Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen: Brunn

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Textdaten
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Autor: M. G.
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Titel: Brunn
Untertitel:
aus: Voigtländischer Kreis, in: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen. Band 5, Seite 191–192
Herausgeber: Gustav Adolf Poenicke
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: o. J. [1859]
Verlag: Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins
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Erscheinungsort: Leipzig
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Kurzbeschreibung:
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Brunn


1 Stunde von Reichenbach, 1 Meile von Greitz, in ziemlich hoher und etwas rauher Gegend gelegen, gehörte in der Zeit seiner Entstehung zur grossen Herrschaft Myla, Mila (provincia quae Mila dicitur cum Reichenbach et omnibus pertinentiis suis).

Ausser der Stadt Reichenbach und dem Flecken Mylau gehörten dazu: Brunn, Friesen, Cunsdorf, Lambzig, Ober- und Unter-Heinsdorf, Oberreichenbach, Rotschau, Schneidenbach, Schönbach, Waldkirchen, Weissensand, Wolfspfütze und Plohn.

Diese Herrschaft wurde im Jahre 1212 vom Kaiser Friedrich II. an den König Ottokar von Böhmen verschenkt, gelangte hierauf im Jahr 1223 unter die Herrschaft der Grafen von Reuss und kam dann an Kaiser Karl IV., welcher sich oft auf dem Schlosse zu Mylau aufgehalten und der Stadt Reichenbach viele Privilegien geschenkt hat.

Später und zwar ungefähr ums Jahr 1435 unter der Herrschaft des Churhauses Sachsen, gelangte die Herrschaft an das alte adlige Haus der Herren von Metzsch, welche anfangs nur die Administration von Mylau und Reichenbach hatten, in der Folge aber die ganze Pflege Mylau, wozu Reichenbach, Lengenfeld, Ober- und Niederstein, Friesen, Cunsdorf, Brunn, Schönbach, Oberreichenbach, Ober- und Nieder-Heinsdorf, Schneidenbach, Waldkirchen, Schönbrunn, der Hammer an der Göltzsch, Weissensand, Wolfspfütze, Rothschau und Lambzig gehörten, erb- und eigenthümlich erhielten.

Nach Einführung der Reformation gerieth Joseph Levin von Metzsch mit dem Inhaber des deutschen Hauses, Georg Röder, in Streit, welcher durch den sogenannten Röderschen Vergleich im Jahre 1534 beigelegt wurde und vermöge dessen Herr von Metzsch das Patronats- und Collaturrecht der Geistlichen und Schulstellen erlangte. Später wurde das Deutsche Ordenshaus gegen einen Kaufschilling im Jahre 1659 von Herzog Moriz Wilhelm zu Sachsen-Naumburg, an Friedrich von Metzsch erblich überlassen.

Das herrschaftliche Wohnhaus mit Wirthschaftsgebäuden in Brunn ist erst im 17. Jahrhundert nach dem 30jährigen Kriege von diesem Friedrich von Metzsch erbaut und hergestellt, nachdem vorher nur ein zur Bewirthschaftung des Gutes nothwendiges Gebäu dastand.

Geschmackvoll, wie ins Stammgute Friesen an der Strasse von Reichenbach nach Greitz, ist auch hier die ganze Einrichtung der Gutsumgebungen und man kann nur den feinen Geschmack des Besitzers loben und anerkennen.

Möge Jeder, welcher auf der Sächs.-Bayr. Eisenbahn nach Reichenbach [192] kommt, nach dem schöngelegenen Friesen wandern und von da hin weiter nach Brunn, welches seit Jahren bekannt ist, durch seine ausgezeichnete Brauerei.

Lange vorher, wo man an die bayerschen Biere noch nicht gedacht hat, bestand hier in unserm schönen Voigtlande eine Brauerei, die sich nicht schämen durfte, mit allen Bieren, die jetzt von Bayern kommen, zu wetteifern und hinsichtlich des feinen Geschmackes, hinsichtlich seiner Reinheit, hinsichtlich seines wohlthätigen Eindrucks auf die Gesundheit der Geniessenden musste dieses Bier allen andern weit und breit gebraut werdenden Bieren vorgezogen werden.

Auch jetzt behauptet es noch seinen alten Ruhm, obschon das Consumo nicht mehr ein so bedeutendes ist, da die bayerischen Biere gerade in hiesiger Gegend zu weit verbreitet sind.

Denn jedes Dorf, jede Schenke in der dasigen Umgegend, lässt sich bayerisches Bier kommen, mehr aus Gewohnheit, als aus Bedürfniss; denn jeder Arbeiter, jeder Feinschmecker könnte sich eigentlich mit dem Brunner Bier hinlänglich begnügen, wenn man nur sonst nicht immer das Ausländische mehr vorziehen wollte, als das im Lande Erzeugte.

Man sollte meinen, dass Brunn in allen Verhältnissen, in allen Gerichts- und Kirchenangelegenheiten ganz gleiche Schicksale mit Friesen und Reichenbach gehabt haben müsse, da es von jeher zu der grossen Herrschaft Mylau gehört hat und zunächst nach Mylau, wenigstens auch in die Kirche gepfarrt sein müsse. Und doch ist dem nicht so. Brunn ist mit Schönbach, Erlmühl, Raumfeld, Römersgrün und Rottmansdorf nach Neumark eingepfarrt, wogegen es nach Cunsdorf eingeschult ist.

Neumark gehörte nie zur Herrschaft Mylau, vielmehr war dasselbe schon frühzeitig ein besonderer Marktflecken und hatte seine eigenen Besitzer. Durch die Streitigkeiten mit dem Inhaber des deutschen Hauses, und vorzüglich durch den sogenannten Röderschen Vergleich, muss ein derartiges Abkommen getroffen worden sein, demzufolge Brunn nach Neumark in die Kirche verwiesen wurde. Denn die grössere Nähe nach Neumark kann nun und nimmermehr eine Norm abgegeben haben, da in früherer Zeit der Weg nach Neumark gefahrvoller war, als nach Reichenbach.

Es ist diese Einpfarrung um so merkwürdiger, da Neumark schon zur Ephorie Zwickau gehört, und Brunn bezüglich seiner Verweisung in die Schule nach Cunsdorf der Ephorie Reichenbach untergestellt ist. Cunsdorf selbst ist mit Oberreichenbach, Unterheinsdorf, Schneidenbach und Klein-Weissensand nach Reichenbach eingepfarrt.

Auf alle Fälle hatte Friesen in den frühesten Zeiten seine eigene Kapelle, zu welcher Brunn gehörte.

Diese Capelle mag später aufgehoben worden sein, denn im Jahre 1545 wurde Friesen in die Kirche nach Mylau gewiesen und zwar mit Kunsdorf und Kahmer, Brunn war für Mylau nicht gelegen genug und so mag ein Abkommen unter den damaligen Patronatsherren getroffen worden sein, wodurch Brunn nach Neumark gewiesen wurde.

Uebrigens ist Brunn ein freundlicher Ort und bildet eben so eine Vermittlung zwischen dem Voigtlande und dem Erzgebirge.

Im Süd-Osten von Brunn verbreitet sich das Herrn-Holz, welches zu Friesen und Reichenbach gehört.

Der Ort selbst ist viel grösser und stärker als Friesen.

Brunn hat 140 Häuser mit 263 Einwohnern, wogegen Friesen nur 19 bewohnte Gebäude mit 181 Insassen zählt.

Beide Orte, die früher ihre eigene Gerichtsbarkeit hatten, gehören jetzt zu dem Gerichtsamte Reichenbach, wohin jetzt auch Neumark gewiesen ist, welches früher dem erzgebirgischen Kreise mehr angehörte, worauf man aber bei der neuen Eintheilung der Gerichtsämter keine Rücksicht mehr genommen hat, da man solche mehr nach den Kreisdirectionsbezirken abgerundet hat.

M. G.