Schleswig-Holstein!
Zur Nachahmung. So eben geht uns das folgende Schreiben zu:
Leipzig, den 2. December 1863.
Die gegenwärtige Lage Schleswig-Holsteins fordert mit mahnender Stimme die thatkräftige Unterstützung unserer dortigen deutschen Brüder; – in diesem Sinne erlaubt sich die unterzeichnete Kegelgesellschaft den ursprünglich behufs einer Weihnachtsfeier gesammelten Betrag von
in Ihre Hände zu legen und vertrauensvoll die Bitte an Sie zu richten:
- Sie wollen in Ihrem geschätzten Blatte zu Beiträgen für Schleswig-Holstein auffordern und für entsprechende Verwendung der eingehenden Gelder nach Ihrem besten Ermessen Sorge tragen!
Es bedarf gewiß nur dieses Anstoßes, um auch andere Kegel- und sonstige Gesellschaften, Vereine, Kränzchen etc. zu veranlassen, ein Gleiches zu thun und auf diese Weise der heiligen deutschen Sache zu dienen.
- Es empfiehlt sich Ihnen
Wir begrüßen diese Zuschrift als einen herzerwärmenden und frisch-ermuthigenden
Lichtblick in dieser oft so schattentrüben, wolkenschweren Zeit
und ergreifen sie freudig als eine Veranlassung zu der dringenden Bitte an
alle deutschen Vereine und Kränzchen, welcher Art sie seien, ob sie durch
Gesang die Herzen erheben, oder zu ernstem Streben oder harmlosem Spiele
deutsche Männer und Frauen vereinigen, dem Beispiele dieser „Leipziger
Kegelgesellschaft“ zu folgen. Wo Cassenvorräthe sind, deren Zweck dem unseres
großen vaterländischen Strebens untergeordnet werden kann, –
opfert sie der großen Sache! Wo keine Cassen bestehen, bildet sie
zu solchem Opfer! Keine Liedertafel, kein Liebhabertheater trete jetzt für
etwas Anderes, als für Schleswig-Holstein öffentlich auf! Wahrlich, wenn
der Deutsche in allen seinen Herzensregungen, wie mit seinem Schmerz, so auch
mit seiner Freude dem jetzt einzig berechtigten Ziele dient, da muß auch
der Erfolg den Opfern entsprechen, da müssen die Sieges- und Ehrenkränze
von 1813 auch den Kampf der Gegenwart krönen!
Die Redaction dieses Blattes wird sehr gern die Beiträge annehmen. Man unterscheide aber freundlichst in den Zuschriften, ob die Gabe für die „Vertriebenen“ bestimmt ist, oder ob sie „für den Kampf“ verwendet werden soll.