Seite:Über die Verfassung des deutschen Reiches.djvu/12

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sein wollte und konnte, der zum vollen Siege über die Gegner der Wissenschaft führte. Die vielen Angriffe von allen Seiten hat Pufendorf in zahlreichen Streitschriften abgewehrt, die an Schärfe, Witz und sprudelndem Geist den Lessingschen wenig nachstehen. Sie sind gesammelt in der Eris Scandica herausgegeben.[1]

Dagegen ist noch einer anderen Seite von Pufendorfs Thätigkeit zu gedenken, in der er nicht minder Bedeutendes geleistet hat. Schon sein Philippus Amyntae filius, mehr noch sein Monzambano ruhten auf eingehenden historischen Studien und gaben Zeugniß von kritischem Sinne. Pufendorf hatte seitdem diese Studien nie wieder aus den Augen gelassen, und eine Frucht derselben war die „Einleitung zur Geschichte der vornehmsten Staaten, welche sich in Europa befinden“ (Frankfurt 1682), deren 12. Capitel über die geistliche Monarchie des Papstes der Verfasser schon 1674 hatte pseudonym erscheinen lassen, und die dann später durch eine Geschichte Schwedens fortgesetzt wurde. Das Buch ist wesentlich für Anfänger bestimmt; es zeichnet sich durch einen für die damalige Zeit recht guten Styl aus. Weit bedeutender aber als dies Werk sind die 26 Bücher Commentariorum de rebus Suecicis ab expeditions Gustavi Adolphi regis in Germaniam ad abdicationem usque Christinae. Ultrajecti 1686. Inzwischen war nämlich Pufendorf nach der Einnahme Lunds durch die Dänen nach Stockholm berufen, und zu dem durch den Tod des Loccenius erledigten Amt eines königlichen Historiographen befördert worden unter gleichzeitiger Ernennung zum Staatssecretär und Geheimrath. So war es ihm vergönnt, auf Grundlage umfassender archivalischer Forschungen zu arbeiten, und schon war er mit einem neuen Werke über Karl Gustav’s Geschichte beschäftigt, als er vom großen Kurfürsten nach Berlin berufen wurde. Schon 1684 hatte Friedrich Wilhelm Unterhandlungen mit dem berühmten Gelehrten anknüpfen lassen.[2] Pufendorf gefiel sich in Schweden sehr wenig. Er beklagte sich bitter über die Antipathie, die dort gegen Ausländer herrsche,[3] man habe ihn seit 1677 in Schweden unwürdig behandelt, er habe keine Mittel, um eine große Bibliothek zu erwerben, keine Mittel, um sich zur Erholung ein Landhaus außerhalb der Stadt zu verschaffen. Die Mitgift seiner Frau habe er verbrauchen müssen, seine Tochter vermöge er nicht standesgemäß auszustatten.[4] Dazu kamen viele gehässige Streitigkeiten, in die er verwickelt wurde; seine Wittwe erzählte später dem Kanzler Ludowig, weil er in seinen historischen Werken nicht alle schwedischen Staatsmänner und Generale gleich lobend habe erwähnen können, seien diejenigen seine Feinde geworden, die sich nicht nach Verdienst gewürdigt glaubten. So gab er denn im Sommer 1686 dem brandenburgischen Residenten in Stockholm seine Zusage, 1687 im Januar erhielt er von der schwedischen Regierung seine Entlassung, wurde dann bis in

  1. Ich habe die einzelnen Schriften nach der Frankfurter Ausgabe von 1706 (hinter dem Naturrecht) citirt.
  2. J. G. Droysen in den Berichten der sächs. Gesellsch. der Wissenschaften. Phil.-Hist. Klasse 1864, S. 50 ff., dem auch die folgenden Notizen zu verdanken sind.
  3. Nemeitz, Vernünfftige Gedanken über allerhand Materien. Frankf. 1739, I, 158.
  4. Arckenholtz, Memoires concernant Christine reine de Suède, IV, 60.
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/12&oldid=- (Version vom 1.8.2018)