so wider sich auf, dass es zu den beleidigendsten Vorwürfen kam. Um ein Ende zu machen, schlug der Graf die Ehescheidung vor, worauf sie einging, und sich schriftlich bereit erklärte, zur schleunigen Vollziehung dieser Massregel auf jede Weise die Hand bieten zu wollen.
Der Graf, erfreut über den Erfolg seiner Unterhandlungen, ersuchte sie baldigst nach Dresden zu kommen, um dort die Angelegenheit ins Reine zu bringen. Der Ehebruch des Grafen mit einer Kammerfrau, bei welchem man ihn überraschte, wurde von sechs auf die Lauer gestellten Zeugen bestätigt; so hatte die Scheidungsklage Rechtsgrund, und der Gerichtshof sprach die Scheidung aus, in der er zugleich mit voller Strenge den Grafen zur Todesstrafe verurtheilte. Noch an demselben Tage wurde dieser zweite Theil des Erkenntnisses aufgehoben durch ein Begnadigungsrescript des Königs, seines Vaters; der Graf fand dasselbe unter der Serviette, als er sich zur Mittagstafel bei Sr. Majestät niederliess. Einige Zeit nach erfolgter Scheidung heirathete die Gräfin einen Sächsischen Offizier, einen Herrn von Runkel, mit welchem sie in guter Eintracht lebte. Sie starb um das Jahr 1754 und hinterliess drei Kinder; eines aus ihrer ersten Ehe war bald nach seiner Geburt gestorben. Eigenthümlich war es, dass der Graf, als die Dame nicht mehr seine Gemahlin war, diese nicht mehr unleidlich fand, ja sie sogar mit Vergnügen sah. Wenn er nachher verschiedene Male Dresden besuchte, verfehlte er nie ihr aufzuwarten und sie auf die zarteste Weise zu behandeln. Soweit der Abbé Perau; wer über den merkwürdigen Prozess sich genauer zu unterrichten wünscht, findet solchen in Cramers Denkwürdigkeiten der Gräfin Aurora von Königsmark weitläufiger dargestellt.
Der Graf von Sachsen kam in Besitz von Burkersdorf 1713, und behielt dasselbe auch nach erfolgter Trennung von seiner Gemahlin, die im Jahre 1721 stattfand. Von ihm gelangte das Gut an den Königlich Polnischen und Churfürstlich Sächsischen Generalfeldmarschall Grafen von Flemming, der es 1734 durch Tausch dem Königlich Polnischen und Churfürstlich Sächsischen Hofrath, Thomas August von Fletcher, überliess. Nach dessen Tode folgte 1747 als Besitzer von Burkersdorf sein Sohn, der Geheimerath Max Robert von Fletcher, welcher 1794 starb, und das Gut nebst Langburkersdorf, Klipphausen und Jänkendorf an seine einzige Tochter Johanna Friederike Gräfin von Reuss vererbte. Diese Dame vollendete am 28. Juni 1815, und das Gut kam an ihren Gemahl Sr. Erlaucht den Grafen Heinrich Reuss LXXIV., Grafen von Plauen, der dasselbe später an Herrn Johann Gottfried Pfeiffer verkaufte, dessen Sohn Herr Dr. jur. Julius Pfeiffer es noch besitzt.
Die alte Kirche zu Burkersdorf, nach einer unter der Kanzel befindlichen Inschrift im Jahre 1324 erbaut, war in frühester Zeit eine Tochterkirche von Hirschfeld, bildete aber seit der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts mit dem naheliegenden Schlegel eine besondere Parochie. Das ehrwürdige Gebäude, welches fünf Jahrhunderte an sich vorüberziehen sah, besass weder hinreichenden Raum noch das nothwendige Licht, und schon die verstorbene Gräfin Reuss hatte die Absicht, ein neues Gotteshaus zu erbauen, wurde aber durch den Krieg und einen frühzeitigen Tod von der Ausführung ihres frommen Entschlusses abgehalten. Im Jahre 1590 traf der Blitz den Kirchthurm und tödtete den Schulmeister nebst seinem Sohne, und 1781 schlug abermals ein Wetterstrahl in die Kirche, als eben die Gemeinde zum Nachmittagsgottesdienste versammelt war, ohne jedoch Jemand zu verletzen.
Die Nothwendigkeit eines Neubaues der Kirche stellte sich immer mehr heraus, und im Jahre 1846 erhob sich an deren Stelle ein schönes neues Gotteshaus, welches den Ansprüchen einer Landgemeinde völlig genügt. Zum Aufbau der Kirche hatte man bereits eine Collecte von 500 Thalern gesammelt und durch das Testament des edlen Grafen Heinrich von Reuss, empfing die Gemeinde zu gleichem Zweck eine Summe von 3000 Thalern. Das Andenken des Grafen und seiner Gemahlin wird den Bewohnern Burkersdorfs stets heilig bleiben, denn ausser der schon genannten Summe zum Kirchenbau schenkte der edle Mann der Gemeinde auch eine Schuldforderung von 2700 Thalern und ein bleibendes Legat zur Erquickung für Kranke. Die Gräfin erbaute auf eigene Kosten ein neues Schulgebäude, und verwandte auf Reparatur und Verschönerung des Pfarrhauses mehr als 800 Thaler. – Ausser den bereits erwähnten herrschaftlichen Legaten besitzt die Kirche eines von 30 Thalern, gestiftet 1771 vom Pastor Bucher; eines von 100 Thalern für arme Leute in Schlegel, 1798 vom Bauer Steudtner daselbst legirt; 80 Thaler, im Jahre 1812 zu Gunsten des Schullehrers bestimmt; 50 Thaler für das Musikchor, so lange ein solches besteht, und dann für die Kirche, legirt im Jahre 1817 vom Bauer Kunack in Schlegel, als er am Reformationsfeste seine Jubelhochzeit feierte, wo unter den Gästen sich nicht weniger als 103 seiner Kinder und Kindeskinder befanden.
G. A. Poenicke: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Leipzig 1859, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/41&oldid=- (Version vom 31.7.2018)