Seite:Constitution der europaeischen staaten 109.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Art. 40. Die Ratificationen des gegenwärtigen Vertrages sollen am 25. Julius des laufenden Jahres zu München ausgewechselt werden. So geschehen Paris am 12. July 1806.

Unterzeichnet:
Karl Moriz Talleyrand, Fürst von Benevent, Oberstkämmerer Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen, Königs von Italien, Minister der auswärtigen Verhältnisse.
Anton von Cetto.
Levin Graf von Winzingeroda.
Karl Graf von Beust.
Sigismund K. J. Freiherr von Reizenstein.
Maximilian Freiherr von Schell.
August von Pappenheim.
Johann Ernst Freiherr von Gagern.

Für die Häuser von Hohenzollern

Franz Xaver von Fischler.

Für die Häuser von Salm

Franz Xaver von Fischler.

Für den Fürsten von Isenburg-Birstein

Ludwig von Greuhm.

Für Se. Durchlaucht den Herzog von Ahremberg

Durand St. André.

Für den Grafen von der Leyen

Durand St. André.




Für die allgemeine Verfassung Teutschlands war es von Wichtigkeit, daß in dieser Acte alle bisherige teutsche Reichsgesetze für nichtig erklärt, alle nicht in den Bund aufgenommene Reichsstände im westlichen und südlichen Teutschlande mediatisirt, die Mitglieder des Bundes auf dem (nie eröffneten) Bundestage in zwei Collegia getheilt, alle innere Streitigkeiten unter Mitgliedern des Bundes an diese Bundesversammlung zu Frankfurt gewiesen, sämmtliche

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_109.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)