Seite:Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V.djvu/46

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

anschaffen und mit einem zahlreichen Geleite versehen sein, das Alles grossen und schweren Aufwand erfordert. Nirgend hin und nicht auf zwei Ackerlängen weit dürfen wir anders als mit Waffen versehen lustwandeln. Keinen Weiler dürfen wir unbewaffnet besuchen und nicht auf die Jagd noch auf die Fischerei ausgehen, ohne in Eisen gekleidet zu sein. Indessen ereignen sich doch häufig wechselseitige Streitigkeiten zwischen unsern und andern Bauern, und es vergeht kein Tag, da man uns nicht einen Streithandel vorträgt, den wir mit aller Vorsicht beilegen müssen. Denn sobald ich zu eigenwillig das Meinige behauptete oder auch das angethane Unrecht ahndete, so entstünde ein Krieg, und wenn ich zu geduldig nachsähe oder aus dem Meinigen etwas überliess, so würde ich gleich der Habsucht und Ungerechtigkeit Aller preisgegeben sein, indem was einem zugestanden worden, gleich alle Andern bewilligt haben wollen. Das geschieht aber nicht etwa unter Fremden, nein, unter Schwägern, Verwandten und Vettern, ja sogar unter Brüdern. Und das sind unsere Annehmlichkeiten des Landlebens, das ist die Muse und die Ruhe welche wir geniessen. Selbst die Burgwarte, sie mag sich auf einem Berge oder im Thale befinden, ist nicht zur Annehmlichkeit, sondern zur Befestigung erbaut, mit Mauern und Wällen umgeben; inwendig enge mit Wohnplätzen für das Vieh und die Heerden eingerichtet, und daneben befinden sich dunkle Gewölbe mit Geschossen, Pech und Schwefel und übrigen Rüstungen von Waffen und Kriegswerkzeugen angefüllt. Ueberall nichts als Pulvergestank, dann Hunde, und sollts denken, der liebliche Hundegestank und Schmutz. Endlich ab und zugehende Reiter, worunter Räuber, Diebe, Mörder. Denn allen diesen stehen unsere Thore offen, und wir können nicht wissen, wer ein Jeder ist, noch dürfen wir darauf achtgeben. Man hört nichts als das Geblöcke der Schafe, das Brüllen der Ochsen, das Wiehern der Pferde, das Gebell der Hunde, das Geschrei der Arbeitsleute auf dem Felde, das Rollen und Knarren der Wagen und Karren und sogar im Hause selbst das Geheul der Wölfe, weil es dem Walde nahe liegt. Jeder Tag bringt neue Sorge und Bekümmerniss für den morgenden. Es herrscht eine beständige Bewegung und ewige Unruhe den Acker zu pflügen und anzusäen, im Weinberge zu arbeiten, Bäume zu setzen, Wiesen zu wässern, zu eggen, zu düngen, zu schneiden, zu dreschen. Nun kommt die Ernte, nun kommt die Weinlese. Steht es nur in einem Jahre damit übel, dann jämmerliche Armuth, erbärmliche Theuerung. Also niemals eine Zeit, wo man nicht bewegt, beunruhigt, geängstigt, abgezehrt, niedergeschlagen, aufgeschreckt, ausgetrieben und ausgejagt wird.

Von den Rittern von Dobeneck auf der Burg Dobeneck unterschrieb 1284 Arnold von Dobeneck mit zwei Trützschlern auf Strassberg Heinrich von Neuhoven, Poppo von Lunzen, Heinrich Assmann und Poppo von Lünewacz eine Urkunde, worin Graf Otto von Arnshaugk den Orden der deutschen Herren mit der Kapelle zu Strassberg belehnte. Sämmtliche hier genannte Edelleute waren Arnshaugksche Landsassen. 1327 wird bei Gelegenheit der Lehnsübertragung Plauens an die Krone Böhmen unter den Zeugen auch Ritter Nickel von Dobeneck genannt, mit dem Zusatze „Kriegsmann und Waffenträger unserer vorgenannten Herren von Plauen“. Um das Jahr 1335 beschenkten die von Dobeneck das adelige Nonnenkloster zum heiligen Kreuze bei Saalburg mit Lehnen und Zinsen in den ihnen gehörigen Dorfe Stelzen. Adelheid von Dobeneck schenkte 1401 dem Mönchskloster zu Hof ein Gut zu Langenbach und Ursula von Dobeneck war gegen Ende des 15. Jahrhunderts Aebtissin des Claraklosters zu Hof. Der sittliche Ruf dieser Nonnen war nicht viel besser als derer im Kloster zu Saalburg, weshalb sie 1502 einer Special-Visitation unterworfen wurden, in deren Acten gesagt wird: „damit gleichwohl die armen Schwestern nicht allerdings ungetröstet bleiben, soll der unterirdische Gang von den Franziskanern in das Nonnenkloster offen gelassen werden.“ –

Wilhelm von Dobeneck auf Dobeneck und Gottmannsgrün hatte sich in seiner Eigenschaft als unmittelbarer Reichsvasall in den Jahren 1449 und 1450 Graf Friedrich von Hennebergs Verbündeten gegen die Schwäbischen Reichsstädte angeschlossen und dabei einen bedeutenden Theil seines Vermögens verloren. Sein Sohn, Kühnmuth von Dobeneck auf Dobeneck und Gottesgrün, und dessen Bruder Fabian, nebst einen Ritter, Guttheil von Dobeneck, mit noch 38 Edelleuten von der Reichsritterschaft verbanden sich 1465 gegen den Bischof Johann von Würzburg, wurden aber zwischen den Dörfern Sundbach und Herlesdorf von des Bischofs Kriegsleuten überfallen und gefangen. Durch diesen Unfall kamen Kühnmuths Vermögensverhältnisse so herab, dass er sich genöthigt sah 1468 die Burg seiner Väter zu veräussern. – Später werden von den Dobenecks noch genannt 1486 Jürge von Dobeneck auf Frössen; 1496 Fabian von Dobeneck, der in diesem Jahre sein Schloss Reichenfels verpfändete; 1500 Hiob von Dobeneck als Bischof von Pommeran an der Ostsee; 1534 Wilhelm von Dobeneck auf Brandenstein, der wegen eines Anfalls auf Siegmund von Magwitz sammt seinem Schwiegervater, Kaspar von Feilitzsch auf Zedwitz landesflüchtig werden musste; 1535 Hans und Fabian von Dobeneck als Begüterte in der Herrschaft Schleitz; 1549 Adam von Dobenek, als Herr auf Weissendorf; 1559 Christoph von Dobeneck auf Frössen; 1652 Heinrich von Dobeneck auf Plintendorf, 1712 Christian Heinrich von Dobeneck auf Plintendorf und endlich 1748 Adam von Dobeneck, der Plintendorf 1748 in Lehn nahm. Er war der letzte Dobeneck welcher im Voigtlande ein Gut besass, seine Nachkommen siedelten nach Baiern über.

Als Kühnmuth von Dobeneck zur Veräusserung seines Stammschlosses schreiten musste, erwarb dieses einer seiner Vettern, ein Herr von Neuberg oder Neipperg, dessen Vorfahren 1361 aus Böhmen herübergekommen, von Hans von Sparneck die Schlösser Sparneck und Waldstein mit der Stadt Mönchberg erkauft hatten. Friedrichs von Neipperg geschieht 1501 Erwähnung. Das Gut Dobeneck blieb bei dieser reichbegüterten Familie bis zum Anfange des 18. Jahrhunderts, wo es durch Kauf an die Familie Hickmann kam, welche das Gut, nebst dem zu Taltitz gelegenen Vorwerke Eulenstein in der Person des Herrn Georg Heinrich Hickmann noch jetzt besitzt.

In geschichtlicher Beziehung ist zu bemerken, dass im Jahre 1633 der sogenannte „schwarze Tod“ eine furchtbare Pest auch hier auftrat und eine grosse Anzahl Opfer hinwegraffte, welche man auf dem Kirchhofe auf einen besondern Platze beerdigte und mit Kalk überdeckte. In hiesiger Nähe fand 1761 ein Gefecht zwischen Preussischen und Oesterreichischen Truppen statt, wobei der Preussische Oberst von Hund erschossen und zur Bestattung nach

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/46&oldid=- (Version vom 17.10.2016)