Seite:Constitution der europaeischen staaten 102.jpg

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Stadt und Amt Königswinter, und das Amt Villich, gemäß der von Sr. Durchlaucht dem Herzoge von Nassau geschehenen Abtretung.

Art. 21. Se. Hoheit der Großherzog von Hessen-Darmstadt wird mit seinen Staaten die Burggrafschaft Friedberg vereinigen, und sie, so lange der jetzige Burggraf lebt, blos mit Souverainetät, nach seinem Tode aber zugleich mit vollem Eigenthum besitzen.

Art. 22. Se. Hoheit der Fürst Primas wird die Stadt Frankfurt und ihr Gebiet mit seinen Staaten vereinigen, und mit vollem Eigenthum und Souverainetät besitzen.

Art. 23. Se. Durchlaucht der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen wird mit vollem Eigenthum und Souverainetät besitzen: die vorhin zur Commende Alschhausen gehörigen Herrschaften Achberg und Hohenfels, ferner die Klöster Klosterwald und Habsthal.

Se. Durchlaucht wird mit Souverainetät jene ritterschaftliche Besitzungen erhalten, welche innerhalb seiner gegenwärtigen Lande und den Bezirken im Norden der Donau liegen, über die sich Kraft gegenwärtigen Vertrages seine Souverainetät erstrecken soll, namentlich die Herrschaften Gamertingen und Hettingen.

Art. 24. Ihre Majestäten die Könige von Baiern und Wirtemberg, Ihre Hoheiten die Großherzoge von Baden, Berg und Hessen-Darmstadt, Ihre Hoheit der Fürst Primas, Ihre Durchlauchten der Herzog und die Fürsten von Nassau-Usingen und Weilburg, Hohenzollern-Sigmaringen, Salm-Kyrburg, Isenburg-Birstein und der Herzog von Ahremberg werden alle Souverainetätsrechte ausüben und zwar:

Se. Maj. der König von Baiern über das Fürstenthum Schwarzenberg, die Grafschaft Kastel, die Herrschaften Speckfeld und Wiesentheid, die Theile des Fürstenthums Hohenlohe, welche in der Markgrafschaft Ansbach und im Gebiete von Rothenburg eingeschlossen sind, namentlich das Oberamt Schillingsfürst und Kirchberg; ferner über die Grafschaft Sternstein, die Fürstenthümer Oettingen, die Besitzungen des Fürsten von Thurn und Taxis im Norden des Fürstenthums Neuburg, die Grafschaft

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_102.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)