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der ihn zumeist auf der Gasse überfiel. Seit derselben Zeit bekam er zeitweise Anfälle von Bewußtlosigkeit, die eine psychische Genese nicht erkennen ließen. Ärztlicherseits wurde kein Anfall beobachtet. Während der Strafuntersuchung, die er auf freiem Fuß durchmachte, ließ er sich zu einem zweiten Diebstahl verleiten und wurde verurteilt. Als er das Gefängnis verlassen hatte —, unterdeß weitere Anfälle —, vergriff er sich bald wieder an fremdem Gut. Es war nach dem ganzen Bild des Menschen — Mangel zureichender Kompensation im minderwertigen Gehirn, durch die wahrscheinlich epileptischen Anfälle, durch die unsinnige Verwendung der gestohlenen Instrumente, durch die mangelhafte geistige Entwicklung und leichte Verleitbarkeit zum Diebstahl erweisbar — nicht allzu schwierig, nach dem ersten Diebstahl den zukünftigen Gewohnheitsdieb in ihm zu erkennen, als der er sich bald genug herausstellte.




Empfohlene Zitierweise:
Alfred Adler: Studie über Minderwertigkeit von Organen. Urban & Schwarzenberg, Berlin und Wien 1907, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:AdlerStudie.djvu/104&oldid=- (Version vom 31.7.2018)