24) Der zweite Consul des J. 344 heißt in den Papyri Iulius Sallustius (Greek pap. in the British museum II p. 243) oder Flavius Sallustius (Papyros de Genève II 45. 46), in den Fasten durchgängig Sallustius. Auch diese sind den orientalischen Quellen zuzurechnen, weil nur diejenigen Consulnamen dauernd in Geltung blieben, die Kaiser Constantius anerkannte. Im Okzident dagegen erscheint mit wenigen Ausnahmen (De Rossi Incript. christ. urb. Rom. I 78. 80) an Stelle des S. ein Flavius Bonosus (CIL X 478[1]) oder Bonosus (De Rossi I 75. 76. 77. 79), der im J. 347 auch als Magister equitum nachweisbar ist (Cod. Theod. V 6, 1) und dem in Pannonia superior Ziegelstempel gefunden worden sind (CIL III 4669 a. 11376 a–g[2]). Borghesi (Oeuvres VII 172ff.) meinte, es handle [1959] sich nur um zwei verschiedene Namen derselben Person, und ihm haben sich De Rossi und Mommsen angeschlossen. Ich glaubte, zwei Personen unterscheiden zu müssen (s. o. Bd. III S. 714), gab aber diese Ansicht auf, nachdem sich aus Pap. de Genève II 45 ergeben hatte, daß S. als Consul Magister peditum war, also, wie Bonosus, eine Feldherrnstellung bekleidete (Seeck Die Briefe des Libanius 262). Immerhin ist zu beachten, daß Constans sich 343 mit Constantius über kirchliche Fragen veruneinigt hatte (Seeck Geschichte d. Untergangs d. antiken Welt IV 73ff.); es ist also nicht ausgeschlossen, daß die Zwietracht der Kaiser in der Ernennung verschiedener Consuln ihren Ausdruck fand.