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RE:Arbitio 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Flavius Arbitio, magister militum unter Constantius II., cos. 355 n. Chr.
Band II,1 (1895) S. 411 (IA)–412 (IA)
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Arbitio (diese Namensform häufiger, z. B. [412] CIL VI 1166.[1] De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I 121. 122. 126. 127; dagegen Arbetio De Rossi 125 und die Hs. des Ammian). 1) Flavius Arbitio (De Rossi 122) trat unter Constantin d. Gr. (Amm. XXVI 9, 4) als gemeiner Soldat in das Heer (Amm. XV 2, 4. XVI 6, 1) und stieg zum Magister equitum empor (XV 4, 1. XXI 13, 3). In den Bürgerkriegen des Constantius, namentlich wohl gegen Magnentius, zeichnete er sich aus (Amm. XXI 13, 16) und wurde nach Beendigung derselben im J. 355 zum Consul gemacht. Indem er das Misstrauen des Kaisers gegen jeden hervorragenden Feldherrn wachzurufen und zu nähren wusste, übte er am Hofe bis zum Tode des Constantius einen unheilvollen Einfluss aus (Amm. XIV 11, 2. XV 2, 4. 3, 11. 5, 2. 8. XVIII 3, 3ff. XX 2, 2ff.) und gelangte zu solcher Macht, dass er selbst in den Verdacht kommen konnte, nach dem Kaisertum zu streben (Amm. XVI 6, 1ff.[2]). Er kämpfte 355 mit wechselndem Glück gegen die Alamannen (Amm. XV 4, 7ff.[3]), rüstete 361 den Grenzschutz gegen die Perser (Amm. XXI 13, 3) und führte dann den Vortrab des Constantius, als dieser gegen Iulian zog (Amm. XXI 13, 16). Von letzterem wurde er 361 in die Commission gewählt, welche über die Nachstellungen, die Iulian als Caesar erfahren hatte, zu Gerichte sass (Amm. XXII 3, 1. 9), musste aber bald darauf seinen Abschied nehmen. Bei dem Aufstande des Procopius (365) suchte er sich anfangs neutral zu halten; doch da der Usurpator, erbittert durch die Weigerung des A., an seinem Hofe zu erscheinen, sein Haus in Constantinopel plündern liess (Amm. XXVI 8, 13), schloss er sich dem Valens an (Eunap. frg. 33), und sein Ansehn bei den Soldaten wurde ausschlaggebend dafür, dass die Heere des Procopius abfielen (Amm. XXVI 9, 4ff. Zos. IV 7, 3ff.).

[Seeck. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 1166
  2. Vgl. hierzu u. a. den Artikel Doros 6.
  3. Im Original fälschlich 77ff.