Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen II. Section | |
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selbst ist ein bedeutender zu nennen. Die übrigen vornehmsten Erwerbsquellen bestehen in Strohflechten, in Feldbau und Viehzucht, welche von dem vielen und schönen Wiesewachs sehr begünstigt wird.
Die grössere Zahl der hier wohnenden Tagelöhner findet auf dem Schlosse ihre Arbeit und ihren Verdienst, welche seit der Ablösung der Spann- und Handfrohndienste sehr gesucht sind.
Die hiesigen Fleischer haben seit 1462 das Recht nach Dresden zu schlachten und das Fleisch dahin unzerstückt einzubringen.
Seit 1606 erfolgte durch Christian II. die Bestätigung des Marktrechtes, so dass jährlich hier 3 Jahrmärkte abgehalten werden.
Die durch Kurfürst Moritz errichtete Schützengilde besteht heute noch, welche jährlich den 2. Pfingstfeiertag und den darauffolgenden Tag ihr solennes Scheibenschiessen hält. Das im Jahre 1823 neuerbaute Schiesshaus liegt sehr freundlich im Müglitzthale und enthält einen geräumigen Tanzsaal mit hohem Orchester und 2 Gesellschaftszimmern.
Der frühere Gerichtsbezirk von der Herrschaft Lauenstein bestand aus 2 Städtchen, 1 Bergflecken und 77[VL 1] grössern und kleinern Dörfern, und der Sitz des Gerichts war bis zur Einführung der neuen Gerichtsorganisation in Lauenstein, an dessen Spitze ein Justitiar stand, dem ein Actuar und drei Copisten beigegeben waren.
Dem Besitzer von Lauenstein stand auch von jeher das Patronatsrecht über die Kirche zu.
Die hiesige Kirche ist ein merkwürdiges Werk wegen ihres innern Baues und der kunstreichen Denkmäler. Sie hat zwei hohe Gewölbe, das vordere, welches das Schiff der Kirche bildet, ruht auf vier Säulen. Das hintere umschliesst den Altarplatz. Zu ihrer Verschönerung, zu ihrem innern Ausbau hat wohl am meisten Rudolph von Bünau beigetragen.
Hinter dem Altare links ist die Begräbnisskapelle mit einem besondern hohen Gewölbe. Unter den Platten des Fussbodens sind die Grüfte, in welchen die Glieder der Bünau’schen Familie, bis mit dem letzten Besitzer, dem Major Günther von Bünau, ruhen. Ganz besonders anziehend ist das in dieser Kapelle errichtete Denkmal, was von Sandstein gearbeitet ist. Auf dem untern breiten Piedestal sind in Lebensgrösse knieend aufgestellt, links der erwähnte Rudolph von Bünau, hinter ihm seine fünf Söhne, welche ihre Helme neben sich liegen haben, rechts dessen zwei Gemahlinnen und vier Töchter.
Ausser der Kirche verdient noch die Pfarrwohnung mit ihrer herrlichen Aussicht in das darunter liegende Müglitzthal einiger Erwähnung, und die Schule, welche seit 1838 ganz neu und bequem eingerichtet ist. Dem Schulamte steht ein Lehrer, welcher den Titel Rektor führt, vor. Dieses Amt wird wechselsweise vom Stadtrathe und dem jedesmaligen Besitzer der Herrschaft besetzt.
Eingepfarrt nach Lauenstein ist blos Ober- und Unterlöwenhain, wogegen der ganze Ort seine eigne Schule hat.
In der früheren Zeit ging auch Geising in die Kirche nach Lauenstein. Aber schon 1479 machten die Geisinger Anstalt, selbst eine Kirche zu erbauen, wodurch zwischen Pfarrer und Parochianen ein Streit entstand, welcher dadurch beseitigt wurde, dass der Besitzer von Lauenstein, Hans Münzer der Jüngere, dem Pfarrer zu Lauenstein und allen seinen Nachfolgern 10 Scheffel Korn und 10 Scheffel Hafer als Ablösung gab. Ueber diesen Vergleich stellte der Bischof von Salhausen zu Stolpen 1489 den 5. August eine Confirmationsurkunde aus.
Einer besonderen Erwähnung bedürfen hier die in Lauenstein existirenden Stiftungen:
1) Die Hospitalstiftung. In früherer Zeit stand auf dem vor dem obern Thore gelegenen Gottesacker ein Hospitalgebäude, in welchem Arme freie Wohnung und Verpflegung erhielten. Dieses Gebäude ist später eingegangen und es befindet sich auf der Stelle, wo früher das Hospital gestanden haben soll, blos ein hölzernes Gebäude, in welchem bei Begräbnissen der Gesang verrichtet und die Abdankungen gehalten werden. Aus dieser Stiftung erhält der Rektor jährlich 28 Thaler Besoldung.
2) Die Klühn’sche Stiftung. Im Jahre 1810 verstarb der Wundarzt und Bürgermeister Daniel Klühn und derselbe vermachte sein ansehnliches Vermögen der hiesigen Kirche. Aus dieser Stiftung erhält der Rektor jährlich 80 Thaler für den Unterricht der Bürgerstöchter, damit diese die Befreiung vom Schulgelde eben so geniessen, wie sie schon früher die Knaben genossen haben, für welches aus der Communkasse ein Fixum von 48 Thalern entrichtet wird. Auch 6 alte hilfsbedürftige Personen erhalten aus dieser Stiftung allmonatlich 1 Thaler.
Ausser diesen beiden Stiftungen und dem Bräuer’schen und Schwenkeschen Legate ist aber
3) die wohlthätige, vom jetzigen Herrn Grafen von Hohenthal auf Lauenstein zum Andenken seiner den 2. November 1836 verstorbenen ersten Gemahlin, Walpurgen Hedwig geb. Gräfin verw. Schafgotsch errichtete Stiftung in Betracht zu ziehen, wonach jedes Jahr am 1. Mai, als dem Namenstage der Verewigten, 60 Thaler an 15 hülfsbedürftige arme Männer und 15 dergleichen an Weiber ausgezahlt werden.
Ihnen, den edlen Stiftern, wird durch alle Jahrhunderte auf die spätesten Nachkommen ein Andenken bewahrt bleiben, was keine Zeitumstände, keine politischen Strömungen, wie sie auch kommen mögen, je verlöschen können.
Der Ort Lauenstein hat mit Einschluss der Kirche, Pfarre und Schule, auch des Vorstädtchens, jedoch mit Ausschluss der 13 Häuser in Kratzhammer und Unter-Löwenhain, 98 Häuser, worunter eine Apotheke und zwei Gasthöfe sich befinden und überdies drei Mühlen (die Herrenmühle, die Ober- und Niedermühle) und eine Feldmeisterei.
Zum Städtchen gehören: Das nahe am Fürstenwalde liegende Oertchen Kratzhammer, welches ursprünglich ein Hammerwerk gewesen ist, jetzt aber aus einem Hauptgute, dem Kratzhammergute und sieben andern Häusern besteht. Ferner
Unter-Löwenhain, mit dem eigentlichen Dorfe Löwenhain zusammenhängend, welches drei Vorwerke, einen Haus- und Feldbesitzer und eine Mühle umfasst.
Die Einwohner beider Orte geniessen das Bürgerrecht in Lauenstein, weil ihre Fluren mit zu dem Weichbilde der Stadt Lauenstein gehören.
Die sämmtliche Einwohnerzahl von Lauenstein, mit Kratzhammer und Löwenhain, mit Einschluss der Bewohner der Rittergutsgebäude, beträgt 819, und steht solche unter ihrem eigenen Gerichtsamte, welches aus dem alten Gerichtsbezirke gebildet worden ist.
Lauenstein aber als Gerichtsamt steht unter dem Bezirksgericht Pirna.
Anmerkungen der Vorlage
- ↑ handschriftliche Korrektur: 7
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen II. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1856, Seite 168. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_II.djvu/252&oldid=- (Version vom 17.1.2018)