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dass der Hauptzug über Lengenfeld und Hauptmannsgrün nach Greiz gegangen ist.

Im Jahre 1422 wurde Reichenbach mit an Friedrich den Streitbaren verpfändet und der Egersche Vertrag von 1459 sicherte dem Kurhause den Besitz der Pflege, welche jedoch bis 1779 böhmisches Hauptlehn geblieben ist.

Nach der Mühlberger Schlacht 1547 belieh Kaiser Ferdinand seinen berühmten Kanzler, den meisnischen Burggrafen Heinrich V., damaligen Fürsten von Plauen, mit Reichenbach. Doch kam der Ort von dessen erblosen Sohn Heinrich VII. vertragsmässig 1569 wieder an die Wettiner, jedoch Albertinische Linie: Alles dies gilt natürlich bloss bezüglich der Hoheitsrechte.

Den Gutsbesitz von Mylau mit Reichenbach behaupteten schon damals die Herren von Metzsch, die man zuerst als Pächter und Amtshauptleute der Pflege Mylau mit Reichenbach findet. Sie sollen aus Graubündten stammen, wo sie eine Herrschaft besassen, deren Burg der Metzscenberg bei Chur gekrönt.

Ein Arnold von Metzsch ist 1209 bis 1221 wörtlich Bischof von Chur gewesen; und dieses Geschlecht hat das Truchsessenamt bei dem bischöflichen Hofe erblich bekleidet.

Hans von Metzsch, welcher 1454 Amtmann von Mylau war, soll Reichenbach schon besessen haben. Konrad von Metzsch war Kurfürstlicher Rath und Ritter, auch Amtshauptmann 1458 zu Mylau und 1466 zu Voigtsberg; die Brüder Konrad und Hans und Petzoldt erhielten 1466 das vom Meissnischen Burggrafen Heinrich verwirkte Lehn Grässlitz in Böhmen.

Hans wurde 1478 der erste Hofrichter zu Wittenberg und Kaspar diente 1495 dem Kurfürsten als Hofmarschall und als Gesandter am Kaiserhofe. Berühmt ist der burggräflich Meisnische Rath Joseph Levinus geworden, welcher von 1508 bis 1571 lebte und der eifrigste Beförderer der Reformation im Voigtlande war. Ein zweiter Konrad starb 1526. Von Bedeutung ist der dritte, Doctor und Geheimerath beim Baireuther Markgrafen, den er 1442 auf dem Reichstage vertrat.

Der Kurfürstl. Geheimerath Friedrich war 1635 unter den Commissarien zur Uebernahme der Lausitzen, übernahm 1636 die Güter, die zuvor ein Heinrich besessen, war des H. R. R. Pfennigmeister, in Sachsen von mächtigem Einflusse und starb 1655 als Oberconsistorialpräsident. Von den oben gedachten Joseph Levinus erhielt dessen ältester Sohn Abraham Reichenbach und Friesen. Ihm folgte 1590 unter seinen 3 Söhnen ein 2ter Abraham, diesem 1610 sein jüngster Bruder Hans Dietrich, welcher 1633 von den Kaiserlichen verjagt starb.

Nun erhielt unter dessen 4 Söhnen die Hauptgüter Friedrich, welcher 1687 als Obersteuereinnehmer und Kirchenvisitator starb. Dessen Sohn Adam Friedrich lebte 1654 bis 1702 und 1729 war der Kammer- und Assistenzrath Karl der Gutsherr. Die späteren Besitzer bis auf die neueste Zeit sind schon in diesem Album bei der Beschreibung von Friesen erwähnt.

Seit der Besitzzeit der Herren von Metzsch ist Friesen mit Reichenbach combinirt gewesen, hatte aber stets sein besonderes Gerichtshaus.

Für die schriftsässigen Orte des Voigtlandes wurde 1682 das Amt und 1697 die geistliche Inspection von Zwickau nach Reichenbach verlegt, wo nun diese bis 1720, jenes bis 1742 bestand.

Das heutige Gerichtsamt zum Zwickauer Bezirksgericht resortirend wurde am 2. Juni 1855, eröffnet, nachdem die Herrschaft zuvor ihre vierfache Gerichtsbarkeit aufgegeben hatte.

Eine Superintendentur hat auch wieder von 1837 bis 1847 hier bestanden. Jetzt ist Reichenbach Sitz einer Königl. Eisenbahnverwaltung, eines Ober-Steuer-Controleurs, eines Unter-Steueramts, eines Postamts mit Posthalterei und eines öconomischen Specialvereins. Für den Amtsbezirk sind der jetzige Gutsherr und Herr Franz Ludwig Golle auf Mylau die Friedensrichter.

Ausserdem besteht hier ein städtisches Aichamt, ein Waisenhaus (1743 von Siegfried Ackermann errichtet), eine Sonntagsschule, ein Verein für Naturkunde, ein Frauenverein mit Strick- und Nähschule, Kinderbeschäftigungs- und Kleinkinderbewahranstalt, seit 1847 eine Sparcasse, ein Männergesangverein. Einige Zeit bestand seit 1849 eine besondere Realschule, die aber dadurch überflüssig wurde, dass man in die Bürgerschule zugleich Realclassen aufnahm.

An der Collatur der Geistlichen und Schulstellen hat neben dem Gutsherrn schon längst (wenigstens 140 Jahre) der Stadtrath Antheil, wie er denn auch früher die freiwillige Gerichtsbarkeit übte.

Der Oberpfarrer gilt gewissermassen noch als Inhaber der Comthurrechte

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/304&oldid=- (Version vom 7.1.2017)