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Krankheitsfall deklariert und erst bei gesteigerten Ansprüchen oder planmäßigen Probeversuchen kenntlich wird.

1. Morphologische Minderwertigkeit. Man wird sie nachweisen können als mangelhafte Ausbildung der Form eines Organes, seiner Größe, einzelner Gewebsteile, einzelner Zellkomplexe, des gesamten Apparates oder beschränkter Teile desselben. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die nur den Forderungen der Biologie Rechnung trägt, spricht dafür, daß ursprünglich gerade die höchst entwickelten, differenziertesten Zellen und Zellkomplexe dabei am schlechtesten geraten sind, während die Gewebe geringer Qualifikation, die etwa einer frühzeitigen embryologischen Epoche ihre Ausbildung verdanken, normal oder sogar übernormal entwickelt sein können. Das Defizit wird vor allem jene Gewebsteile betreffen, die als sekretorische, nervöse Elemente, Schutzgewebe, Ausführungsgänge oder Zufuhrkanäle die volle Ausbildung der Funktion garantieren. Setzt nun die Lebenstätigkeit ein und mit ihr die unzähligen Reizquellen des Kraft- und Stoffwechsels, so können die zurückgebliebenen Gewebe fötal oder postembryonal eine mächtige Förderung und einen ausreichenden Wachstumsschub erfahren. Ihre endgültige Ausgestaltung wird freilich nicht die einer normalen fötalen Entwicklung sein, kann aber soweit reichen, daß die lebensnotwendige Funktion sichergestellt erscheint. Für das Leben und die Gesundheit des Individuums kommt nur in Betracht, daß eines seiner Organe mit einem geringeren oder widerstandsunfähigeren Bestand von Gewebsteilen die für den Haushalt notwendige Binnenarbeit zu leisten hat. Bei genügendem Aufbaumaterial und hinreichender Zufuhr wird es häufig gelingen, der Arbeit Herr zu werden. Vielleicht ebenso häufig aber kommt die Stunde, wo sich die Insuffizienz des Organes erweist, wo die äußeren und inneren Hindernisse nicht mehr restlos bewältigt werden können. Der normale Auf- und Abbau des Organes macht regressiven Erscheinungen Platz, die in ihrem Wesen von der morphologischen Minderwertigkeit des Organes ebenso bedingt sind, wie von den speziellen, die Krankheit auslösenden Ursachen. Der Zeitpunkt, wann die zum Leben nötige Funktion erlischt, ist durch Relationen gegeben. Es hat demnach durchaus nichts Auffälliges, wenn wir finden, daß zuweilen minderwertige Organe für ein vollgezähltes Lebensalter ausreichen.

Aus den Bedingungen der morphologischen Minderwertigkeit eines Organes, der regelmäßig ein fötaler Bildungsmangel zugrunde liegt, lassen sich mit Sicherheit folgende Schlüsse ableiten:

1. Da der fötale Bildungsmangel durch ererbte oder erworbene Eigenschaften des Spermatozoon oder Ovulum herbeigeführt wird, muß

Empfohlene Zitierweise:
Alfred Adler: Studie über Minderwertigkeit von Organen. Urban & Schwarzenberg, Berlin und Wien 1907, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:AdlerStudie.djvu/21&oldid=- (Version vom 31.7.2018)