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A.

Statuten

des

Königlich Sächsischen Vereins

zu

Erforschung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer.

§. 1.

Der Zweck des Vereins ist: vaterländische Alterthümer zu erforschen und zu entdecken, sie entweder selbst, oder durch Abbildung zu erhalten und für die Nachkommen aufzubewahren.

§. 2.

Der Wirkungskreis der Gesellschaft wird sich in geographischer Hinsicht zunächst auf das Königreich