Seite:Constitution der europaeischen staaten 222.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Behörden Statt finden, und die Acten vor der Publication und Vollziehung der Strafe an den ersten Senat Unsers Ober-Justizcollegiums eingeschickt werden sollen, welcher die höhern Fälle zu Unsrer Allerhöchsten Genehmigung vorlegen wird.

§. 53. Sämmtliche Rittergutsbesitzer sind als Privilegiati in Civil-Jurisdictionsfällen dem zweiten Senate des Ober-Justizcollegiums in erster Instanz, so wie in Criminalfällen dem ersten Senate desselben unterworfen.

§. 54. Der Kriegsminister erhält für die Kriegsräthliche und Militairgeschäfte seine eigne Canzlei.

Das bereits organisirte Kriegscollegium besteht aus 1 Präsidenten, dem Kriegsminister, dem Vicepräsidenten, zugleich General-Intendant, dem jeweiligen Director des Ober-Finanzdepartements, 1 Ober-Kriegscommissario, 1 Ober-Intendanten, 2 Kriegsräthen, 1 Rechnungscontroleur, 2 Secretairs und 2 Canzellisten.

§. 55. Unter dem Finanzminister stehen nachfolgende Behörden, von welchen allen er Präsident ist. Um die stete Communication mit diesen verschiedenen Stellen zu unterhalten und zu erleichtern, sind ihm neben dem Generalsecretair und einem Canzellisten, besonders zwei Räthe zugegeben, in Verbindung mit welchen letztern er zugleich die Generalstaatscontrole bildet, und vierteljährig über alle Zweige der Finanzadministration einen umfassenden Generalbericht erstattet.

I) Ober-Finanzdepartement.

Es besteht aus 1 Director, 1 Procurator, 12 Räthen, 1 Generalcassierer mit Sitz und Stimme im Collegio, welcher 2 Kammerräthe und 2 Buchhalter unter sich hat.

Zu der Rechenbank, worüber 2 Räthe besonders die Aufsicht führen, gehören 24 Kammerräthe, 4 Forst-Kammerräthe, 12 Buchhalter,

zu dem Secretariat und Schreibtisch: 8 Secretairs, 3 Registratoren für die laufenden Acten, 4 Registratoren für die ältern Acten, 8 Canzellisten.

II) Forst-Direction.

Hiezu gehören: 2 Forstmänner aus den ersten Classen

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_222.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)