Zum Inhalt springen

Seite:Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen I.djvu/045

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kühnitzsch.


Das Rittergut Kühnitzsch, sammt dem Dorfe gleichen Namens, eine starke Stunde östlich von der Stadt Wurzen gelegen, ist ein uralter von den Sorben gegründeter Ort, der seinen Namen von dem slavischen Worte Koina oder Koitza, zu deutsch eine Kiefer, empfing, welche Baumgattung wie in dem grauen Alterthume, so auch noch jetzt in hiesiger Gegend zahlreich gefunden wird. Die ältesten noch vorhandenen Urkunden, welche der Ortschaft und des Schlosses Erwähnung thun, nennen selbige Kinitz, Kyntzsch, Kynisch und Khyntsch; erst in neuerer Zeit sprach und schrieb man Kühnitzsch. Im dreizehnten Jahrhundert hauste auf der Burg zu Kühnitzsch ein adeliges Geschlecht, welches sich nach derselben nannte, von dem Johannes von Kynitz 1216 eine vom Erzbischof Albert von Magdeburg ausgestellte Urkunde als Zeuge unterschrieb. Die Ritter von Kynitz besassen das Gut noch im fünfzehnten Jahrhundert, denn 1421 Dienstags nach Empfängniss Mariä, sowie 1429 am Donnerstage vor Sankt Erasmus überliessen die frommen Edelleute Nikol und Heinrich von Kynitzsch den Altären der heiligen Jungfrau und des heiligen Kreuzes gewisse Einkünfte, welche die beiden Herren bis dahin von einigen in der Nähe von Bischofswerda gelegenen Gütern bezogen hatten. Das Registrum feudorum Ecclesiae Misnensis nennt bald darauf einen Ritter Wolfgang von Kinczsch, der von dem Bisthum Meissen das Rittergut Birck zur Lehn trug.

Zu welcher Zeit die Herren von Kynitzsch das Rittergut verliessen, ist nicht bekannt, doch muss es nach aller Wahrscheinlichkeit zu Anfang der zweiten Hälfte des funfzehnten Jahrhunderts geschehen sein, da 1461 Herr Balthasar von Lussk oder Lusigk auf dem Schlosse Kynitzsch sass. Derselbe wurde in genanntem Jahre von dem Bischof Dietrich zu Meissen mit den Obergerichten der Feimstätte und dem Galgen zu Kynitzsch, sowie mit Grunau, Lindholz und was so weit und ferne in seinen Rainen lag und inbegriffen war, sammt einem Stück Acker bei Rotschütz belehnt. Christoph, Balthasar II. und Heinrich von Plausigk besassen Kühnitzsch um das Jahr 1525, und Balthasar III. von Plausigk wurde am Montag nach St. Udalrich 1555 vom Bischof Johann von Meissen, aus dem Geschlecht der Maltitze, mit dem Sattelhofe, Sitze, Dorfe und Vorwerke Kynitzsch sammt dem Kirchlehn, der Erbschenke, den Dörfern Rauden, Nauendorf, den wüsten Marken Grunau und Lindhayde, dem Sitz, Dorf und Vorwerk Wazschwitz und der Mühle, die Schickemühle genannt, belehnt. Dieser Balthasar von Plausigk war der Letzte seines Stammes, und wurde um das Jahr 1620 in der Kirche zu Kühnitzsch mit umgekehrtem Wappenschilde beerdigt. Um das geringe Einkommen des Pfarrers zu erhöhen, bemühte sich Balthasar II. von Plausigk eifrigst, das Amtsdorf Körlitz, welches bis zur Kirchenvisitation im Jahre 1542 einen eigenen Geistlichen gehabt hatte, mit Kühnitzsch zu vereinigen, und seine dringenden Vorstellungen veranlassten 1546 den Churfürsten Johann Friedrich den Grossmüthigen zu der Verordnung, dass nach dem Tode des Körlitzer Pfarrers dessen Stelle nicht wieder besetzt, sondern Körlitz ein Filial von Kühnitzsch werden sollte. Der Befehl des Churfürsten behielt seine Geltung bis zum Jahre 1580, wo Körlitz von Kühnitzsch getrennt und zu Nemt geschlagen wurde. Um dem Pfarrer zu Kühnitzsch für diesen Verlust zu entschädigen, gewährte ihm Balthasar III. von Plausigk eine gewisse Besoldung an baarem Gelde, sowie den Getreidezehnt von einem Theile der Rittergutsfelder, und im Jahre 1618 trat er der Pfarre auch noch ein Stück Waldung ab, die Scheibe genannt, aus welcher dem Pastor jährlich fünf Klaftern Holz geliefert werden müssen. In demselben Jahre legirte der fromme Edelmann eine Summe von tausend Gülden mit der Bestimmung, dass deren Zinsen zur Besoldung des Pfarrers geschlagen und demselben in halbjährigen Terminen ausgezahlt werden sollten. Ausserdem erhielt die Kirche ein Legat von zwanzig Gülden, deren Zinsen der Lehrer empfängt. Dieser Balthasar von Plausigk ist auch der Gründer des sogenannten Plausigkschen Stipendiums auf der Universität Leipzig, dessen Zinsen, in vierzig Thalern bestehend, zwei armen Studirenden verabreicht werden. Ein zweites Stipendium stiftete der wackere Mann für die Söhne der Kühnitzscher Pfarrherren. Dasselbe beträgt tausend Gülden und wird von dem Consisterio des Stiftes Meissen verwaltet, das die Zinsen, wenn kein Pfarrerssohn aus Kühnitzsch studirt, an die Söhne von Watschwitzer oder Kühnitzscher Bauern, sobald sie Theologen sind, oder in deren Ermangelung an irgend einen studirenden Pfarrerssohn der Ephorie Wurzen auszuzahlen hat.

Nach Balthasars III. von Plausigk Tode kam das Rittergut Kühnitzsch an die Familie von Holzendorf, bei der es jedoch nicht lange blieb, denn schon 1676 besassen es drei Herren von Plötz, Christian, Johann Christian und Hans Georg, von denen Letzterer Oberst war und 1718 mit Tode abging. Dessen Sohn, Christian Siegmund von Plötz übernahm das Gut 1713, und sein Sohn Caspar Siegmund Christian starb als Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf dem Schlosse zu Kühnitzsch am 8. Juni 1782. Der nächste Besitzer des Gutes war ein Herr von Wuthenau, dessen Wittwe, Maria Eleonore von Wuthenau, dasselbe an den Domherrn von Holleufer abtrat. Von diesem kaufte Kühnitzsch ein Herr von Busch, behauptete den Besitz jedoch nur ein

     Leipziger Kreis, 4tes Heft, oder 15tes der ganzen Folge.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen I. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1860, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_I.djvu/045&oldid=- (Version vom 21.5.2018)