann kniete auf mir und durchsuchte mir die Taschen. Ich zog mein Messer und stach den Mann in die rechte Wade. Daraufhin stieß der Mann einen schrillen Pfiff aus. In demselben Augenblick kam ein zweiter Mann herbeigeeilt. Dieser hatte einen „Drilling“ in der Hand. Der erste Mann rief: Der Kerl hat mich schon gestochen. Der zweite Mann schlug mich darauf mit dem Gewehrkolben mehrfach auf den Kopf. Die Männer nahmen mir alsdann meine Börse mit 25 M. Inhalt aus der Tasche und gingen noch eine Strecke Weges mit mir. Sie sagten beide wiederholt: „Wenn du nur einen Laut von dir gibst, dann kommst du nicht nach Maisach. – Vors.: War es dunkel? – Zeuge: Ganz dunkel war es nicht. – Vors.: War einer von den beiden Männern Kneißl? – Zeuge: Das kann ich nicht sagen. – Der Vorsitzende befahl, daß Kneißl aus der Anklagebank trat und den Überzieher anzog. Der Zeuge bemerkte darauf: Der zweite Mann sah dem Angeklagten sehr ähnlich. Die Größe, der Schnurrbart und auch der Überzieher stimmen, ich kann aber nicht mit Bestimmtheit sagen, daß es Kneißl war. – Stationskommandant Abt, dem noch an demselben Abend von dem Überfall Anzeige gemacht wurde, bekundete: Er habe festgestellt, daß Kneißl sich zur Zeit in Bruck bei den Parasolbauern aufgehalten habe. Er konnte in etwa zehn Minuten die Chaussee nach Maisach erreichen. Kneißl bestritt, an diesem Überfall beteiligt gewesen zu sein. – Gerichtsarzt Dr. Utz: Er habe mit Dr. Lechner die Leichen der erschossenen Gendarmen seziert. Brandmeier sei an Verblutung gestorben; Scheidler mußte das Bein amputiert werden. Entweder dadurch, vielleicht auch durch den Schuß sei Blutvergiftung erfolgt. Dadurch sei Lungenentzündung und Mundsperre eingetreten, dies habe den Tod des Scheidler verursacht. – Bote Eisenhardt: Im Dezember 1900 kam ein Mann zu mir und fragte mich, was Kneißl wohl bekommen werde, wenn sie ihn erwischen. Ich antwortete: Das ist schwer zu sagen. Kneißl hat zwei Gendarmen erschossen und auf der Chaussee nach Maisach einen jungen Menschen ausgeraubt. Der Mann sah sich darauf scheu um und sagte: „Ich bin der Kneißl, ich habe Hunger, geben Sie mir ein Stück Brot.“ Ich entsprach dieser Bitte. Darauf sagte Kneißl: An dem Tode der Gendarmen hat der Flecklbauer schuld, der spielt den schlechten. – Schreiner Christoph: Kneißl habe, als er 1899 aus dem Gefängnis kam, sieben Monate bei ihm gearbeitet; er habe ihn aber schließlich entlassen müssen, weil bekannt wurde, daß er mehrere Jahre im Gefängnis gesessen habe. – Vors.: Haben Sie das vorher gewußt? – Zeuge: Ich habe es gewußt, aber keinen Anstoß daran genommen. Ich habe den Kneißl aber schließlich auf Drängen meiner anderen Gesellen entlassen müssen. – Vert. R.-A. Dr. v. Pannwitz: Wie war Kneißl in der Arbeit? – Zeuge: Er war sehr fleißig und geschickt. – Vert.: Ist es richtig, daß Stationskommandant Saalfrank oftmals zu Ihnen gekommen ist und gesagt hat: Kneißl hat mehrere Jahre im Gefängnis gesessen, einen solchen Menschen darf man nicht behalten, er muß raus aus Nußdorf? – Zeuge: Das ist richtig. – Vert.: Der Stationskommandant soll das auch mehrfach beim Zappelwirt gesagt haben? – Zeuge: Das weiß ich nicht. – Zappelwirt Bennroith: Stationskommandant Saalfrank sagte: Kneißl habe mehrere Jahre im Gefängnis gesessen, einen solchen Menschen darf man nicht reizen. – Vert.: Hat Saalfrank nicht auch gesagt: Einen solchen Menschen darf man nicht in Nußdorf dulden? – Zeuge: Das habe ich nicht gehört. – Ein anderer Zeuge bestätigte jedoch die Frage des Verteidigers. Weitere Zeugen bekundeten: Kneißl habe sich große Mühe gegeben, Arbeit zu erhalten, er sei aber überall abgewiesen worden. Kneißl sei schließlich sehr traurig aus Nußdorf fortgegangen. – Schutzmann Schalt (München): Er sei bei der Gefangennahme des Kneißl in Geisenhofen gewesen. Die Beamten seien sämtlich erregt gewesen. Er selbst habe in der Erregung den Schatten seiner eigenen Waffe für die des Kneißl gehalten und deshalb geschossen. Er habe sich aber bald überzeugt, daß Kneißl keine Waffe hatte. Die Gendarmen waren so erregt, daß sie blindlings auf Kneißl einschlugen‚ so daß er (Zeuge) und noch einige andere Münchener Schutzleute ihn mit ihrem Körper schützen mußten. Er habe eine Anzahl heftiger Stöße von den Gendarmen erhalten. – Die Kriminalschutzleute Kramer und Kleilein bestätigten diese Bekundung. Kleilein bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: „Die Schutzleut’ haben für Kneißl tüchtig Schläg’ kriegt.“ (Heiterkeit im Zuhörerraum.) – Vert. R.-A. Dr. v. Pannwitz: Wenn Kneißl der mutige Mann wäre, als welcher er geschildert wird, hätte er alsdann nicht mindestens sechs Beamte erschießen können? – Zeuge: Das hätte er allerdings können. – Kellnerin Maria Dietrich: Sie habe mit Kneißl sieben Jahre lang in Unterweikertshofen die Schule besucht. Kneißl sei keineswegs schlecht, sondern im Gegenteil sehr folgsam gewesen. Er sei aber sowohl vom Pfarrer, als auch vom Lehrer, augenscheinlich aus Haß gegen die Familie, sehr schlecht behandelt worden. Die „Kneißl-Buben“ wurden vom Pfarrer und Lehrer stets „Pascolinis“ genannt. –
Am fünften Verhandlungstage nahm das Wort zur Schuldfrage Staatsanwalt Dr. Farnbacher: Meine Herren Geschworenen! Seit langer Zeit hat ein Strafprozeß in Bayern kein so großes Interesse erweckt als dieser Prozeß Kneißl, und zwar einmal wegen der von Kneißl verübten Verbrechen und der Persönlichkeit des Angeklagten, andererseits aber auch, da es dem Kneißl gelungen war, sich, obwohl sich seine verbrecherische Tätigkeit auf ein verhältnismäßig kleines Gebiet beschränkte, monatelang der Ergreifung zu entziehen, und endlich wegen der Art der Gefangennahme des Kneißl. Ich habe nur wegen der schwersten Verbrechen Anklage erhoben. Ich hätte noch mindestens wegen 20 weiterer Verbrechen Anklage erheben können, ich sagte mir aber, bei so furchtbaren Verbrechen kommt es auf einen Diebstahl, eine Bedrohung, einen Jagdfrevel mehr nicht an. Ich wollte deshalb allen Ballast vermeiden. Aber auch die Persönlichkeit des Angeklagten ist nicht geeignet, Interesse zu erwecken. Man kann durchaus nicht sagen, Kneißl ist wohl ein kühner Räuber und Mörder, dessen Taten zu verdammen sind, aber letztere zeigen immerhin Mut und kühne Entschlossenheit. Nein, meine Herren. Kneißl war ein feiger, hinterlistiger Räuber und Meuchelmörder. Es wurden über die Taten des Angeklagten die absonderlichsten Ansichten geäußert. Es wurde einmal gesagt: Der Angeklagte habe nur aus Notwehr gehandelt, andererseits: Kneißl müsse ohne weiteres aus der menschlichen Gesellschaft ausgeschlossen werden. Uns darf die öffentliche Meinung in keiner Weise kümmern. Ihre Pflicht ist es, nur das zu prüfen, was Gegenstand der Hauptverhandlung war. Darin stimme ich der vielfach geäußerten Ansicht bei: Kneißl muß aus der menschlichen Gesellschaft ausgemerzt werden, 15 Jahre Zuchthaus wäre für ihn keine entsprechende Strafe. Ich habe, nachdem ich die Akten aufs sorgfältigste studiert hatte, aus voller Überzeugung die Anklage wegen Mordes erhoben. Und ich kann sagen, die Hauptverhandlung hat mich in dieser meiner Überzeugung nur noch bestärkt. Der Staatsanwalt beleuchtete hierauf das Vorleben des Angeklagten, sowie die von diesem begangenen Straftaten und fuhr alsdann fort: Ich komme nun zu der Hauptanklage wegen der zwei Mordtaten in Irchenbrunn. So traurig dies Vorkommnis auch ist, so freue ich mich doch, daß ich Veranlassung hatte, die Anklage wegen Mordes zu erheben. Daß Kneißl mit vollem Vorsatz und Überlegung die beiden Gendarmen niedergeschossen hat, kann keinem Zweifel unterliegen. Abgesehen davon, daß Kneißl vielfach geäußert hat: Wenn es mir wieder so geht, wie in der Schachermühle, dann schieße ich besser. Es kommt ferner hinzu, daß der Angeklagte mehrfach geäußert hat: Sobald ich einen Gendarmen treffe, schieße ich ihn ohne weiteres nieder. Daß der Angeklagte nicht blindlings, sondern mit vollem Vorbedacht auf die Gendarmen geschossen hat, geht aus dem Umstande hervor, daß er nicht die Bauernburschen, die ihm ebenso nahe standen wie die beiden Gendarmen, sondern letztere, die er durch die Uniform leicht erkennen konnte, traf. Und als der erste Gendarm niedergeschossen war, da lud er sofort sein Gewehr von neuem und versetzte auch dem zweiten Gendarmen einen tödlichen Schuß ins Bein. Damit hatte aber dieser Mordgeselle nicht genug. Er legte noch einmal auf den Gendarmen Scheidler an. Nur durch die Äußerung der Flecklbäuerin: „Schieß’ nicht weiter, der hat bereits genug“ hat er von seinem Vorhaben Abstand genommen. Und was tat er, als die beiden Gendarmen am Boden lagen und sich in ihrem Blute wälzten? Er versetzte dem Stationskommandanten Brandmeier einen Fußtritt mit den Worten: „Du bist gut hin.“ Der Hahn des Gewehres des Brandmeier stand auf Ruh. Dieser hatte also gar nicht auf ihn angelegt. Ich halte es aber auch nicht für zweifelhaft, daß der Angeklagte Rieger dem Kneißl bei diesen Mordtaten Hilfe geleistet hat. Hätte Rieger den Kneißl den Gendarmen ausliefern wollen, dann würde er die Haustür nicht so fest verschlossen und auch nicht so lange mit der Öffnung gezögert haben, bis es dem Kneißl gelungen war, einen sicheren Versteck zu finden, von dem aus es ihm am besten möglich war, die Gendarmen zu erschießen. Kneißl konnte ohne Rieger diesen Versteck nicht finden. Es kommt hinzu, daß Rieger auf die Gendarmen und speziell auf Brandmeier einen großen Haß hatte und ferner, daß, wenn Kneißl gewußt hätte, Rieger habe ihn den Gendarmen verraten wollen, er auch ohne weiteres den Rieger erschossen hätte. Entweder hätte Kneißl den Rieger, wenn er ihn verraten hätte, erschossen, oder das Haus Riegers wäre durch die Hand Kneißls in Flammen aufgegangen. Endlich ist das Geständnis des Kneißl nach seiner Verhaftung in Erwägung zu ziehen, das er nicht einmal, sondern mehrfach abgegeben hat. Kneißl fühlte sein nahes Ende. Deshalb sagte er die Wahrheit. Als er wieder genas, sagte er sich: dies Geständnis muß ich widerrufen. Wenn ich zugebe, der ganze Vorgang in Irchenbrunn war abgekartet, dann kostet es den Kopf. Kneißl widerruft sein Geständnis, nicht um einen anderen, sondern um sich zu entlasten. Der Herr Verteidiger des Kneißl sagte: Die Gendarmen haben unvorsichtig gehandelt, daß sie so ungestüm ins Haus drängten. Ich habe die Überzeugung, dieser Vorwurf wird die Grabesruhe der Gendarmen nicht stören. Wenn die Gendarmen nicht so ungestüm ins Haus gedrungen wären, dann würde das Ergebnis zweifellos dasselbe gewesen sein. Es ist die Frage aufgeworfen worden, weshalb Rieger nicht der Anstiftung[WS 1] zum Morde angeklagt ist. Bekanntlich wird der Anstifter gleich dem Täter bestraft. Ich habe aber die Anklage gegen Rieger nur wegen Beihilfe erhoben, weil ich der Überzeugung bin, ein Kneißl bedarf keiner Anstiftung, wenn es sich darum handelt, Gendarmen niederzuschießen. Einem Kneißl brauchte man bloß Gelegenheit zu geben, die Gendarmen zu erschießen, es bedurfte nicht erst, ihn zu einem solchen Entschlusse zu bestimmen, er hatte einen solchen Entschluß längst gefaßt. Im übrigen haben die Ärzte, selbst eine Autorität wie Herr Dr. Gutten, bekundet: Kneißl sei, als er das Geständnis machte: „Der Flecklbauer sei an allem schuld“ bei vollem Bewußtsein gewesen. Der Herr Verteidiger des Kneißl stellte an Herrn Dr. Gutten die Frage: ob Kneißl eine 15jährige Zuchthausstrafe aushalten würde. Dieser Umstand darf ebensowenig für Ihren Wahrspruch maßgebend sein, als wenn ich sage: Ich würde es für ein Unglück halten, wenn ein Mensch wie Kneißl nach 15 Jahren wieder herauskäme. Denn daß der Angeklagte alsdann Arbeit bekäme, ist nicht anzunehmen. Es würde dem Kneißl nichts weiter übrig bleiben, als sein räuberisches Handwerk von neuem aufzunehmen. Der Staatsanwalt schilderte im weiteren die verschiedenen Überfälle. Ich habe keinen Zweifel, so fuhr der Staatsanwalt fort, daß Kneißl auch den Überfall auf Dannhofer unternommen hat. Ich ersuche Sie, meine Herren Geschworenen, die Schuldfragen gegen beide Angeklagte in vollem Umfange zu bejahen und alle Unterfragen zu verneinen. Tragen Sie durch Ihren Wahrspruch dazu bei, daß ein solcher Mordbube für immer für die menschliche Gesellschaft unschädlich gemacht werde. Sie geben damit der hiesigen ländlichen Bevölkerung ihren Frieden wieder. –
Verteidiger Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz (München) (für Kneißl): Meine Herren Geschworenen! Ich gebe ohne weiteres zu, der Überfall bei Scheurer war eine ganz gemeine Tat. Ebenso gemein war der Überfall auf Mooseder. Es ist eine furchtbare Gemeinheit, solch alte Leute wie die Moosederschen Eheleute zu berauben, auch wenn man in Not ist. Ich werde deshalb auch nicht auf mildernde Umstände plädieren. Dagegen halte ich den Angeklagten nicht für schuldig, daß er den Vorsatz hatte, in Oberschweinbach die Bauernburschen zu erschießen. Alle Umstände sprechen dafür, daß Kneißl nur deshalb geschossen hat, um die Leute von sich abzuwehren und sich der Verhaftung zu entziehen. Ebensowenig hat sich Kneißl in Paar der vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht. Ich gehe nun zur Hauptanklage, dem traurigen Vorgang in Irchenbrunn über. Die Anklage wegen Mordes steht und fällt mit der Anklage gegen Rieger. Ist Rieger schuldig, dann hat er Kneißl zur Tat angestiftet‚ darüber helfen alle Künsteleien nicht hinweg. Allein der Herr Staatsanwalt hat die Anklage wegen Anstiftung gegen Rieger nicht erhoben, weil alsdann Rieger zum Tode verurteilt werden müßte und weil er sich sagte: Für ein solches Urteil ist kein Geschworener zu haben. Rieger soll sich der Beihilfe schuldig gemacht haben, weil er die Haustüre verschlossen hatte. Einmal verlangte Kneißl, daß die Tür verschlossen werde. Hätte Rieger dies nicht getan, dann würde Kneißl sofort gesehen haben, daß er verraten war. Er hätte alsdann Rieger niedergeschossen und wäre davongelaufen. Es wird ferner gesagt: Rieger habe ihm den besten Platz im Hause angewiesen. Aber die Küche war nicht der beste, sondern der schlechteste Platz im Hause. Aus der hinteren Kammer konnte Kneißl nach hinten entschlüpfen, aus der Küche konnte er dagegen nicht entkommen. Es wird gesagt: Rieger war ein geschworener Feind des Brandmeier. Aber nicht mit einem Wort ist behauptet worden, daß Rieger auch ein Feind des Scheidler war. Und was tat Rieger, als er den Scheidler niederstürzen sah? Er hob ihn auf, trug ihn ins Zimmer, reichte ihm Tropfen und gab ihm Milch zu trinken‚ so daß Scheidler noch auf dem Sterbebette sagte: Rieger hat an mir wie ein Bruder gehandelt. So handelt der Mann, der dem Kneißl beim Mord Hilfe geleistet haben soll.
Es ist behauptet worden: Kneißl habe die Leiche des Brandmeier mit dem Fuße gestoßen mit den Worten: „Du bist gut hin.“ Das ist eine Unwahrheit. Hätte dies Kneißl getan, dann hätte es Scheidler wissen müssen. Dieser hat aber bei seiner zweimaligen Vernehmung auf dem Sterbebett kein Wort davon erwähnt. Es ist doch nicht anzunehmen, daß ein so gottesfürchtiger Mann wie Scheidler, der auf seinem Sterbelager vereidet und vernommen wurde, sein Gewissen belasten und ein solch wichtiges Vorkommnis verschwiegen haben würde. Nun sagt der Herr Staatsanwalt: Der Angeklagte hat zugestanden: Der Flecklbauer ist an allem schuld, als er seinen Tod nahen fühlte. Das angebliche Geständnis des Kneißl ist menschlich erklärlich. Er wurde, nachdem er zwei Tage lang gehungert und gefroren hatte, in furchtbarster Weise verletzt. Obwohl er furchtbare Schmerzen gehabt hat, wurde er von den Gendarmen heftig geschlagen. Deshalb sagte er: Um wenigstens den Mißhandlungen zu entgehen, wälze ich alle Schuld auf Rieger. Und siehe da, das Mittel wirkte. Die Gendarmen nahmen von weiteren Mißhandlungen Abstand und es wurde ihm sogar ein Labetrunk gereicht. Und dieses Geständnis hat er bei dem Untersuchungsrichter wiederholt. Aber niemals ist ein Untersuchungsrichter so angelogen worden, wie in diesem Falle von Kneißl. Rieger habe zu ihm gesagt: „Ich habe die Gendarmen holen lassen, es kommen alle drei.“ Wer der dritte sein sollte, konnten wir nicht erfahren. Rieger soll weiter gesagt haben: „Du schießt sie nieder, du tust es nicht umsonst, und wenn es mein halbes Häusel kostet, die haben mich genug angezeigt. Niemand weiß etwas davon, ich sage nichts davon.“ Gibt es einen größeren Blödsinn? Ist man der Meinung: Rieger wollte mit Kneißl zum Notar gehen und ihm eine Hypothek auf sein Häusel schreiben lassen? Denn bar Geld hatte Rieger nicht. Und was für ein Blödsinn ist die Behauptung, Rieger habe gesagt: Du schießt die drei Gendarmen nieder und niemand weiß etwas davon? Was soll das heißen? Wenn Kneißl in seiner Wohnung drei Gendarmen erschießt, dann erfährt niemand etwas davon? Und was sagte Kneißl weiter: Ich dachte mir, wenn die drei Gendarmen kommen, dann schieße ich halt auf den Boden und lauf davon. Meine Herren Geschworenen! Können Sie sich einen größeren Blödsinn denken? Kneißl hat aber, als er dies Geständnis machte, nicht seinen Tod nahen sehen, denn er ist wenige Stunden darauf von dem Pfarrer überrascht worden, als er seine Hand um eine junge schwarze Schwester geschlungen hatte. Aber er hat auch nicht die Wahrheit gesagt, denn er hat den Überfall auf Mooseder‚ auf Scheurer und die Schießerei in Paar bestritten. Aber Kneißl ist nicht ganz so schlecht, wie ihn der Herr Staatsanwalt geschildert hat. Als er nach einigen Tagen gefährlich erkrankte, so daß er glaubte, er werde sterben müssen, da widerrief er sein Geständnis. Da schlug ihm offenbar sein Gewissen. Er wollte nicht, daß Rieger seinetwegen unschuldig bestraft wird. Daß zwei Familienväter, pflichttreue Beamte in der Ausübung ihrer schweren Amtspflicht niedergeschossen wurden, daran hat wahrlich Rieger keine Schuld. Dessen Handlungsweise hätte einem gewiegten Kriminalbeamten alle Ehre gemacht. Ich kann aber leider den erschossenen Gendarmen den Vorwurf der Unvorsichtigkeit nicht ersparen. Denn wenn man einen solch gefährlichen Räuber wie Kneißl fangen will, dann muß man einen Operationsplan machen. Und Zeit genug haben die Gendarmen dazu gehabt. Sie hatten eine volle Stunde nach Irchenbrunn zu gehen. Aber auf diesem langen Wege soll, wie die Zeugen bekundeten‚ zwischen den zwei Gendarmen nicht ein Wort gewechselt worden sein, angeblich weil zwischen ihnen nicht das beste Einvernehmen herrschte. Als die Gendarmen mit den sechs jungen Bauernburschen in die Nähe des Riegerschen Hauses kamen, da sagte Brandmeier zu den jungen Leuten: Geht ihr nur voran, wir kommen nach und haben scharf geladen. Wenn er euch was tut, dann schießen wir ihn nieder. Ja, den Gendarmen mußte es doch bekannt gewesen sein, daß Kneißl stets mit Schußwaffen versehen war. Es wird weiter gesagt: Wenn Rieger nicht mit Kneißl unter einer Decke gesteckt hätte, dann hätte er ihn festnehmen müssen. Was zwei bewaffneten Gendarmen und sechs kräftigen Bauernburschen nicht gelang, sollte dem Rieger allein gelingen. Es ist leider selbst in ausländischen Zeitungen behauptet worden: Die oberbayrische Landbevölkerung lehne sich gern gegen die Organe der Obrigkeit auf. Zur Ehre unserer Landbevölkerung muß ich das als eine gemeine Lüge bezeichnen. Unsere Landbevölkerung ist gottesfürchtig und königstreu bis auf die Knochen. Solche Leute lehnen sich aber nicht gegen die Organe der Obrigkeit auf. Auch Rieger hat wie ein braver Mann gehandelt. Es war ihm ernst damit, den Kneißl den Gendarmen zu überliefern; dies wäre auch gelungen, wenn die Gendarmen etwas vorsichtiger gewesen wären. Und zum Dank für seine brave Tat wurde er wegen Verdachts der Anstiftung oder der Beihilfe zum Morde verhaftet. Dies dürfte wohl die Hauptschuld gewesen sein, daß es Kneißl möglich war, sich so lange Zeit der Verhaftung zu entziehen: die Landbevölkerung befand sich in einer furchtbaren Zwickmühle. Auf der einen Seite die Furcht vor Kneißl, auf der anderen die Gefahr, wenn sie den Kneißl den Gendarmen in die Hände spielen würde, wegen Anstiftung verhaftet zu werden. Herr Journalist Fischer hat bekundet: Er habe sich selbst überzeugt, daß die Riegerschen Eheleute nach jenem Vorgange alles verrammelt hatten, weil sie die Rache des Kneißl fürchteten. Der Herr Staatsanwalt sagt: Kneißl brauchte nicht erst bestimmt zu werden, die Gendarmen zu erschießen, er hatte diesen Entschluß längst gefaßt. Aber es ist doch nachgewiesen worden, daß der Angeklagte nach unten geschossen hat. Hätte der Angeklagte die Gendarmen erschießen wollen, dann würde er sie in die Brust geschossen haben, denn daß ein Schuß ins Bein den Tod eines Menschen zur Folge hat, ist doch nur ein unglücklicher Zufall. Die Drohungen des Angeklagten sind doch nur Renommistereien. Der Angeklagte wollte eben der zweite bayerische Hiesel sein, von ihm sollte man ein noch viel dickeres Buch schreiben als von dem bayerischen Hiesel. Aber der Angeklagte war kein Held, sondern nur ein Maulheld. Als Held galt er nur deshalb, weil er sich so lange seiner Verhaftung zu entziehen wußte und das ganz besonders bei einigen verrückten Frauenzimmern‚ die den Anspruch erheben, „Damen“ genannt zu werden. Diese hatten ihm ins Gefängnis die schwärmerischsten Liebesbriefe geschrieben. Aber glücklicherweise haben über den Angeklagten nicht hysterische Frauenzimmer, sondern ernsthafte Männer zu urteilen. Daß der Mord nicht geplant war, ist unwiderleglich durch das Zeugnis der Zeugin Danner erwiesen worden. Dieser hat Kneißl erzählt: Er habe, als die Gendarmen klopften‚ zu Rieger gesagt: Michel‚ wenn du mich verraten hast, dann schieße ich dich sofort mausetot.
Meine Herren! Sie werden bei Ihrem Urteilsspruch auch in Erwägung ziehen müssen, daß dem Angeklagten von Jugend auf angehaftet hat die Schande und der Fluch seiner Familie. Er ist ohne Erziehung aufgewachsen, er hat ein Familienleben nie kennen gelernt und bedauerlich ist es, daß gerade der Pfarrer ihn in der Schule die Schande seiner Familie hat fühlen lassen. Der Angeklagte hat sich, als er im Februar 1899 aus dem Gefängnis kam, redlich um Arbeit bemüht. Er hat aber leider durch ein begreifliches Vorurteil keine Arbeit gefunden und ist durch Schuld eines Stationskommandanten um seine Arbeit bei Christoph gekommen. Der Angeklagte ist durch Hunger und Not getrieben, auf die Räuberlaufbahn gedrängt worden. Er hat mit vielen Entbehrungen kämpfen müssen. Die Sonne des Glückes hat ihm niemals geschienen. Aber trotzdem hat er sich noch immer einen menschlichen Zug bewahrt. Er hat den Holzleitner abgehalten, dem Hütejungen die Sachen zu nehmen und aus den Briefen, die der Angeklagte aus dem Gefängnis an seine Mutter geschrieben hat‚ geht hervor, daß er ein guter Sohn war. Ein berühmter Dichter sagt: „Wie der Mensch zu seiner Mutter ist, so ist er.“ Der Angeklagte schreibt sogar in einem Briefe: „Laß doch den Alois ein Handwerk lernen‚ damit er sich einmal auf anständige Art ernähren kann.“ Ich habe die Überzeugung, Sie werden den Angeklagten nicht dem Schafott überliefern. Daß der Angeklagte die Gendarmen mit Vorsatz und Überlegung erschossen hat, können Sie nicht annehmen. Ich bitte Sie, zum mindesten die Frage der Überlegung zu verneinen.
Verteidiger Rechtsanwalt Prechtl (Augsburg) (für Rieger): Meine Herren Geschworenen! Gegen meinen Schutzbefohlenen, den Angeklagten Rieger, ist die schwere Anklage wegen Beihilfe zum Morde in zwei Fällen erhoben worden. Ehe Sie Ihren Wahrspruch auf Schuldig abgeben, ist es Ihre Pflicht, genau zu prüfen, ob dem Angeklagten die Schuld zweifellos bewiesen ist. Allein ein solcher Beweis ist in der langen Verhandlung nicht geführt worden. Es ist eine Anzahl Verdachtsmomente aufgeführt worden, die jedoch bei näherer Prüfung sich als vollständig haltlos erweisen. Der Verteidiger ging hierauf auf die Zeugenaussagen ein und suchte den Nachweis zu führen, daß dem Rieger es voller Ernst war, Kneißl durch die Gendarmen festnehmen zu lassen. Der Herr Staatsanwalt selbst sagte, so etwa fuhr der Verteidiger fort: „Kneißl ist ein vollständig lügenhafter Bursche, der alles ableugnet und nicht eher etwas zugesteht, bis ihm das Messer an der Kehle sitzt.“ Aber als es galt, Rieger zu belasten, da wurde Kneißl als glaubhaft bezeichnet. Es ist aber nicht angänglich, einen Menschen einmal für lügenhaft und das andere Mal als glaubwürdig zu halten. Es ist nachgewiesen, daß Rieger mit Kneißl seit 1892 nicht mehr zusammengekommen ist. Nun frage ich, wodurch sollte Rieger wissen, Kneißl habe sich vorgenommen, jeden Gendarm zu erschießen? Der einfache Bauernbursche, Zeuge Stumpferl, gab die Lösung auf die Frage, weshalb Rieger nicht sofort die Haustüre öffnen wollte, als die Gendarmen erschienen. Er sagte, als er hierüber befragt wurde: Das hat Rieger getan, damit Kneißl nicht merkte, daß er ihn verraten habe. Rieger ist schon mehrfach vorbestraft, er mußte aber Kneißl aufnehmen, weil er sich vor seiner Rache fürchtete; er mußte auch sofort die Gendarmerie benachrichtigen lassen, weil er andernfalls zu befürchten hatte, wegen Begünstigung verhaftet zu werden. Rieger, ein schwerfälliger, alter Mann, sollte den bewaffneten Kneißl, einen Menschen in voller Jugendkraft, festnehmen. Wenn das so leicht gewesen wäre, dann wäre dies den sechs Bauernburschen und den zwei Gendarmen gelungen, dann wäre es nicht nötig gewesen, eine so große Zahl Gendarmen nach Geisenhofen zu schicken, ja dann wäre es nicht nötig gewesen, eine Belohnung von 1000 M. für die Festnahme des Kneißl auszusetzen. Und trotzdem konnte sich diese Belohnung niemand verdienen. Rieger wußte auch ganz genau, in welcher Zeit die Gendarmen kommen konnten. Und was geschah, als die Gendarmen ankamen? Rieger saß mit Kneißl ganz ruhig in seiner Wohnstube. Der Verteidiger suchte im weiteren den Nachweis zu führen, daß, selbst wenn die Geschworenen annehmen, Kneißl habe sich des Mordes schuldig gemacht, noch nicht die Notwendigkeit bestehe, auch Rieger schuldig zu sprechen. Der Verteidiger schloß mit der Bitte, seinen Schutzbefohlenen freizusprechen. –
Nach noch einigen Auseinandersetzungen zwischen dem Staatsanwalt und den Verteidigern, bemerkte Kneißl: Ich versichere nochmals, daß ich die Gendarmen nicht erschießen wollte. – Rieger erklärte, daß er sich den Ausführungen seines Verteidigers anschließe. – Die Geschworenen bejahten die Schuldfragen gegen Kneißl wegen Mordes an Brandmeier, wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit tödlichem Ausgange an Scheidler, wegen der räuberischen Erpressung bei Mooseder‚ wegen schweren Raubes bei Scheurer und wegen vorsätzlicher Körperverletzung an Seitz. Alle anderen Schuldfragen, auch sämtliche Schuldfragen betreffs Rieger wurden von den Geschworenen verneint.
Der Gerichtshof verurteilte daraufhin Kneißl, dem Antrage des Staatsanwalts entsprechend, wegen Mordes zum Tode und wegen der anderen Straftaten zu 15 Jahren Zuchthaus, sowie zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und erkannte außerdem auf Einziehung des Drillings. Rieger wurde freigesprochen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt. Der Vorsitzende, Oberlandesgerichtsrat Rebholz, bemerkte in der Urteilsbegründung: Der Gerichtshof hat bezüglich des Kneißl bei der Strafzumessung die große Gemeingefährlichkeit des Angeklagten und außerdem erwogen, daß sich Gendarm Scheidler in Ausübung seines schweren Berufes befunden habe. Der Angeklagte Kneißl ist abzuführen, Rieger sofort in Freiheit zu setzen. – Kneißl wurde bei Verkündung des Todesurteils leichenblaß. Die Mutter und Schwester Kneißls brachen in lautes Wehklagen aus. Frau Kneißl lärmte und schrie, als sie den Gerichtssaal verließ, so laut „Justizmörder“, daß sie festgenommen wurde. – Nachdem das Urteil gegen Kneißl rechtskräftig geworden, wurde er hingerichtet.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Anstifung