Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section | |
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Dieser Friedrich von Schönburg, Herr auf Crimatzau, hatte im Jahre 1335 mit mehreren reichen und angesehenen Herren der Ritterschaft gegen den damaligen Landesherrn, Friedrich den Ernsthaften, einen Sohn Friedrichs mit der gebissenen Wange, einen Bund geschlossen, und ihn sogar mit Waffengewalt angegriffen. In einer noch vorhandenen Urkunde befiehlt Kaiser Ludwig der Baier, des Markgrafen Schwiegervater, dem Herrn von Schönburg auf Crimatzaw sehr ernstlich, sich jeder Gewaltthat gegen den Landesfürsten zu enthalten. Friedrich starb 1338, worauf sein Sohn Hermann ihm im ungetheilten Besitz der Güter folgte, und 1349 dem Kloster zu Crimmitzschau alle bisher genossenen Zinsen bestätigte. Sein Bruder Friedrich wird in einem Diplom genannt, worin Burggraf Hermann von Golfin wegen des Gutes Polssnitz dem Markgrafen Friedrich von Meissen verspricht, im Laufe des Jahres 1347 die Summe von hundert Schock breiter Groschen als Lehnsgeld zu entrichten, widrigenfalls der Markgraf befugt sein solle, das Gut Polssnitz dem Edelen Mann Friedrichen von Schönenburg dem Jüngeren von Crimmazschau, oder dem gestrengen Ritter Thymen von Hunnenrode einzuräumen. Hermann, Friedrich und ein dritter Bruder, Dietrich von Schönburg hatten im Jahre 1340 einen Vergleich vollzogen, wonach sie die väterlichen Güter gemeinschaftlich zu verwalten beschlossen; als aber nach einigen Jahren Dietrich in den geistlichen Stand trat, und nach den Bedingungen des Uebereinkommens seine Rechte auf die Güter an einen seiner Brüder abtreten musste, so übergab er dieselben an Friedrich, wodurch zwischen diesem und seinem älteren Bruder Hermann ein heftiger Zwist entstand, der im Jahre 1355 durch ein Machtwort des Kaisers Karl IV. entschieden wurde. Bei einer hierauf erfolgten Gütertheilung bekam Friedrich Glauchau und Lichtenstein; Hermann aber behielt Crimmitzschau, Meerane und Waldenburg. Letzterer errichtete 1360 einen Vertrag mit dem Kloster Frankenhausen wegen der Gerichte zu Grünberg und lieh seinem Bruder Friedrich gegen Verpfändung der fünf Dörfer Friedrichsdorf, Henrichsdorf, die beiden Grünberg und die Yetze sechzig Schock Meissner Groschen, wobei die Ritter von Weissbach und der Burggraf von Starkenberg als Zeuge zugegen waren. Hermann starb 1364 und hinterliess drei Söhne, Hermann, Herrn auf Crimmitzschau, Bernhard, Herrn zum Hassenstein und Sigismund. Letzterer gelangte nach Hermanns 1385 erfolgtem Tode zu dem Besitz von Crimmitzschau, und wird in einer Urkunde von 1390 erwähnt, wo Heinrich von der Gabelenz auf einige Güter und Zinsen verzichtet, welche er zum Vortheil des Klosters zu Crimmitzschau verkaufte und von Sigismunden zur Lehn hatte. Im Jahre 1396 bestätigte Sigismund einen Kauf, den Dietrich Sifirsdorf, Richter in Crimmitzschau mit Hannsen von Forchheim um zweiundzwanzig Schock gute Cruziger Groschen zu Gunsten der Kirche St. Laurentii abschloss. Sigismund starb 1413 ohne Nachkommen und war somit der letzte Herr des Crimmitzschauer Stammes. Seine Güter fielen als offenes Lehn an den Markgrafen von Meissen; nur Meerane blieb der Wittwe, welche sich nachher an Heinrich Reuss von Plauen vermählte, als Leibgeding.
Den grössten Theil des funfzehnten Jahrhunderts hindurch gehörten Schloss und Stadt Crimmitzschau dem Markgrafen von Meissen und späteren Churfürsten von Sachsen. Markgraf Wilhelm bestätigte der Stadt 1414 ihre Rechte und Freiheiten, ertheilte ihr ein Weichbild und wies sie in zweifelhaften Fällen nach Altenburg. Bei der Theilung der Sächsischen Länder zwischen den Söhnen Friedrichs des Streitbaren bekam Churfürst Friedrich der Sanftmüthige Sachsen und Meissen, das Osterland und Voigtland, mithin auch Crimmitzschau, welchem er 1453 gleichfalls alle von seinem Oheim Wilhelm zugesicherten Rechte und Freiheiten bestätigte; 1456 befanden sich die Stadt und das Schloss jedoch im Besitz Heinrichs, Herrn von Reuss, der in Crimmitzschau einen Richter hielt. Beweis dafür liefern zwei noch jetzt vorhandene Urkunden, in deren einer von 1457 gesagt wird, dass Hanns Müller gen Krimitschaw vor unsers genedigen Herren Reussen Gerichte gekommen sei. Wann und wodurch der Ort an die Reussen und von diesen wieder späterhin an die Churfürsten gekommen sei, lässt sich historisch nicht nachweisen, doch ist es wahrscheinlich, dass es durch Tausch geschah, denn eine alte schriftliche Nachricht sagt, die Sächsischen Fürsten hätten dem Reuss für Crimmitzschau die Engelsburg in Böhmen abgetreten. Die Herrschaft der Reusse dauerte indessen nur wenige Jahre, denn schon 1462 wird eines Hans von Metzsch Erwähnung gethan, der Amtmann auf dem Crimmitzschauer Schlosse war. Auch die fürstlichen Brüder Ernst und Albrecht bestätigten Crimmitzschaus bisherige Rechte (1464) und im Jahre 1472 kommt Hans von Metzsch in einem Vertrage wiederum als churfürstlicher Amtmann vor. Ihm hatten die beiden Fürsten Ernst und Albrecht Stadt, Schloss und Amt Crimmitzschau für 7500 rheinische Gülden verpfändet.
Hans von Metzsch behielt die Herrschaft bis zum Jahre 1474, wo sie Hans Federangel, ein reicher Bürger in Zwickau, für eine gleiche Pfandsumme übernahm, doch war er verpflichtet dem Landesherrn das Oeffnungsrecht zu überlassen, und wenn eines der einbezirkten Lehn- und Rittergüter lediges Lehn wurde, sollte der Inhaber des Amtes, Städtleins und Schlosses, solches bis zum Wiedererkauf an sich behalten und unter gedachter Wiederkaufssumme nutzen und brauchen. Wahrscheinlich bewirkte Federangel die Wiedereinlösung, und erhielt die noch jetzt im Schweinburger Schlosse aufbewahrte Wiederkaufsverschreibung, welche vom Sonnabend nach Kilian 1474 datirt ist. In Urkunden wird Federangel Capitaneus in Castro Crymptzschaw genannt.
Das Kloster der Regulerherren, welches 1222 Heinrich von Crimmitzschau wegen eines gethanen Gelübdes gründete, war niemals recht in Aufnahme gekommen. Innerliche Fehden, sowie die Einfälle der Hussiten und während des Bruderkrieges Herzog Wilhelms von Thüringen wilde Kriegesschaaren, hatten die Gebäude des Klosters theils gänzlich vernichtet, theils in einen so traurigen Zustand versetzt, dass bei dem geringen Einkommen des Convents an eine Herstellung derselben nicht zu denken war und das Kloster seiner Auflösung entgegen ging. Da fügte es sich, dass Margarethe, Churfürst Friedrichs des Sanftmüthigen Wittwe, ein neues Kloster zu gründen beschloss, und mit Federangels Beistand die Mönche des verfallenen Klosters dahinbrachte, dass sie dasselbe unter nicht ungünstigen Bedingungen abtraten, und der Churfürstin gestatteten, an der Stelle des alten ein neues Kloster, Carthäuser-Ordens zu erbauen. Hans Federangel musste sich verpflichten einen der Augustinermönche als Kaplan auf das Schloss Schweinsburg zu nehmen, und im Jahre 1481 war das neue Kloster soweit hergestellt, dass es von den aus Erfurt herbeigerufenen Mönchen bezogen werden konnte. Anfänglich hiess das Kloster: das Haus der Verklärung Jesu Christi des Thales St. Martin an der Pleisse, später nannte man es einfach die Carthause oder auch das Kloster
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/024&oldid=- (Version vom 5.3.2017)