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Wilthen


Welethin, Wiltin, Wilten auch genannt, liegt unter 32 Gr. 3 Min. der Länge und unter 51 Gr. 6 Min. der Breite, 25/8 Stunden von Bautzen und zwar in südsüdwestlicher Richtung, 31/2 Stunden östlich von Bischofswerda, 51/2 Stunden von Stolpen, 15/8 Stunden von der böhmischen Grenze und dicht an der Oberlausitz.

Der Ort erstreckt sich ziemlich lang nach Osten am Butterwasser hinunter, das in Tautewalde entspringt und bei Rodewitz, nach 13/4stündigen ostwarts gerichtetem Laufe die Spree erreicht, auch hier 2 Mahlmühlen, eine Bretmühle und eine Papiermühle treibt.

Durch das Dorf führt eine Strasse von Bischofswerda nach Neusalza.

Der Ort selbst ist sehr alten Ursprungs und kommt in den Urkunden schon 1228 vor. Nach Vertreibung und Unterjochung der Sorben kam Wilthen an die Bischöfe von Meissen. Später waren in Wilthen 2 Rittergüter, welche 1460 den Gebrüdern Walther, Christoph und Caspar von Haugwitz gehörten; sie übten Jagd und Fischerei, auch hatten sie das Collaturrecht über Pfarre und Schule, und beim Barbara-Altare. Noch im Jahre 1600 war Wilthen denen von Haugwitz. Dann bis 1681 war der Graf Dietrich Reinhardt von Taube auf Neukirchen, Frankenthal u. s. w., Geheimerath und Obersteuer-Director damit beliehen.

Im Jahre 1712 finden wir die Geheimeräthin Baronesse von Miltitz als Erb-, Lehn- und Gerichtsherrin hier, die Tochter des Obersteuerdirector Graf von Taube, und 1752 gehörte es Herrn Adam Friedrich von Braun. Dann kam es an die Richtersche Familie. Herr Johann Friedrich Richter besass dasselbe noch 1833 und von ihm acquirirte das Gut das Domstift St. Petri zu Bautzen.

Jetzt aber ist ein gewisser Herr Klemm damit beliehen. Das altschriftsässige Rittergut wurde mit einem halben Ritterpferd verdient.

Das Gut hat schlossartige Wohngebäude mit guten Oeconomieräumen.

Das Areal an Feldern und Wiesen ist nicht unbedeutend, und der Qualität nach der mittlern Bodenclasse angehörend.

Dazu gehört auch ein grosser Theil vom Wilthener Wald.

Eine grosse Schäferei ist ebenfalls mit dem Gute verbunden.

Seit den frühesten Zeiten gehörte zum Rittergute als ein besonderes Lehen, das Dorf Jägersdorf, worüber 1559 noch das bischöfliche Amt die Obergerichte besass, wie über Wilthen selbst.

In alten Zeiten hatte der dasige Pfarrer die niedere Gerichtsbarkeit über einen Theil des Dorfes, die er aber 1730 für immer an den Gerichtsherrn abtrat, Zinsen und Dienste ausgeschlossen: dafür erhielt der Pfarrer von der Herrschaft jährlich 10 Meissner Gulden.

Bis auf die neueste Zeit übte der Pfarrer über einige Güter die Lehn aus, wofür ihm gewisse Dienste geleistet wurden.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/345&oldid=- (Version vom 2.10.2016)