Gustav Adolf Poenicke: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section | |
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und der löbl. Krone zu Behmen und unter Hrn. Nickel Burggrafen von Donau uff Grafenstein zu Lehn rurenden im Zittischen Kreyss gelegenen Rittersitz zu Rupperssdorff sammt Vorberge, Eckern, Wiesen, Gerichten etc. für dritthalbtausend Margk weniger zehn Margk an Melcher von Haugwitz. Dieser war Klostervoigt zu Bernstorff und wurde im Jahre 1519 mit dem obgemelten Rittersitz und Forbergk sammpt den Leuten zu Rupperstorff so viel ihm (dem Conrad von Kyau) darin zuständig und er von königl. Majestät zu Böhmen zu Lehen daselbst gehalten, beliehen.
Im Jahre 1523 erwarben die Brüder Thomas und Wenzel Gey (oder Key auch Geie und Keyer, später Geyaw und Keyaw geschrieben) das Gut und Dorf Ruppersdorf im Sittischen Kreise gelegen und wurden damit im Jahre 1523 und später vom König Ferdinand 1528 damit beliehen. Der nächste Besitzer war der in der Oberlausitzischen Geschichte oftgenannte Dr. Ulrich von Nostiz auf Unwürde. Er erkaufte das Gut 1540 als abgestorbenes Lehn, soweit es Melchior von Haugwitz besessen, nemlich den Rittersitz nebst Vorwerke, zwölf Bauern, eine Mühle mit den Puschen an Wenzeln Keyen Gehulze ruhrend, sowie mit den Wiesen unter Rennersdorf gelegen, der Kröppel genannt und Anderem, um drittehalbtausend Gulden Krl. an guten böhmischen weissen Pfennigen, je sieben Pfennige für einen Groschen und derselben vierundzwanzig für einen Gulden von Zdislaw Birk Herrn von der Duba auf Leippa und Reichstadt, dem damaligen Landvoigt der Oberlausitz, auf welchen das freigestorbene Gut durch landesherrliche Donation gelangt war. Gegen diesen Kauf protestirten jedoch die Burggrafen von Dohna und Herren auf Königsbrück, indem sie Ruppersdorf als Gräfensteinisches und später Königbrückisches Afterlehn betrachteten das nach Melchiors von Haugwitz Tode ihnen zugefallen sei. Da ein königlicher Rechtsspruch zu Gunsten der Burggrafen ausfiel, kaufte Dr. Ulrich von Nostitz diesen im Jahre 1544 ihre Eigenthumsrechte für 3100 gute königliche und sächsische Thaler und Gulden Groschen ab, worauf sie ihm noch in demselben Jahre die Lehn ertheilten.
Schon im Jahre 1541 hatte Dr. Ulrich von Nostitz von Wenzeln von Kyau dessen Gut zu Ruppersdorf, soviel nach Absterben seines Vaters er ererbet und besessen, nemlich das wüste Forbergk, alle Wiesen und Püschen, dreizehn besessene Wirthe mit ihren Diensten u. s. w. ebenfalls durch Kauf erworben, woraus hervorgeht, dass bis zu dieser Zeit ein Haugwitzischer und ein Kyauischer Rittergutsantheil, dieser mit dreizehn und jener mit zwölf Bauern, bestanden habe, mit welchen beiden Ulrich von Nostitz belehnt wurde. Als dieser gefürchtete Mann, von den Bürgern der Sechsstädte nur der Städtefeind genannt, in der Gruft zu Ruppersdorf beigesetzt war, erbten die bedeutenden Güter seine Söhne, 1565 aber gelangte Ruppersdorf in alleinigen Besitz Ottos von Nostiz der schon 1571 mit Tode abging, wodurch das Gut an seinen Bruder Christoph von Nostitz kam, jedoch mit Ausschluss des Gehölzes, Wiesenwachses und der Fischerei, als Eigenthum Joachims von Nostitz auf Unwürde. Nach Christophs von Nostitz Ableben wurde Ruppersdorf 1581 an Friedrich von Nostitz und Damnitz zu Schönbrunn verkauft, und als dieser 1595 starb kam das Gut an Hans Ulrich von Nostitz, Christophs von Nostitz Sohn, bei dessen 1607 erfolgtem Tode zwei unmündige Söhne, Christoph Ernst und Christoph vorhanden waren. Von diesen gelangte Ersterer im Jahre 1624 in den erblichen Besitz von Ruppersdorf, jedoch mit Ausnahme der zum anderen Theile geschlagenen acht Bauern und sieben Gärtner im Dorfe (Nieder-Ruppersdorf). Dieser andere Theil sammt dem Dorfe Oberoderwitz und Pertinenzien kam 1625 an Christoph von Nostitz (Ober-Ruppersdorf). Im Jahre 1662 gehörten beide Rittergüter sammt Oberoderwitz dem Klostervoigte Hans Ulrich von Nostitz, nach dessen 1680 erfolgtem Tode der ganze Gütercomplex an seinen Sohn Gottlob Erdmann von Nostitz gelangte. Im Jahre 1730 erkaufte Ober-Ruppersdorf dessen Sohn, der Domherr Hans Heinrich Gottlob von Nostitz und nach des Vaters 1741 erfolgtem Tode fiel ihm durch Erbschaft auch Nieder-Ruppersdorf und Oberoderwitz zu. Er starb am 24. Juni 1764 und die Güter wurden gemeinschaftliches Besitzthum der Erben, bis 1772 Ober-Ruppersdorf und Oberoderwitz an Johann Gottlob Erdmann von Nostitz und Nieder-Ruppersdorf mit Zubehör an Johann Carl Adolf von Nostitz gelangte. Letzterer verkaufte sein Gut 1809 an seine spätere Gemahlin Henriette Charlotte Wilhelmine von Berge, erbte 1811 die Güter seines Bruders und verkaufte sie 1812 ebenfalls an seine Gemahlin. Deren Tochter, Thuiska, vermählte sich mit dem Landesbestallten der Oberlausitz Herrn Dr. Carl Wilhelm Traugott von Mayer, in den Jahren 1833 bis 1850 Mitglied der zweiten Kammer der königl. Sächsischen Ständeversammlung, welcher die, durch den 1830 erfolgten unbeerbten Todesfall seiner Gemahlin in einen langwierigen Erbschaftsstreit gerathenen, Güter im Jahre 1850 durch einen Vergleich mit den im Ediktalprocess angemeldeten Fideicommisserbschaftsprätendenten und mit seinen Allodial-Miterben an sich brachte und am 13. Februar 1850 damit belehnt wurde.
Die Kirche zu Ruppersdorf ist ein kleines, altes jedoch nicht unfreundliches Gebäude mit einer wohltönenden Orgel und trefflichem Glockengeläute. In der Gruft des alten Gotteshauses wurden seit Jahrhunderten die Edelherren der Rittergüter mit den Ihrigen zur letzten Ruhe gebettet. Da unten schläft auch der Städtefeind, von dem das Volk sich noch jetzt Schauergeschichten erzählt, denn in dunkler Mitternacht steigt Ulrich von Nostitz aus dem Grabe und fährt in einem von gespenstigen Rossen gezogenen
Gustav Adolf Poenicke: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1859, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/102&oldid=- (Version vom 31.7.2018)