RE:Ἐπιψηφίζειν
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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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technischer Ausdruck für das Vornehmen der Abstimmung | |||
Band VI,1 (1907) S. 197 | |||
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Ἐπιψηφίζειν ist der technische Ausdruck für das Vornehmen der Abstimmung durch den Vorsitzenden einer Versammlung, auch dann, wenn die Abstimmung nicht durch ψῆφοι, sondern durch Handmehr erfolgt. Die inschriftlichen Belege sind zahlreich und für sehr viele griechische Staaten vorhanden. In attischen Volksbeschlüssen lautet die jüngere Formel, die seit der Mitte des 4. Jhdts. die Überhand gewinnt: τῶν προέδρων ὁ δεῖνα ἐπεψήφισεν.
[Szanto. ]