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Seite:AbrahamElektromagnetismus1908.djvu/397

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Dann müßte identisch sein mit der elektrostatischen Energie des ruhenden Elektrons

(261c)

und somit die Masse bei langsamer Bewegung, nach (260e), den Wert besitzen

(261d)

Dies ist die von A. Einstein[1] und M. Planck[2] angenommene Beziehung zwischen der Masse und der Energie eines Körpers.

Nun erhält man aber für das Lorentzsche Elektron, wie oben bemerkt wurde, gleich 4/3 der elektrostatischen Energie, und es steht der Nachweis aus, daß es irgendeine Ruhegestalt des Elektrons gibt, für welche die Relation (261c) gilt. Bis er erbracht ist, wird man es als zweifelhaft bezeichnen müssen, ob sich überhaupt die elektromagnetische Dynamik des Elektrons mit dem Relativitätspostulat vereinbaren läßt. Verzichtet man aber überhaupt auf eine elektromagnetische Begründung der Dynamik des Elektrons, so fällt jeder Grund für die Anwendung des Relativitätstheorems fort, welches ja eben auf den Differentialgleichungen des elektromagnetischen Feldes beruht. Dann entfällt um so mehr die Berechtigung, das Relativitätstheorem auf die Mechanik wägbarer Körper anzuwenden.

Auch stimmen, wie wir gesehen haben, die Konsequenzen des Relativitätspostulats keineswegs mit den Messungen der Ablenkbarkeit der Becquerelstrahlen überein. Man darf daher der Anwendung der Lorentzschen Transformation auf die eineinzelnen Elektronen einstweilen skeptisch gegenüberstehen.

Indessen gibt es viele Aufgaben der Dynamik des Elektrons, bei denen es auf die Gestalt desselben nicht ankommt, sondern wo es genügt, es als eine Punktladung zu betrachten. Bei diesen Aufgaben bringt die Anwendung des Theorems der Relativität oft eine Vereinfachung der mathematischen Behandlung mit sich.


  1. Einstein, A. Ann. d. Phys. 17, S. 891; 18, S. 369, 1905.
  2. Planck, M. Verh. d. Physik. Ges. 4, S. 136, 1906. Berl. Ber. 1907, S. 542.