Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section | |
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Die Parochie Weissbach ist die nördlichste der Inspection Annaberg.
Das oberste Haus von Weissbach ist ein Gasthof, die Weissbacher Schenke genannt, wo die Strasse von Zschopau nach Stollberg sowohl als nach Thum, auch an jener von Chemnitz nach Wolkenstein, Drebach u. s. w. Im Orte befindet sich auch eine kleine Mühle.
Merkwürdig ist noch von Weissbach, dass hier auf der Rittergutsschäferei eine überaus starke und feinwollige Schaafheerde unterhalten wird.
Das ehemals in Niederdorf befindlich gewesene Eisenhammerwerk ist schon längst eingegangen, so wie auch der nie beträchtlich hier gewesene Bergbau.
Die Viehzucht im Ganzen genommen, ist stärker als der Feldbau, obschon letzterer wegen des starken Flachsbaues nicht übel lohnt.
Weissbach liegt östlich an Schlösschen Porschendorfer, nach Westen an Kemtauer-, nach Süden an Gelenauer- und nach Norden an Gornauer und Dittersdorfer Fluren.
Weissbach selbst gehört jetzt zum Gerichtsamt Zschopau, zum Bezirksgericht Augustusburg, zur Amtshauptmannschaft Chemnitz, zum Regierungsbezirk Zwickau.
am rechten Ufer der Mulde auf dem Wege von Lössnitz nach Schneeberg gelegen.
Der Ort gehört als Vasallendorf zur Herrschaft Hartenstein, über welches die Grafen von Schönburg die ihnen zustehende Landeshoheit üben. Die Grafschaft Hartenstein erstreckte sich einst viel weiter hinauf, bis an die Grenze von Böhmen. In der Mitte des 16. Jahrhunderts gehörten zu ihr noch mehrere Städte, so wie Elterlein, Scheibenberg, Wiesenthal, und eine Menge um dieselben herumliegender Dörfer mit vielen Hammerwerken und grossen Waldungen. Ursprünglich war Hartenstein eine kaiserliche Herrschaft, mit der im 13. Jahrhundert die Burggrafen von Meissen belehnt worden sind. Von diesen ging die gesammte Herrschaft im Jahre 1406 an die Herren von Schönburg über, da in diesem Jahre der Burggraf Heinrich I. dieselbe dem Herrn Veit von Schönburg auf 8 Jahre für 8000 böhmische Goldgülden verpfändete, dem sie auch, da die Einlösung nicht erfolgt war, 1415 von Kaiser Sigismund in Lehn gereicht wurde. Inzwischen fanden über die Lehns- und Landeshoheit Misshelligkeiten statt, bis endlich der letzte Burggraf von Meissen Heinrich Reuss II. von Plauen im Jahre 1449 seinem Schwiegersohn Veit II. von Schönburg seine Ansprüche an Hartenstein als Aussteuer abtrat und im Jahre 1456 der Kaiser befahl, dass Hartenstein als chursächs. Lehn betrachtet werden solle. Der erste sächs. Lehnbrief ist 1481 von dem Kurfürsten Ernst und dessen Bruder Albert an Herrn Ernst von Schönburg ausgestellt worden. Hartenstein wird seit der Abtrennung des oberen Theils nur die niedere Grafschaft genannt.
Diese Abtrennung ist im Jahr 1559 erfolgt, in welchem unter den minderjährigen Söhnen Ernst II., Georg, Hugo und Wolf, die sogenannte obere Grafschaft für 146,000 meissn. Gulden an den Kurfürsten August verkauft wurde. Die niedere Grafschaft übernahm Hugo I. der sich mit seinen beiden Brüdern abfand. Von ihm gelangte sie an seinen ältesten Sohn, Hugo II. und im Jahre 1606 an dessen 5 Söhne, von denen Otto Albrecht seine Brüder beerbte und im Jahre 1680 die Grafschaft seinem Sohne Otto Ludwig ungetheilt hinterliess. Im Jahre 1700 wurde der letztgenannte, so wie sämmtliche Herrn von Schönburg vom Kaiser Leopold in den Reichsgrafenstand erhoben. Otto Ludewig, welcher im Jahre 1701 starb, bildete für seine 4 Söhne, Georg Albert, Otto Wilhelm, Ludwig Friedrich und Christian Heinrich, vier besondere Herrschaften. Georg Albert erhielt Hartenstein, das, nachdem dessen Sohn, Friedrich Albert im Jahre 1787 kinderlos verstorben war, auf Otto Karl Friedrich überging. Dieser war der einzige Sohn des Grafen Albert Karl Friedrich von Schönburg-Stein, dem im Jahre 1754 die Herrschaft Waldenburg mit den übrigen dazu gehörigen Besitzungen zugefallen war und hinterliess, seit 1796 in den Fürstenstand erhoben, bei seinem, im Jahre 1800 unerwartet schnell erfolgten Tode, vier Söhne, von denen der dritte, Friedrich Alfred, endlich im Jahre 1818 die niedere Grafschaft Hartenstein mit der Herrschaft Stein in Besitz nahm.
Dieser allgemein beliebte und durch hohe Geistesgaben ausgezeichnete Fürst beschloss sein Leben den 15. Juni 1840 in Folge eines Schlagflusses zu Wien, im 34. Jahre seines Alters, und seit dieser Zeit sind beide Recessherrschaften in dem gemeinschaftlichen Besitze der drei Fürstenbrüder, Otto Victor, Heinrich Eduard und Otto Herrmann von Schönburg.
Das zu dieser Herrschaft Hartenstein oben erwähnte Dorf Alberoda
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/236&oldid=- (Version vom 17.8.2017)