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Seite:Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III.djvu/325

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31. Marz 1700 an den Geheimerath Ludwig Gebhardt, Freiherrn von Hoym auf der Herrschaft Dreyssig käuflich abtrat. Diesem folgte Carl Heinrich, Graf von Hoym, welcher 1736 mit Tode abging.

Nach dessen Tode trat auf einige Jahre eine Sequestration des Gutes ein, bis die Gebrüder Carl Siegismund und Ludwig Gehhardt von Hoym zum gemeinschaftlichen Besitz von Schönbach gelangten. Am 2. Juni 1768 übernahm Herr Peter August von Schönberg auf Schmochtitz u. s. w. die Hoymschen Güter und somit auch Schönbach. Aber 1786 verkaufte Herr von Schönberg das hiesige Rittergut an Friedrich Ferdinand Degener aus Blumberg bei Berlin, um die Summe von 34,006 Thlr.

Nach dessen am 4. April 1811 erfolgtem Tode wurde Friedrich Wilhelm Degener Besitzer des väterlichen Erbes, bis derselbe solches 1830 um 60,000 Thlr. an Johann Christian Gocht aus Eibau verkaufte, dessen tragisches Ende wir schon in diesem Album näher erzählt haben.

Gocht hinterlies keine Kinder und die Gochtsche Verlassenschaft wurde längere Zeit vom Kreisamte zu Budissin sequestrirt, bis dieses Rittergut in der Subbastation am 16. November 1838 an die 3 Gebrüder Müller (Betheiligte der Gochtschen Erben), nämlich von Carl Friedrich zu Gersdorf, von Johann Gottfried zu Eibau und von Johann Gottlob, welcher das Gut bezog und solches jetzt noch bewirthschaftet, um die Summe von 72,025 Thlr. erstanden wurde.

Schonbach bestand in früheren Zeiten aus mehreren Abtheilungen, deren jede ihren eigenen Besitzer erhalten hatte. Die Art und Weise, wie früher das Steuerquantum aufgebracht wurde, beweiset dies hinlänglich. Das Steuerquantum zerfiel in 5 einzelne Theile, als:

1) Der von Hoym’sche Antheil oder das jetzige Rittergut mit Zubehör.

2) Der von Bolberitz’sche, später Bierigs-Zieschen und dem Bauer Issrael zuständige Antheil.

3) Der von Ponikau’sche Antheil, worauf das Dorf Neudorf ist, wovon wir weiter unten sprechen werden.

4) Der von Rechenberg’sche Antheil das spätere Jährigs’che Lehngut.

5) Der von Schreibersdorf’sche Antheil später vom Bauer Pursche und den Winkler’schen Lehnsleuten besessen, welcher letztere ums Jahr 1630 einen Antonius von Schreibersdorf zum Besitzer hatte, 1690 aber an dessen Enkel-Tochter, an die Winkler übergegangen ist.

Alle diese Abtheilungen sind gegenwärtig mehr oder minder mit dem Rittergute vereinigt, und nur der von Rechenberg’sche später Jährig’sche Antheil bildete bis auf die neueste Zeit eine besondere Gerichtsbarkeit.

Der vorerwähnte Ort Neudorf, südwestlich von Schönbach in einer langen Häuserreihe sich erhebend und mit Schönbach selbst zusammenhängend, ist auf Ritterguts Grund und Boden unter dem Herrn von Ponikau, welcher diesen Antheil 1776 besessen hat, und mit dem Namen „Oberhof“ belegt war, erbaut.

Nach erfolgter Erweiterung des Orts wurde derselbe unter Zuordnung besonderer Gerichtspersonen und Beilegung des Namens Neudorf im Jahre 1774 zu einer besonderen Gemeinde erhoben.

Durch Einziehung der einzelnen Antheile wurde das Rittergut im Niederdorfe ungemein vergrössert und verbessert.

Das frühere alte Schloss existirt nicht mehr; denn die Rittergutsgebäude wurden durch zweimaliges Brandunglück in den Jahren 1817 und 1818 zerstört. Aber die neue herrschaftliche Wohnung ist seitdem schöner und grossartiger wieder aufgebaut, und man kann die Wohnung ein imposantes Schloss nennen.

Die Wirthschaftsräume sind ebenfalls neu und vortrefflich eingerichtet.

Zum Gute gehört eine bedeutende Oeconomie, gute Felder und Wiesen und überdiess noch schöne Holzungen.

Der Grundbesitz der Gemeinde beträgt 1672 Scheffel, und zwar 1279 Scheffel an Aeckern und 393 Scheffel an Wiesen. Der Kartoffelbau gehört zu den bedeutensten Erzeugnissen.

Bauergüter oder ganze Hüfner gab es ursprünglich nur 29, wovon 3 seit langer Zeit zum Rittergute geschlagen und mit ihm vereinigt sind. Aus den übrigen Bauergütern sind grösstentheils Halbhüfner, auch Gärtner und Häusler entstanden. Die Mehrzahl der Wirthe sind, ausser der Bearbeitung ihres kleinen Feldeigenthums, fast einzig und allein der Weberei zugethan, und von Kinde bis zum Greise ist in Schönbach und

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/325&oldid=- (Version vom 22.3.2019)