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Carthause.


In dem schönsten Theile des herrlichen Pleissengrundes, eine halbe Stunde südlich von Crimmitzschau, liegt Carthause, bestehend aus fünfzehn Häusern, worunter eine Schmiede und ein Schenkhaus, das zugleich Chausseehaus ist, sowie einem ansehnlichen Rittergute mit dazu gehöriger Mahlmühle, Ziegelscheune und einem Kalkofen. Die Einwohnerschaft besteht aus etwa hundertdreissig Personen.

Das Rittergut Carthause war einst ein Kloster Canonicorum Regularium S. Augustini, später ein Kloster der Carthäusermönche; daher der Name des Dorfes und Gutes. Schon im zwölften Jahrhundert befand sich hier ein Kirchlein, dem heiligen Martin gewidmet, welches jedoch um das Jahr 1220 in Verfall gerathen war. Das Pleissnerland stand damals unter der Aufsicht kaiserlicher Statthalter, welche Judices provinciales oder auch Capitanei terrae Plisniensis hiessen, in dem anvertrauten Bezirke über die öffentliche Sicherheit zu wachen und den Landfrieden zu erhalten hatten, Schutzvoigte der Kirchen waren und mit Schultheiss und Schöppen offenes Gericht hielten. Einer dieser kaiserlichen Statthalter des Pleissnerlandes, Heinrich von Crimmitzschau, hatte das fromme Gelübde gethan nach Rom zu wallfahrten, um in der dortigen Peterskirche seine Andacht zu verrichten, und da Kaiser Friedrich sich eben zur Krönung nach der heiligen Stadt begeben wollte, beschloss Heinrich von Crimmitzschau seinen kaiserlichen Herrn dahin zu begleiten. Der Bischof Engelhard von Naumburg, zu dessen Sprengel damals das Pleissnerland gehörte, sowie verschiedene angesehene Edelleute hielten es indessen für nicht rathsam, dass bei der Abwesenheit des Kaisers auch dessen gewaltiger Statthalter aus dem Lande ging, somit baten sie ihn seinen frommen Entschluss aufzugeben und das ausgesprochene Gelübde durch eine andere Handlung zu sühnen, nämlich ein Kloster zu stiften. Heinrich fügte sich bald den dringenden Vorstellungen seiner Freunde und erbaute auf Anrathen seines Gevatters, des Bischofs Engelhard auf der Stätte wo das verfallene Martinskirchlein stand, eine neue Kirche mit einem Kloster für regulirte Chorherren, welche man auch Regularherren zu nennen pflegte. Dabei empfahl der Bischof zum Propste des neuen Klosters einen frommen, trefflichen Mönch aus dem Kloster Unserer Lieben Frau auf dem Berge vor Altenburg, Dietrich genannt, und gab ihm die Macht so viele Klosterbrüder aufzunehmen als ihm beliebte, doch sollte der Probst dem Archidiakonus oder Abte zu Zeitz zu Gehorsam verpflichtet sein. Das neue Kloster, worin sich anfänglich ausser dem Probste sechs Chorherren befanden, wurde zugleich mit dem Gottesdienste in der Laurentiuskirche zu Crimmitzschau, der ebenerbauten Martinskirche und deren beiden Filialen, der Capelle des Schlosses Schweinsburg und der Kirche in Kleinbernsdorf betraut. Die Confirmation geschah im Jahre 1222, im dritten Regierungsjahre Kaiser Friedrichs II. und im sechszehnten des Bischofs Engelhard; als Zeugen aber nennt die Urkunde: Gerlacus Praeposilus, Hugo Decanus, Ludovicus Custos, Fredericus Scholasticus, Hugo de Warta, Thimo de Chorun, Volcmarus, Albertus, Gumpertus, Magister Lutherus, Canonici Numburgenses, Waltherus Decanus, Ulricus Custos, Gerhardus Canonici Cycenses: Insuper Albertus Praefectus de Altenburg, Henricus de Vlugelsberg, Gerhardus de Lapide, Henricus de Wildenvels, Henricus de Milik, Romarus, Hugo de Crivvcz, Cunradus de Circhove, Johannes de Lom et alii quam plures. – Die Stiftung wurde 1272 von Günther von Crimmitschau, Heinrichs drittem Sohne als er in den Orden der Deutschherren trat, neuerdings bestätigt, auch geschieht derselben in einer Bulle Pabst Gregors IX. Erwähnung unter dem Namen: Ecclesia Conventualis Canonicorum Regularium in Crimschowe.

Ursprünglich besass das Kloster blos die Einkünfte, welche ihm von den beiden Kirchen zuflossen, bald aber beschenkte es die Frömmigkeit jener Zeit mit einigen Dörfern, Grundstücken, Zinsen und Capitalien. Heinrich der Voigt zu Weida übergab dem Kloster 1270 die Pfarre zu Langenhessen und Königswalde, und 1282 schenkte er ihm das Dorf Rudelswalde. Friedrich, Herr zu Ponitz überliess 1274 dem Kloster die jetzige Angermühle zu Neukirchen mit allen Zubehörungen an Zinsen und Gerichten, und Hermann, Friedrich und Dietrich von Schönburg, Herren auf Crimmitzschau, übergaben 1291 demselben ein Gehölz bei Culten. Friedrich von Schönburg, Herr zu Crimmitzschau eignete dem Kloster vier Schillinge jährlicher Einkünfte, welche Conrad Trützschler auf dem Gute Harth geeignet hatte. Hans von Greutzschen verkaufte 1343 dem Kloster eine Mark jährlichen Zinses im Dorfe Wahlen und 1345 schenkte ihm Nikolaus von Burnis, Propst des Klosters Frankenhausen und Conventuale des Klosters Crimmitzchau, ebenfalls einige Einkünfte. Hermann von Schönburg bestätigte 1349 dem Kloster allerlei Zinsen, welche es hier und da gehabt und genossen hatte und die Altarleute zu Crimmitzschau verpflichteten sich 1390 zu einer jährlichen Zahlung von zwei neuen Schocken für einige Messen in der Kreuzkirche und zu St. Catharinen. Der Rath zu Crimmitzschau verschrieb 1420 dem Kloster jährlich eine Mark guten Geldes oder ein neues Schock, wofür die Chorherren zu gewissen geistlichen Verrichtungen in den Kirchen zu Crimmitzschau verpflichtet waren. 1473 belehnte das Kloster die von Meckau mit etlichen Grundstücken und gab ihnen Erlaubniss eine Mahlmühle mit einem Walz- und Schmelzwerke darauf zu erbauen und den Bach durch das Areal des Klosters bis in den Mühlteich und von da nach der Mühle und dem Hammer zu leiten, wofür sie dem Kloster dreissig Groschen zinsen mussten. Dieses Gut steht in der Kniegasse und heisst auch jetzt das Hammergut, auch sind die Spuren

     Erzgebirgischer Kreis, 5tes Heft, oder 24tes Heft der ganzen Folge.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/059&oldid=- (Version vom 9.5.2017)