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§. 12. Die religiösen Bewegungen vom Religionsfrieden bis zum westfälischen Frieden.

So hatte denn der Religionsfriede nicht allen Samen der Zwietracht, der aus der confessionellen Verschiedenheit emporzukeimen drohte, unterdrücken können. Die Anhänger der neuen Lehre selbst entzweiten sich unter einander, indem ein Theil einfach an dem Wortlaut des Augsburgischen Bekenntnisses festhielt, ein anderer gewisse Dogmen genauer gefaßt haben wollte, und obgleich die Differenzen nach dem Urtheil aller Verständigen durchaus nicht so bedeutend waren, daß es hätte zum Bruche und gleichsam zu einem Bürgerkriege kommen müssen, so nahm doch durch die Maßlosigkeit der Prediger und durch die Hetzerei der Katholiken, welchen die Spaltung der Gegner sehr willkommen war, die gegenseitige Erbitterung immer mehr zu.[1] Da nun der Religionsfrieden diejenigen nicht mit umfaßte, welche weder dem Katholizismus noch der Augsburgischen Confession anhingen, so bemühten sich die Katholiken mit vieler Schlauheit es durchzusetzen, daß die Reformirten nicht als Anhänger des Augsburgischen Bekenntnisses betrachtet würden. Wenn nun auch die Reformirten wiederholt erklärten, wegen derartiger geringer Meinungsverschiedenheiten könnten sie nicht vom Religionsfrieden ausgeschlossen werden, so bewirkte doch der Eifer der Pfaffen, daß jede der beiden evangelischen Parteien eine eigene Politik zu verfolgen begann und den gemeinsamen Interessen weniger Rechnung trug. Ja, es kam vor, daß, wenn die eine Partei von den Katholiken angegriffen wurde, die andere ihren Untergang ruhig mit ansah, ja wohl gar gegen sie auftrat.[2]

Zu diesen Mißhelligkeiten kamen später noch andere hinzu, und zuletzt entzündete sich in Böhmen die Kriegsflamme, welche bald ganz Deutschland ergriff. In diesem Kriege war anfangs das Glück dem Kaiser günstiger, als er selbst hatte hoffen können, und als er schon einen großen Theil Deutschlands mit Waffengewalt unterworfen hatte, erließ er im Jahre 1629 ein Edikt, die Restitution der geistlichen Güter betreffend, welche nach dem Passauer Vertrage von den Evangelischen in Besitz genommen waren. Man beabsichtigte durch dies Edikt die geistlichen und die anderen katholischen Stände zu gewinnen, und ihnen vorzuspiegeln, der Krieg werde zur Aufrechterhaltung der Religion, nicht etwa zur Unterdrückung der ständischen Rechte geführt. Hatte der Kaiser einmal mit Hülfe, oder wenigstens ohne Widerstand der Katholiken die Protestanten besiegt, so war es ihm ein leichtes auch die übrigen Stände völlig niederzuwerfen. Nun ist es aber bekannt, wie der Erfolg diesen

  1. Vgl. über die eingetretene Spaltung unter den Protestanten die schöne Darstellung Rankes in dem Capitel. Theologische Entzweiung. Zur deutschen Geschichte S. 52 ff.
  2. Noch im 17. Jahrh. war dieser Gegensatz zwischen Lutheranern u. Calvinisten so stark, daß Leibnitz daraus Capital zu machen suchte und in seinem perfiden Consilium de castigando per Saxonem Brandenburgico (Klopp Werke Leibnitz’ Bd. II.) ausdrücklich diesen Gegensatz als ein Motiv für Sachsen Brandenburg anzugreifen betonte.
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/82&oldid=- (Version vom 1.8.2018)