restricta auctus a Jo. Godofr. Schaumburg I. U. D. Eiusdemque in Academia Hasso-Scaumburgiana Profess. ordin. Lipsiae Sumtibus Michaelis Blochbergeri. 1734. 36 Bll. 564 pp. excl. des Index. Voran geht eine Widmung, dann folgt die Diss. praeliminaria de libert. sent. in caus. publ. restricta, dann die Vorrede der Editio posthuma, ein Index Capitum, der Brief an Laelius v. Trezolano. Die Noten sind zum größten Theil aus den früheren Commentaren zusammengestellt, nur wenige sind von Schaumburg selbst. Der Name des Verfassers ist jeder Anmerkung beigefügt. Der Text ruht wesentlich auf der Editio posthuma, die Lesarten der früheren Ausgaben sind in Klammern beigefügt, die Zusätze der posthuma durch Anführungszeichen gekennzeichnet.
Für die nachfolgende Uebersetzung konnten nur zwei Texte, der der
ersten und der der posthumen Ausgabe in Betracht kommen. Alle dazwischen
liegenden Ausgaben sind mehrfach interpolirt und geändert: aber
es ist für diese Abänderungen die Autorschaft Pufendorfs nicht erwiesen
auch nicht dadurch, daß er sie zum Theil später in die posthuma aufgenommen
hat. Die Aenderungen nun, welche P. in letzterer vorgenommen
hat, sind theils nur redactioneller, theils sachlicher Natur. Der alternde
Geheimrath Pufendorf war nicht mehr derselbe, wie der jugendlich-feurige
Heidelberger Professor: er hat vieles gemildert und diplomatisch abgeschwächt.
Unter diesen Umständen habe ich mich für die Uebersetzung an
den Text der ersten Ausgabe gehalten und nur bedeutendere Aenderungen
der pothuma in den Anmerkungen erwähnt.
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/19&oldid=- (Version vom 1.8.2018)