Resolution 1786 des UN-Sicherheitsrates
vom 28. November 2007
Der Sicherheitsrat,
unter Hinweis auf seine Resolution 1775 (2007) vom 14. September 2007,
eingedenk des Artikels 16 Absatz 4 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht,
nach Prüfung des Vorschlags des Generalsekretärs, Herrn Serge Brammertz für das Amt des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien zu ernennen,
unter Hinweis darauf, dass er den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in seiner Resolution 1503 (2003) vom 28. August 2003 aufforderte, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um alle Gerichtsverfahren der ersten Instanz bis Ende 2008 und die gesamte Tätigkeit im Jahr 2010 abzuschließen (Arbeitsabschlussstrategie des Gerichtshofs),
sowie unter Hinweis auf seine Resolution 1534 (2004) vom 26. März 2004, in der er betonte, wie wichtig die vollständige Durchführung der Arbeitsabschlussstrategie des Gerichtshofs ist, und in der er den Gerichtshof nachdrücklich aufforderte, entsprechende Maßnahmen vorzusehen und zu ergreifen,
beschließt, Herrn Serge Brammertz mit Wirkung vom 1. Januar 2008 für eine vierjährige Amtszeit zum Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien zu ernennen, wobei diese Amtszeit durch den Sicherheitsrat früher beendet werden kann, wenn der Gerichtshof seine Tätigkeit abgeschlossen hat.
Dieser Text wurde einem offiziellen Dokument der Vereinten Nationen (VN) entnommen. Die Urheberrechtsrichtlinie dieser Organisation besagt, dass die meisten derer Dokumente gemeinfrei zu halten sind, um „eine weitest mögliche Verbreitung der Veröffentlichung der Vereinten Nationen und (darin enthaltener) Ideen zu erreichen“.
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