Seite:Constitution der europaeischen staaten 116.jpg

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Artikel 8.

Die Abstimmungsordnung der Bundesglieder betreffend, wird festgesetzt, daß, so lange die Bundesversammlung mit Abfassung der organischen Gesetze beschäftiget ist, hierüber keinerlei Bestimmung gelte, und die zufällig sich fügende Ordnung keinem der Mitglieder zum Nachtheil gereichen, noch eine Regel begründen soll.

Nach Abfassung der organischen Gesetze wird die Bundesversammlung die künftige, als beständige Folge einzuführende Stimmenordnung in Berathung nehmen, und sich darin so wenig als möglich von der ehemals auf dem Reichstage und namentlich in Gemäßheit des Reichsdeputationshauptschlusses beobachteten Ordnung entfernen. Auch diese Ordnung kann aber auf den Rang der Bundesglieder überhaupt, und ihren Vortritt außer den Verhältnissen der Bundesversammlung, keinen Einfluß ausüben.

Artikel 9.

Die Bundesversammlung hat ihren Sitz zu Frankfurt am Main. Die Eröffnung derselben ist auf den 1. Sept. 1815 festgesetzt.

Artikel 10.

Das erste Geschäft der Bundesversammlung, nach ihrer Eröffnung, wird die Abfassung der Grundgesetze des Bundes und dessen organische Einrichtung in Rücksicht auf seine auswärtigen, militärischen und innern Verhältnisse seyn.

Artikel 11.

Alle Mitglieder des Bundes versprechen, sowohl ganz Teutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, und garantiren sich gegenseitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen.

Bei einmal erklärtem Bundeskriege darf kein Mitglied einseitige Unterhandlungen mit dem Feinde eingehen, noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden schließen.

Die Bundesglieder behalten zwar das Recht der Bündnisse aller Art, verpflichten sich jedoch, in keine Verbindungen

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 98. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_116.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)